Messer mit Fingerabdrücken & Polizei?

9 Antworten

Du hast dich allein schon dadurch strafbar gemacht, dass du nicht zur Polizei gegangen bist,  obwohl du von dem Überfall wusstest. 

TheGrow  12.08.2016, 02:07

Du hast dich allein schon dadurch strafbar gemacht, dass du nicht zur Polizei gegangen bist,  obwohl du von dem Überfall wusstest

Nein, er hat sich dadurch nicht strafbar gemacht. Abgesehen von den Polizeibeamten die gem. § 163 StPO zur Strafverfolgung verpflichtet sind, ist der "normale" Bürger nicht verpflichtet den Täter eines Raubdeliktes anzuzeigen

AntwortMarkus  12.08.2016, 02:10
@TheGrow

Finde ich nicht gut.

TheGrow  12.08.2016, 02:14
@AntwortMarkus

Finde ich nicht gut.

Du findest es nicht gut, dass die Polizei Straftaten verfolgen muss? :-D

AntwortMarkus  12.08.2016, 02:26
@TheGrow

Erst lässt du den Schlaumeier raushängen und jetzt  schwächelst du?

TheGrow  12.08.2016, 02:37
@AntwortMarkus

Nö, habe nur ein wenig schmunzeln müssen, da Deine Antwort, dass Du es nicht gut findest zweideutig ist.

Was du nicht gut findest, ist mir schon klar, deshalb auch ein Smilie hinter meiner Antwort

ThorstenNeudorf 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 00:23

Wusste das erst Später!

papoli  12.08.2016, 00:25
@ThorstenNeudorf

Behaupte einfach du wusstest bis zur anzeige von gar nichts dann hat sich das

ThorstenNeudorf 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 00:26
@AntwortMarkus

Nein. Okay hast schon Recht

Wenn er behauptet, dass du das warst, ja. Dann würdest du zumindest einmal höflich aufgefordert, ein Statement abzugeben.

Aber wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, dann musst du dir keine Gedanken machen. Allerdings würde ich mir an deiner Stelle ein neues Umfeld suchen. Solche Leute wie dein "Kollege" sind Asoziale.

ThorstenNeudorf 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 00:24

Danke! Wusste das auch erst später.

Naja das "opfer" kann sich doch bestimmt an den täter erinnern, und wenn es dein kumpel ist wird er dich schon nicht in die pfanne hauen. Du hast ja nichts angestellt, also kannst da denk ich beruhigt sein. Wobei ich nicht mal glaube dass die nach fingerabdrücken untersuchen werden.. Wissen ja dass es sein messer ist wenn es ihm abgenommen wurde

Mit etwas Pech bekommst du lebenslang.

ThorstenNeudorf 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 00:23

:D

Mh klar aber ich würde mir keine Sorgen machen. Da sind ja schon die Fingerabdrücke vom Täter drauf oder ? Vielleicht wirst du als Zeuge belangt. Andererseitz hat die Polizei ja nicht von jedem Fingerabdrücke, der nicht vorbestraft ist. Also kein Grund zur Panik. Vielleicht wäre es jedoch nicht schlecht zur Polizei zu gehen, falls es dir zu große Sorgen macht im Verlaufe mehrerer Wochen und dich im Alltag belastet.