Haften Fingerabdrücke an Böllern?
Wir haben im Dezember richtig mist gemacht wir haben einen Briefkasten mit einem illegalen Böller zerstört
Nimmt die Polizei bei sowas Fingerabdrücke?
Bzw haften Fingerabdrücke nach einer expolsion?
9 Antworten
Wohl eher nicht. Und wenn ihr polizeilich noch nie aufgefallen seid, gibt es ja keinen Abgleich mit schon bei der Polizei hinterlegten Fingerabdrücken. Sehr wohl kann es aber passieren, dass euch jemand gesehen hat. Dass ihr jetzt ein mieses Gefühl habt ist ja wohl das mindeste an Strafe und geschieht euch Recht. Ein Briefkasten kostet auch nicht die Welt und wenn ihr zusammen legt und dem "Opfer" einen neuen hinstellt, wäre das eine tolle Geste von euch. Sowas macht man einfach nicht!
Es war einer von der Post
Ob die Polizei das wegen dem Sachwert macht, ist fraglich. wenn die einen solchen Aufwand betreiben, dann eher wegen der Brandgefahr etc.
Rein technisch ist es aber durchaus möglich.
Am besten zu den Leuten hingehen, sich entschuldigen, für den Schaden aufkommen und dann wieder beruhigt schlafen.
Viele Grüße
Ganz schlecht.
Da habt ihr dann nicht nur der Post geschadet sondern ggf. wichtige Briefe vernichtet, wodurch auf die Enpfänger Probleme (Mahnungen etc.) zukommen können.
Wenn die Post da Anzeige erstattet hat (wovon bei der Menge an Briefkästen die da regelmäßig gesprengt werden auszugehen ist, alleine schon für den Versicherungsschutz) ist die Wahrscheinlichkeit das die Polizei was macht, schon größer.
Zur Post gehen, Bescheid geben, Entschuldigen, ggf. für den wesentlich höheren Schaden aufkommen (am besten alle von euch!) und dann wird die Strafe vermutlich erlassen.
Das wär ja praktisch, wenn eine bei einer Entschuldigung die Strafe erlassen würde. Ein Geständnis ist ein Milderungsrund, aber ne strafe gibts zu 100%. Da wurde gleich gegen mehrere Gesetze verstoßen. Von Sachbeschädigung in nicht unherheblicher Größenordung bis Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Vermutlich Ersttäter, Gruppe von Tätern, alkoholisiert, ggf. minderjährig ... da ist die Strafe ohnehin nicht hoch ... bei Schuldeingeständnis, Einsicht und Aufkommen für den Schaden bezweifle ich, dass da noch großartige Strafen zu erwarten sind ...
Oha. Das könnte durchaus als Sprengstoffanschlag gewertet werden. Verbrechen nach § 308 StGB, Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. Das ist auch kein Antragsdelikt mehr, da ermittelt der StA von sich aus.
Du kannst davon ausgehen, dass die Polizei versucht, die Sache richtig auszuermitteln. Wenn da FA sind, finden sie sie.
Wenn das Böllergehäuse, das zumeist aus fest gwickelten Papierlagen besteht, nicht verbrannt ist, können selbstverständlich Fingerabdrücke genommen werden.
Da sind mehrere Dinge zu beachten.
1. Die Fingerabdrücke auf dem Böller sind vorhanden.
2. Die Polizei wird warscheinlich keine Fingerabdrücke wegen solch einer Sachbeschädigung anordnen. Es sei denn, es ist ein erheblicher Schaden entstanden. Dann kann es durchaus sein, das Fingerabdrücke genommen werden.
3. Da ihr warscheinlich noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten seid, haben die von Euch evtl keine Fingerabdrücke. Wenn ihr aber woanders schon mal welche eingescannt habt (Ausweis) liegen die vor.
Es kommt nicht nur Sachbeschädigung in Frage. Das Sprengstoffgesetz wird mitreden, es ist eine Gefärhdung der öffentlichen Sicherheit, da kommt schon etwas mehr zusammen.
Ja. Wenn Stücke übrig sind, die angefasst wurden, sind auch Fingerabdrücke da. Wenn die Polizei Glück hat, sind sie sogar vom Expolstionsrauch schon bedampft, bzw. kenntlich gemacht. Das Pulver haftet an denen.
Es war einer von der Post