Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung was ist damit gemeint?

6 Antworten

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Beitragsfreie Zeiten = Zeiten, in denen keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Wegen Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung etwa.

Manche dieser Zeiten können aber dennoch für deine Rente berücksichtigt werden. Deshalb solltest du alle Zeiten, die auf deiner Renteninfo fehlen, der Rentenversicherung melden bzw. belegen.

SackMaCox 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 18:53

Das heißt von 08.10.2018 bis 31.12.2018 wird mir kein beitrag in die rentenversicherung eingezahlt?

Zalla55  08.01.2019, 18:56
@SackMaCox

Bin nicht sicher, aber ich denke, dass gerade diese Zeit berücksichtigt wird. Frag die doch mal, wie es im Brief empfohlen wird.

okieh56  08.01.2019, 19:39
@SackMaCox

So ist es. Die Zeit wird aber als Anrechnungszeit gespeichert.

Damit sind Zeiten gedacht die man Arbeitslos war.

Ausgesteuert wegen Über 6 Wochen Krankheit

im klar Text Zeiten wo man nichts Eingezahlt hat durch Arbeitgeber Anteil

So habe ich es mal gehört aber bei Google kannst du das auch genauer raus bekommen . Gebe einfach mal ein. Renten Beitragsfreie Zeit.

okieh56  08.01.2019, 19:42

"Ausgesteuert wegen Über 6 Wochen Krankheit"

Als versicherungspflichtig Beschäftigter bekommt man nach der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Das ist keine beitragsfreie Zeit, denn vom Krankengeld werden Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Ausgesteuert ist man erst nach 78 Wochen Krankheit.

Während der Bildungsmaßnahme wurden für dich keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Diese Zeit wird als Anrechnungszeit gespeichert, damit du keine "Lücke" im Rentenkonto hast. Dieses Schreiben ist nur zu deiner Kenntnisnahme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier kannst du alles Erfahren und ich Verbessere meine Antwort weil ich in den Zeiten etwas daneben lag sorry aber zum Teil doch richtig.Auf der Seite findest du deine frage und die AntwRentenberechnung, Entgeltpunkte für beitragsfreie und -geminderte ...

  1. https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/.../795-rentenberechnung...

14.09.2018 - Die Berechnung der Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeitenund beitragsgeminderte Zeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung. ... ab dem 01.01.1998 Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit undArbeitslosigkeit mit ...ort

Gerne geschehen,Elternzeit auch noch.

okieh56  08.01.2019, 19:44

Entschuldige, dass ich dich schon wieder verbessere.

Die Elternzeit ist durch die Kindererziehungszeit abgedeckt, diese gilt als Beitragszeit - auch wenn in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt wurden.

Für diesen Fall spielt das allerdings keine Rolle.

BMW1245  08.01.2019, 20:21
@okieh56

Kein Problem Lerne auch gerne dazu und habe neue Antwort mit Seite gegeben;-)