Meine Prüfer lassen mich so lange warten... kann man etwas dagegen machen?
Hallo,
ich befinde mich im letzten Semester meines Masterstudiums und habe am 22.1. meine Masterarbeit abgegeben. Ich habe Sie also nicht zu spät abgegeben. Die Erstprüferin schrieb mir 3-4 Wochen später dass mein Kolloquium dazu am 11.4 stattfinden würde. Da ich somit aber in das SS 2016 rutschen würde und nicht nur extra die Studiengebühren nur dafür nochmal zahlen müsste, sondern auch noch 5, statt 4 Semester auf meinem Zeugnis stehen haben würde, habe ich gefragt ob es nicht früher geht. Sie sagte mir Sie würde das klären und dass mir eine Karenzzeit bis zum 20.4 gewährt wird. Nun erhielt ich einen Anruf vom Prüfungsservice. Die sagten mir dass es sich um eine Fehlinformation handelt. Ich muss die 2 dazu bewegen, dass Kolloquium bis zum 31.3 stattfinden zu lassen oder ich muss mich noch ein Semester einschreiben, worauf ich überhaupt keine Lust habe!
Kann man da irgendwie gegen vorgehen? Kann doch nicht sein dass die es nicht gebacken bekommen in so langer Zeit eine Masterarbeit durchzulesen
6 Antworten
Du hast keine Lust auf ein weiteres Semester? Hattest du denn Lust auf das Studium ingesamt? Mensch mach dir doch nicht ins Hemd und halt die Füße still!!!! Als Master wirst du vor ganz anderen Problemen gestellt, die du zu lösen hast und zwar alleine, ohne fremde Hilfe, denn dafür bist du Master und wirst entsprechend bezahlt!!
Mir ist vollkommen klar was du meinst!!!! (Unterstelle mir bitte nicht ich sei nicht in der Lage zu lesen und zu verstehen, was ich gelesen habe) Ob du jetzt 4 oder 5 Semester studiert hast, danach kräht hinterher keine Sau (wohl wissend, dass Säue nicht krähen), Das einzig enscheidende sind deine Noten. Dass die Profs so lange brauchen da kannst DU leider nichts dran ändern. Ich wünsche dir für dein weiteres Leben (und das meine ich total ernst jetzt) die Kraft und Enerigie, die Dinge zu ändern, die du ändern kannst, die Gelassenheit und die Coolness, die Dinge zu tragen und ertragen die du nicht ändern kannst und die Weißheit die eine Gruppe von der anderen zu unterscheiden.
In dem Sinne
Gruß
Henzy
Die Erstprüferin schrieb mir 3-4 Wochen später dass mein Kolloquium dazu am 11.4 stattfinden würde.
Saftig. Allerdings - auch die Gutachter der Prüfungskommission beim Kolloquium müssen Zeit haben, die Arbeit zu studieren und zu bewerten. Je nach Fachgebiet und Auslastung ist das durchaus nicht so selten, leider.
Da ich somit aber in das SS 2016 rutschen würde und nicht nur extra die
Studiengebühren nur dafür nochmal zahlen müsste, sondern auch noch 5,
statt 4 Semester auf meinem Zeugnis stehen haben würde, habe ich gefragt
ob es nicht früher geht.
Normalerweise ist hier eine "einvernehmliche" Terminvereinbarung zu treffen. Was das im Einzelfall aber bedeutet, weiß wohl nur die Prüfungskommission selbst.
Sie sagte mir Sie würde das klären und dass mir eine Karenzzeit bis zum 20.4 gewährt wird.
Käse. Wie soll das denn gehen - indem die Uni den Kalender ignoriert oder wie?
Nun erhielt ich einen Anruf vom Prüfungsservice. Die sagten mir dass es
sich um eine Fehlinformation handelt.
Aber sowas von.
Ich muss die 2 dazu bewegen, dass Kolloquium bis zum 31.3 stattfinden zu lassen
Richtig. Denn erst mit dem Kolloquium und der Bewertung endet die Prüfung und damit auch das Studium.
oder ich muss mich noch ein Semester einschreiben, worauf ich überhaupt keine Lust habe!
Yupp. Das aber muss örtlich gelöst werden. -> Studienberatung?
Da scheibst du Dinge, die irgendwie nicht zusammenpassen. Warum solltest du Studiengebühren zahlen? Warum solltest du dich nochmal für ein Semester einschreiben? Das Kolloquium findet üblicherweise an nur einem einzigen Tag statt. Dafür muss sich niemand erneut einschreiben. Ich glaube, du hast da etwas missverstanden.
Da scheibst du Dinge, die irgendwie nicht zusammenpassen.
Leider schon.
Warum solltest du Studiengebühren zahlen?
Weil Masterstudiengänge je Semester (nicht überall, aber oft) gebührenpflichtig sind. Und zwar kräftig.
Warum solltest du dich nochmal für ein Semester einschreiben?
Weil sein Studium erst mit der abgeschlossenen Prüfung endet. Und wenn das Kolloquium nun in den April rutscht, hat das SS 2016 bereits begonnen.
Das Kolloquium findet üblicherweise an nur einem einzigen Tag statt. Dafür muss sich niemand erneut einschreiben.
Selbstverständlich muss man das. Ansonsten wäre man exmatrikuliert und könnte die Prüfung gar nicht ablegen. Und das Studium endet erst mit der abgelegten Prüfung.
Es gibt eine Prüfungsordnung. Die ist für beide Seiten bindend. DA hier niemand seine Prüfungsordnung kennt, sollte er die selber nochmal genau studieren.
Es gibt eine Prüfungsordnung.
Dat stimmt. Nur - da steht AFAIK rein überhaupt nichts Bindendes bezüglich Fristen, innerhalb derer (Master-) Prüfungen durchzuführen wären. Normalerweise steht da nur unscharf eben das vorgenannte "einvernehmlich", ohne jede zeitliche Befristung. Und genau das ergibt das Problem des OP.
Nein ich habe nichts missverstanden. Es gilt: Wenn ich innerhalb der vier Semester fertig sein will muss ich das Kolloquium bis zum 31.3 hinter mir haben. Sobald es in den Monat April rutscht muss ich für ein weiteres Semester bezahlen damit ich auch im April dann als Student gelte. Wenn ich nicht zahle endet mein Studentenstatus am 31.3 und ich kann zu keiner Prüfung im April antreten
Es gibt grundsätzlich immer eine Prüfungsordnung. In der stehen alle Fristen und Bedingungen drin. Die sind für beide Seiten bindend. Du solltest dir deine Prüfungsordnung nochmal genauestens durchlesen und dann die Prüfungskommission schriftlich in Verzug setzen.
Du solltest eine adäquate Frist (sagen wir 10 Tage) einräumen, in der sie dir einen der Prüfungsordnung entsprechenden Termin für das Kolloquium geben. Ansonsten verweigerst du die Zahlung der Semestergebühren (Studiengebühren gibt es nicht mehr) und verlangst die Bestätigung, dass du den Termin auch als Nicht-Mehr-Student wahrnehmen kannst, sofern er nicht bis zum 31.03. stattfindet.
Wenn du die Masterarbeit geschrieben hast, solltest du fähig sein, deine Wünsche klar zu formulieren. Und nur schriftlich ist maßgebend. Wenn du das nicht hinkriegst, musst du den Studienkoordinator aufsuchen.
Hallo, das ist natürlich keine super Situation. Hatte damals das Glück, dass mein Termin für das Kolloquium kurz vor Semesterende stattfand. Habe dies einvernehmlich mit den Professoren klären können, einer davon ist sogar mit seinem gesamten Urlaubsgepäck im Auto zur Hochschule gefahren.
Ich würde die Professoren noch einmal darauf ansprechen und versuchen das auf eine freundliche Art und Weise zu klären. Du kannst dich zwar an den Prüfungsausschuss wenden oder einen Anwalt einschalten, fraglich ist jedoch, ob das nicht letztendlich einen gewissen Einfluss auf die spätere Bewertung hat. Sowas kann man ja letztendlich bei einer mündlichen Prüfung nur schwer nachvollziehen.
Hallo :-)
Du könntest natürlich dich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der den Fall auf Formfehler überprüft, aber das macht hierbei wenig Sinn. Bedenke, dass es keine gesetzliche Frist zur Überprüfung der Masterklausuren gibt. Diese müssen in "angemessener" Zeit zu Gunsten des Prüflings überprüft werden usw. Was für die "angemessen" bedeutet, gute Frage.
Meine Polizeiprüfung wurde fertig bearbeitet und bewertet, natürlich bestanden xD Die Frau des Prüfers hat jedoch ein Baby bekommen, und dann erfolgte die Zusendung meiner Prüfung per DHL EXPRESS; das war eine lustige Sache xD Ich war der letzte, weil ich als Einziger krank war, leider, aber nunja :D
Hab noch ein wenig Geduld und dann mach Telefonterror bei denen.
Viele Grüße :-)
Hast du eigentlich verstanden worum es geht? Natürlich habe ich Lust auf das Studium! Ich habe nur keine Lust mich ein weiteres Semester einschreiben zu müssen nur um das Kolloquium machen zu können. Das hätte ich nämlich innerhalb dieses Semesters machen können wenn die Professoren nicht so faul wären! Jetzt steht wegen dem Driss auf meinem Zeugnis dass ich 5 Semester studiert hätte obwohl ich alles innerhalb 4 Semester geschafft hätte wenn die Professoren mir ein Termin bis zum 31.3 gegeben hätten