Kann ich nachträglich bei einer Klausur, bei der ich die Anmeldung vor Ort durchgeführt habe, als "nicht angemeldet" gelistet werden?
Ich schrieb letztens eine wichtige Klausur. Üblicherweise findet eine Voranmeldung online statt, üblicherweise kann man sich auch vor Ort anmelden. Mir wurde eine Liste gegeben, auf die ich mich eintrug, woraufhin ich die Klausur schrieb. Später stellt sich der Professor (der nicht zugegen war) auf den Standpunkt, dass dies eine "Anwesenheitsfeststellungsliste" gewesen wäre und keine Anmeldung. Ohne eine Anmeldung hätte ich jedoch laut Studienordnung nicht mitschreiben dürfen. Der Professor behauptet nun, bei ihm wäre das so üblich, dass auch nicht angemeldete Studenten die Klausuren mitschreiben dürfen, was gegen die Studienordnung verstoßen dürfte. Imho war ich damit angemeldet und fertig. Die Studienordnung sieht übrigens keinen Zwang zum Onlineanmeldeverfahren vor, sondern spricht eindeutig von "kann". Wie ist die Lage? Ich musste ja davon ausgehen, dadurch angemeldet gewesen zu sein, oder nicht? Danke.
2 Antworten
Ich kenne deine Prüfungsordnung nicht, womit ich nur raten kann. Aber im Prinzip gilt, wenn du mitgeschrieben hast, wurdest du zur Prüfung zugelassen. Damit bist du "Angemeldet". Wärst du es nicht, hätten sie dich vor Ablegung der Prüfung wegschicken müssen.
ABER keine Garantie auf diese Aussage! Die Prüfungsordnungen unterscheiden sich von Uni zu Uni recht stark und die Uni macht in 50% sowieso was sie will...
Wenn du zum Anwalt gehst nimm auf jeden Fall dein Studien & Prüfungsordnung mit. Ohne diese kann er dir nämlich auch nicht helfen.
Ohne Einblick in die Prüfungsordnung ist das natürlich schwer zu beurteilen, aber ich fürchte fast, du hast die Klausur vergebens geschrieben.
Meiner Erfahrung nach gibt es für die Prüfungen einen Anmeldezeitraum, in dem die Prüfungsanmeldung erfolgen muss. Dieser liegt meist aber deutlich vor der eigentlichen Prüfung. Eine Prüfungsanmeldung unmittelbar vor der Klausur durch Eintragung in eine ausliegende Liste erscheint mir eher ungewöhnlich. Ich denke, dass du die eigentliche Anmeldefrist wahrscheinlich verpasst hast.
Wie gesagt, das ist ohne Kenntnis der Ordnungen schwer zu sagen. Du solltest aber auf jeden Fall mal zum Prüfungsamt gehen und deinen Fall vorbringen.
Dass der Professor auch nicht angemeldete Personen seine Klausuren mitschreiben lässt, erscheint mir übrigens nicht ganz ungewöhnlich. Warum auch nicht? Ohne Anmeldung erfolgt ja auch keine Benotung. Aber wie dem auch sei: Viel Erfolg!
dazu gibt es noch mehr zu sagen. Ich habe den Sachverhalt mal so rausgefiltert, da dem Professor dieser Sachverhalt erst aufgefallen ist, nachdem ich mich über die Prüfungsbedingungen beschwert hatte. Komisch. Du vertrittst seinen Standpunkt und Eismensch meinen. Irgendwie lustig, oder?
Verschiedene Standpunkte sind bei der Sachlage ja auch nicht verwunderlich, zumal ohne Kenntnis der Grundlagen (Ordnungen). Was bleibt sind persönliche Erfahrungswerte, die mir sagen, dass die Prüfungsämter in solchen Fällen nicht sehr kulant sind. Unabhängig davon, ob der Professor das schon länger so handhabt oder nicht. Wahrscheinlich wird dein Fall dazu führen, dass sich sein Prozedere ändert.
Wenn du wirklich zum Anwalt gehst, gib vielleicht mal kurz Bescheid, was rausgekommen ist. Würde mich sehr interessieren.
Beste Grüße!
Irgendwie sehe ich das genauso wie du. Kann man das irgendwie rechtlich absichern? Ich hab morgen Termin beim Anwalt. Mal schauen, was der so dazu meint :D