Meine Mutter bezieht Hartz 4 und ich als Sohn möchte arbeiten gehen!

6 Antworten

sinnvoller ist es schon nach der Schule erstmal eine Ausbildung abzuschließen, da bekommst du doch auch ein Lehrlingsgehalt und kannst dir etwas zusammensparen, danach hast du mehr Chancen auf einen guten Arbeitsplatz und verdienst auch mehr Geld. Denke mal das es deiner Mutter nicht nur um Hartz4 geht sondern auch um deine Zukunft.

Sarkartis 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 12:13

ich werde ja nicht zuhause sitzen und nichts tun! ich werde vollzeit arbeiten gehen.... und nächstes jahr meine ausbildung anfangen....das hat seine gründe

Sarkartis 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 12:16
@Sarkartis

ups bin ein kommentar nach unten gerutscht tut mir leid ;)

Du kannst arbeiten gehen, allerdings ist es dann nur recht, wenn Du deiner Mutter für die Wohnung und Essen soviel bezahlst, wie sie für Dich von Harzt 4 bekommt. Das deckt das Lebensminimum ab. Was Du darüberhinaus erhältst, bleibt für Dich. Harzt4 ist nur für Leute, die sich nicht selbst ernähren können. Wenn Du das durch Arbeit kannst, dann mußt Du es auch tun. Wenn Du eine Ausbildung machst, bekommst Du auch kein oder weniger Harzt4, denn dann verdienst Du ja auch Geld. Allerdings stellt sich das Deine Mutter insgesamt falsch vor. Wenn Du nach der Schule keine Ausbildung machst, darfst Du auch nicht einfach zu Haus sitzen und nichts tun, dann wird das Hartz4 für Dich auch gestrichen. Du bist verpflichtet, etwas zu tun. Ausbildung oder arbeiten. Dafür wird das Amt einen Nachweis verlangen.

Sarkartis 
Beitragsersteller
 10.04.2012, 12:17

ich werde ja nicht zuhause sitzen und nichts tun! ich werde vollzeit arbeiten gehen.... und nächstes jahr meine ausbildung anfangen....das hat seine gründe

Akka2323  10.04.2012, 15:25
@Sarkartis

Das ist gut so, aber dann wird Dein Verdienst bei der Arge entsprechend angerechnet und Du mußt Dich mit Deiner Mutter einigen, wieviel Du für Kost und Logis abgibst.

du darfst natürlich arbeiten gehen. sobald du deinen eigenen bedarf aus eigenem einkommen/vermögen decken kannst fällst du aus der bedarfsgemeinschaft raus (§7 agb2). dein einkommen darf also nur auf deinen bedarf und nicht auf den bedarf deiner mutter angerechnet werden. einzige ausnahme ist das kindergeld, dieses darf auf deine mutter als einkommen übertragen werden.

Deine Mutter hat nicht ganz Unrecht,aber das Arbeiten verbietet Dir hier keiner,ist sogar wünschenswert ! Also wie gesagt ganz Unrecht hat Sie nicht! Alles was Du über 100 Euro im Monat verdienst,wird auf Eure Bedarfsgemeinschaft angerechnet . Das heißt,die 100 Euro sind ein Grundfreibetrag,der nicht auf ALG 2 angerechnet wird und somit auch kein Geld abgezogen wird . Du hast wie gesagt Freibeträge,die sich aus Deinem Bruttoverdienst berechnen und dann von Deinem Nettoverdienst abgezogen werden . Hier die Berechnung : Von 0 bis 100 Euro , hast Du wie gesagt die ersten 100 Euro frei , Von 100,01 bis 1000 Euro , hast Du 20 % Freibetrag = 180 Euro frei , Von 1000,01 bis 1200 Euro , hast Du noch mal 10 % frei = 20 Euro frei , In Ausnahmefällen geht die Freibetrags grenze bis 1500 Euro Brutto also 20 Euro mehr z.B. bei ( Alleinerziehenden mit minderjährigen Kind ) Um Dir ein kurzes Beispiel zu geben,nehmen wir mal an Du verdienst 1200 Euro Brutto im Monat und bekommst 900 Euro Netto ausgezahlt . Von diesen 900 Euro ziehst Du dann Deine Freibeträge von insgesamt 300 Euro ab = 600 Euro die Dir und Deiner Mutter auf ALG2 angerechnet werden ! Das würde bedeuten, das Deine Mutter 600 Euro weniger von der ARGE - überwiesen bekommt als jetzt,weil die 600 Euro voll angerechnet werden .

miki9957  04.11.2014, 19:59

Das mit dem Freibetrag kann nicht stimmen. ich bin vor einem Jahr Zeitungaustragen gegangen (war 14) und habe ca. 49€ mtl. verdient und meiner mutter wurden 14€ vom Hartz 4 abgezogen. Den Job musste ich kündigen weil das keinen Sinn mehr ergab, ich habe ja auch so schon wenig verdient (stundenlohn von 5€).

isomatte  06.11.2014, 11:07
@miki9957

Aber sicher stimmt das,dann lag es an etwas anderem und nicht an deinen 49 € die du verdient hast !

Wenn du da noch keine 15 Jahre alt warst,hast du kein ALG - 2 bezogen bzw.deine Eltern für dich,sondern Sozialgeld.

Diese genannten Freibeträge gelten ab dem 15 Lebensjahr.

Für unter 15 jährige Kinder gilt der Grundfreibetrag von 100 € pro Monat und wenn der nicht überschritten wird,dann gibt es auch keine Anrechnung.

Nachlesen kannst du das in § 1 Abs. 1 Nr.9 ALG - 2 !

Enricohazard  14.11.2012, 02:38

Also hat er dann nur 300€ für sich? Wenn er wie in deinem Beispiel angenommen 1200 brutto erhält?

deine mutter wird nicht verhungern, denn der staat sorgt auch für mütter, die ihren kindern den weg in hartz 4 schmackhaft machen ! Ja, wo leben wir denn ?????? Gut, dass du arbeiten willst und zukunft planst - zieh das durch, und deine mutter soll sich auf dem sozialamt erkundigen, wie es für sie weiter läuft, denn hartz 4 über generationen weiter reichen, ist gerade das thema in der politik - das geht garnicht ! Geh Deinen Weg, Du hast Recht !!!! Keine Mutter kann sich beklagen, wenn ihr sohn arbeiten will - stolz müsste sie auf dich sein und dich loben !!!!!!

miki9957  04.11.2014, 19:56

Nun leider hat die mutter nicht ganz unrecht ihr wird ziemlich viel geld vom hartz 4 abgezogen und ich stimme dir zu - das geht gar nicht! Und leider ist es immernoch so.