Meine freundin und ich wollen zusammen ziehen. Nur sie steht im Mietvertrag. Ändert die genossenschaft den Vertrag das ich auch drinne stehe?

7 Antworten

Möchtest Du das oder befürchtest Du das?

Als Mitmieter im Mietvertrag haftest Du voll für alles, was aus dem Mietverhältnis dem Vermieter, bzw. hier der Genossenschaft, geschuldet wird. Wenn Deine Freundin Dich verläßt, stehst Du mit der Wohnung allein da.

Willst Du aus dem Mietverhältnis wieder raus, weil Dir die Wohnung allein dann zu groß oder zu teuer ist, kannst Du nicht allein kündigen.

Willst Du selbst wieder ausziehen, ist es besser, wenn man nicht im Mietvertrag steht. Stehst Du jedoch im Mietvertrag drin und es kommt zum Krach und Du ziehst wieder aus, zieht vielleicht bald ihr neuer ein und Du haftest für ihn mit.

Also überleg Dir sehr gut, was wirklich gut für Dich ist.

Da müsst ihr den Vermieter fragen. (Ich vermute die Genossenschaft ist der Vermieter?!) Es ist möglich, dass Du hinzu gefügt wirst. Das kann Dir aber nur der Vermieter beantworten.

Das kann, muss aber nicht sein. Kommt drauf an, was der Vermieter fordert. Beides hat Vor- und Nachteile für Mieter wie Vermieter. Es reicht normalerweise eine Zusatzvereinbarung zum MV, in welcher das geregelt wird. Eines neuen MV bedarf es nicht, das würde ich auch als Mieter nicht unterschreiben wollen.


Ändert die genossenschaft den Vertrag das ich auch drinne stehe?


Nur weil du oder deine Freundin das möchte? Nein: Die Genosschenschaft hat ja einen gültigen Vertrag, den sie nicht ändern muss:-O

Sie dürfte es, wenn dein freundin das beantragt und sie einerseits dadurch ein weiteres zahlendes Mitglied gewänne und andererseits einen zusätzlichen Vollhafter für ihre Mietvertragsforderungen bekäme.

Deine Freundin könnte Zustimmung zur Untervermietung beantragen, der aus berechtigtem Interesse gegen Mieterhöhung und Anpassung der Betriebskosten(vorauszahlungen) zu genehmigen wäre.

Den könnte sie dir gegenüber aber kündigen, zumal wenn sie selbst kündigt, wenn das mit euch nicht mehr läuft.

Aus ihrer Sicht die bessere Variante einer vertraglich geregelten gemeinsamen Nutzung ihrer Wohnung, aus Sicht der Genossenschaft die einzig zu beanspruchende.

G imager761

Wohnt sie bereits in der Wohnung? Wenn ja, ist das nicht erforderlich. Sie braucht auch keine Erlaubnis, dich dort wohnen zu lassen. Sie muss diesen Umstand nur mitteilen, damit die Nebenkostenvorauszahlung korrigiert wird.

Wenn beide als Hauptmieter fungieren sollen, wäre das ja ein neuer Vertrag. Den dürften dann auch nur BEIDE gemeinsam kündigen.

Ihr müsst euch im Innenverhältnis gegenseitig absichern, was passiert, wenn es einmal nicht mehr so schön klappen sollte.

Das sollte man tunlichst machen, so lange noch alles in Ordnung ist.