Meine Ex verweigert den DNA Test zur Vaterschaftsfeststellung
Hallo,ich hoffe mir kann jemand bei der Frage eine Antwort geben:
Meine Ex ist direkt nach Geburt unserer gemeinsamen Tochter abgehauen und unttergetaucht. Nachdem ich sie ausfindig gemacht hatte,wo sie sich aufhält. Wurde ein Auto von ihrem Bruder letztes Jahr selbst in Brand gesteckt,das 50 Km von ihrem eig.neuen Wohnort entfernt war, um mir das in die Schuhe zu schieben. Durch diesen Brand blieb mir jeglicher Kontakt bis auf einige Begleitete Umgänge beim Kinderschutzbund versagt. Da ich mich dadurch in einem Strafverfahren,das nächste Woche endlich vor Gericht geht,wo ich meine Unschuld beweisen werde. Anfang des Jahres hätte schon ein DNA Test stattfinden sollen. Diesen verweigerte sie damals. Aber um schneller Umgang zu meiner Tochter zu bekommen,ließ ich mich als Vater in der Geburtsurkunde eintragen. Vor 3 Monaten bekam ich von der Polizei Hinweise,das meine Ex sich Illegal Prostituirt und das ich doch dringend einen DNA Test zur Vaterschaftsfestellung machen soll. Über meine Anwältin wurde ein Schreiben an die Gegenseite geschickt,wo meine Ex sich zu einem Test einverstanden erklären soll. Letzte Woche strick die letzte und 3. Frist ab sich einem Test zu unterziehen. Meine Ex verweigert den den DNA test einfach,was mich jetzt doch etwas stutzig macht. Noch merkwürdiger finde ich,das die Gegner Anwältin (von meiner Ex), um einen stillschweigende Fristverlängerung um 2 Wochen gebeten hat. Also eine Woche nach dem Strafverfahren das vor Gericht stattfinden soll. Meine Ex ist sich ja bis heute sicher das ich Verurteilt werde und 2 Jahre ins Gefängnis gehe. Daher verstehe ich den Sinn nicht,warum meine Ex den DNA Test erst dann machen würde,wenn ich schon im Knast bin. Auch wenn sie denkt ich werde verurteilt,kann ich zu 100 % meine Unschuld beweisen,auch habe ich beweise,das sich meine Ex in die Türkei absetzen will mit ihrer Familie. Ich hoffe mir kann jemand erklären,was es damit auf sich hat den Test erst nach dem Gerichtstermin durchzuführen. Meine Anwältin ist da selbst ein bisschen überfragt.
Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für mögliche Antworten
8 Antworten
wenn das tatsächlich dein kind ist, werden die ihr eventuell das sorgerecht entziehen. nur weiss ich nicht wie das kind noch bei ihr leben kann, wenn die polizei dich schon aufgefordert hat einen vaterschaftstest durchzuführen. sie glaubt wohl das sie einfacher abhauen kann. aber da ja wohl auch ein verfahren gegen sie läuft, darf sie das land überhaupt nicht verlassen.
Die Polizei hat mir auch erklärt.das Prostitution,auch wenn sie Illegal ist,kein Grund ist der Mutter das Kind weg zu nehmen. Sofern sie das Kind nicht in der nähe hat während der "Arbeit", solange handelt es sich um keine Kindeswohlgefährdung handelt.
das einzige was du tun kannst ist zum Jugendamt zu gehen. solange du nicht offiziell der anerkannte Vater bist, hast du überhaupt keine Rechte. also musst du dem Jugendamt deine Bedenken schildern und sagen dass du einen Vaterschaftstest machen möchtest. Den musst du - wenn die Mutter des Kindes das nicht will - eiklagen. Das dauert, kostet Geld. Also musst du einen Eilantrag stellen. alles andere, also deine Straftat hat hier nichts zu suchen, das wird erst wichtig, falls es um das Sorgerecht geht
Also mein gesunder Menschenverstand sagt mir einfach, dass sie Zeit schinden will. Zum einen, wenn du im Knast sitzt, dann wird es einfach schwieriger, den Test vor Gericht einzuklagen. Du kannst nicht mehr zum Anwalt, der muesste zu Dir kommen jedes Mal. Und alles nur schriftlich. Das gibt ihr widerum mehr Zeit, Zeit, in der Du zum einen das Kind ja auch eh nicht sehen kannst fuer eine lange Zeit und es dann ja auch entfremdet wird vom Vater (weswegen ein Umgang spaeter manchmal nicht mehr machbar ist, weil es dem Kind dann schadet). Aber auch Zeit, um einen Umzug in die Tuerkei in Ruhe zu planen und durchzufuehren.
Anfang des Jahres hätte schon ein DNA Test stattfinden sollen. Diesen verweigerte sie damals. Aber um schneller Umgang zu meiner Tochter zu bekommen,ließ ich mich als Vater in der Geburtsurkunde eintragen.
Dann musst du keinen vaterschaftstest mehr machen. gesetzlich bist du der vater wenn du in der geburtsurkunde stehst.
Ja gesetzelich gesehen schon,aber wenn es doch anzeichen dafür gibt,das ich doch nicht der leibliche vater sein sollte- kann man auf einen dna test klagen.
und sich dann wieder aus der geburtsurkunde als vater austragen lassen
Meine Anwältin ist da selbst ein bisschen überfragt.
Wenn Deine Anwältin bei einem so einfachen Verfahren sich überfordert fühlt, dann wechsel schnellstens zu einem Anwalt, der sein Handwerk beherrscht. Für die Vaterschaftsfeststellung gibt es einen eigenen Paragrafen im BGB (§1598a), den damals auch mein Anwalt angewendet hat. Dort hatte die Mutter (Kuckucksmutter) keinerlei Chance gehabt, dem zu widersprechen, da das Gericht mir (gesetzlicher Vater) nur bei für das Kind wichtigen Gründen eine Vaterschaftsfeststellung aufschieben kann. Entweder will die Anwältin nicht oder sie hat wirklich keine Ahnung vom Familiengesetz. Beides kein gutes Zeichen um weiter ihr das Verfahren in der Hand zu lassen. Mir würde sie spätestens jetzt Angst machen, wenn sie meine Anwältin wäre. Kann es sein, dass ihr Fachgebiet die Strafverteidung ist?
Im Kuckucksvaterblog haben so viele davon berichtet, dass das Vaterschaftsfeststellungsverfahren einfach zu beantragen ist und habe noch nicht von einem Fall gehört, wo einem gesetzlichen Vater der Test vom Gericht verweigert wurde. Als der Test dann vom Gericht angeordnet wurde, ging es bei mir recht schnell innerhalb von 4 Wochen.
Die einzige Hürde, über die viele Scheinväter zu Fall kommen ist die Zweijahresfrist zur Vaterschaftsanfechtung. Erkundige Dich bei Deinem dann hoffentlich neuen Anwalt, wann die bei Dir begonnen hat, damit Du die Frist nicht verstreichen läßt.
Wenn Du lesen magst, wie es anderen Scheinvätern dabei erging, dann schau mal im Kuckucksvaterblog www.kuckucksvater.wordpress.com