Meine an Demenz erkrankte Großmutter beging Diebstahl - was nun?

9 Antworten

Den Anwalt verstehe ich nicht! Wenn deine Oma Demenz hat, dann kann sie gar keine Straftat begehen - sie kann auch keinen Vertrag mehr abschließen! Der Anwalt soll euch doch bitte einmal erklären, was er da tut!!!!

Geht die Oma immer in das gleiche Geschäft? Dann könnte man sich doch bestimmt mit dem Personal einigen, dass ihr bezahlt, was sie zuhause in ihren Taschen hat!

Da braucht man keine Anzeige!

Daniel7344 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 18:03

Danke, ich hätte wohl früher hier nachfragen sollen.. Meine Mutter und ich dachten uns eben weil es das zweite Mal ist, dass wir das mit einem Anwalt klären sollten um uns auch gewissermaßen für die Zukunft absichern zu lassen.. Geht das überhaupt? Kann sie nicht irgendeine Art Gutachten bekommen, damit die Leute wissen, sie ist nicht schuldfähig?

Zumverzweifeln  12.02.2016, 18:05
@Daniel7344

Ein Attest, dass sie dementiell erkrankt ist - der behandelnde Arzt sollte euch das geben können.

Bei uns war es so!

Daniel7344 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 19:16
@Zumverzweifeln

Vielen Dank nochmal! Wie ich meine Oma kenne wird sie das bestimmt bei der nächsten Gelegenheit aus Ihrer Tasche tun, aber einen Versuch ist es wert.. Reden hilft leider schon lange nicht mehr, sie ist einfach viel zu vergesslich. Ich denke vielleicht wäre auch eine kleine "Behinderten-Plakette" oder so etwas nützlich, die Sie an der Jacke tragen könnte.. Gibt es da vielleicht speziell für Demenzkranke so etwas?

Zumverzweifeln  12.02.2016, 22:26
@Daniel7344

Nein, eine Plakette kenne ich nicht. Du könntest aber in den Lieblingsgeschäften deiner Oma ein Bild von ihr zeigen und den Fall erklären!

Alles Gute!

Wenn deine Großmutter dement ist, dann solltet ihr die Schuldunfähigkeit feststellen lassen.

Die 600 € Strafe, sind die im Strafbefehlsverfahren verhängt worden? Wenn ja, legt Einspruch dagegen ein und erklärt in der HV die Krankheit.

Ich  vermute, der Richter wird sie dann freisprechen. Einen Anwalt braucht man für den Einspruch nicht. 

Daniel7344 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 18:30

Dafür ist aber eine Vollmacht nötig, um überhaupt etwas dort sagen zu können als "Nicht-Anwalt" sag ich mal?

furbo  12.02.2016, 18:35
@Daniel7344

Ist ein bisschen blöd. Selbst für sich sprechen kann sie nicht, ein Anwalt kostet Geld. 

Sollte sie unter Betreuung stehen, könnte der Betreuer in der Verhandlung als Beistand fungieren und ggf. für die Großmutter sprechen (§ 149 StPO). 

Daniel7344 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 19:12
@furbo

Das ist eben das Problem, deswegen haben wir uns den Anwalt besorgt.. Naja Mitte März ist die Verhandlung. Ich werde meiner Großmutter aufjedenfall ein Schreiben mit in die Tasche legen für zukünftige Fälle und überlege gerade ihr vielleicht eine Art Plakette an die Jacke zu heften, eine Art Behinderten-Plakette, damit die Leute ihr Verhalten eben auch verstehen, gibt es da etwas vielleicht speziell für Demenzkranke, ist Ihnen da etwas bekannt?

furbo  12.02.2016, 19:34
@Daniel7344

Nein, ich kenne leider keine Behindertenkennzeichnung.  Vielleicht sollte sie zukünftig nur noch begleitet rausgehen. 

600€ Strafe für nen Diebstahl. Niemals stimmt das. Sind normaler weise 50€ maximal.

Wenn Sie Demenz ist kannst du die Strafen anfechten, da sie "nicht zurechnungsfähig" ist.

Bitterkraut  12.02.2016, 17:57

Die 50.- Euro, die du meinst, ist die Vertragsstrafe/Schadenersatz für den Markt. Dazu kommt noch die Strafe vom Richter, die Geldstrafe.

JuraErstie  12.02.2016, 17:51

diese 50€ die man zahlen muss, haben keine rechtliche Grundlage, um genau zu sein.

Aliha  12.02.2016, 18:30
@JuraErstie

Recht ist in D. nicht nur über Gesetze definiert sondern auch über die Rechtsprechung. Die Rechtmäßigkeit der Erhebung der sogenannten Fangprämie wir immer wieder in Gerichtsurteilen bestätigt.

Ronox  12.02.2016, 20:22
@JuraErstie

Diese rechtliche Grundlage nennt man Vertragsstrafe.

Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht - mir würde als erste "Maßnahme" dazu einfallen, dass man sie nicht mehr alleine einkaufen lässt!

Wenn sie regelmäßig vergisst zu zahlen, vergisst sie ja womöglich auch bald den Heimweg o.ä. 

Daniel7344 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 17:58

das haben wir ihr schon mehrmals gesagt und es ihr verboten, aber einsperren können wir sie auch nicht, ich und meine mutter können auch nicht rund um die Uhr auf sie aufpassen.. Sie treibt sich nunmal gerne in Supermärkten rum, dass war auch schon früher so.. aber geklaut hat sie früher nie

Failea  12.02.2016, 18:03
@Daniel7344

Ich fürchte ab einem gewissen Punkt muss man Demenzkranke "einsperren"; ob das jetzt allgemein schon unbedingt nötig ist, kann ich nicht genau sagen. Ich würde mich vielleicht mal von eine Pflegestelle beraten lassen, vielleicht haben die eine Idee für einen "Trick 17", der funktioniert und mit dem sich alle Parteien wohlfühlen. 

Wenn sie immer im gleichen Supermarkt kauft kann man vielleicht auch versuchen mit dem Personal dort zu sprechen, ob sie vielleicht ein Auge auf sie haben könnten o.ä.; vielleicht würde der Supermarkt es akzeptieren, wenn sie  profilaktisch 100€ für "eventuelle zukünftige Kleindiebstähle" übergeben... 

Daniel7344 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 19:18
@Failea

Danke! Ja das wäre eine Möglichkeit. Aber ich fürchte dafür ist es auch schon zu spät,da der Verhandlungstermin auch schon steht.. Einzige Sache wäre eben eine Art profilaktische Zuwendung an den Supermarkt, wobei ich da auch meine Bedenken habe.

Failea  12.02.2016, 20:01
@Daniel7344

Fragen kostet nichts....

Die Straffähigkeit für psychisch kranke und "Schwachsinnige" (steht so im Gesetz!) ist im §20 StGB ausgeschlossen. Demenz ist aber ein schleichender Porzess, so dass hier eine richterliche Würdigung erforderlich sein dürfe und nicht von einer pauschalen Schuldunfähigkeit ausgegangen werden muss.

Klare Verhältnisse bekommt ihr, wenn ihr Oma gerichtlich unter Betreuung stellen lasst. Dann ist die Schuldfähigkeit keine Frage mehr, aber der Betreuer (ihr?) haftet dann wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

Anwaltskosten scheinen im Rahmen zu sein - auch wenn es hier eine Schieflage zur möglichen Strafhöhe gibt.

Bitterkraut  12.02.2016, 18:31

Wie soll denn ein Richter Demenz würdigen? Ist der auch noch Arzt? Oder soll er zur Familie nach hause kommen und die Aussetzer des Kranken zählen oder mitgehen zum Einkaufen, um rauszukriegen, ob die Kranke jeweils wußte was sie tut oder nicht oder ob es jedesmal anders ist? Der Richter kann allenfalls die ärztlichen Atteste würdigen.

Ronox  12.02.2016, 20:22

Die Einrichtung einer Betreuung führt also zur Schuldunfähigkeit? Eine ziemlich gewagte These. Zumal viele Betreute sogar noch geschäftsfähig sind.

Daniel7344 
Beitragsersteller
 12.02.2016, 18:31

Aber sie ist doch in dem Sinne nicht mehr geschäftsfähig? Sie ist geistig auf dem Stand eines Kindes, dass muss ich leider so sagen.