Wie kalt darf es sein? Lager- und Büroräume
Hallo,
ich bin ein wenig verzweifelt ... Ich habe ein 442 m² Lager angemietet. Im Lager enthalten ist ein Büro, wo insgesamt 5 Mitarbeiter normale Büroarbeit verrichten. Wir haben kein Warmwasser und somit auch keine reguläre Heizung. Es gibt eine Lüftung in der heiße Luft geblasen wird. Das Problem ist, dass das Rohr so lang ist, dass am anderen Ende (also im Büro) nur lauwarme Luft herauskommt. Laut Fachmann ist die Anlage völlig in Takt, aber das Rohr einfach zu lang. Eine strombetriebene Heizung ist ein Stromfresser und eine Zumutung für mein Geldbeutel! Es ist September und wir frieren jetzt schon!!!
Wie sieht es aus? Kann ich eine reguläre Heizung, also eine mit Warmwasser betriebene Heizanlage verlagen? Wie kalt darf es maximal sein? Was muss ich meinen Mitarbeitern an Wärme mindestens bieten?
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.
Mit frostigen Grüßen
4 Antworten
Musst du halt abwägen, was dich mehr kostet - eine ausreichende Heizung, oder Arbeitsausfall und Lohnfortzahlung bei Krankheit der Mitarbeiter. Auch bei den anwesenden Mitarbeitern sinkt die Arbeitsmoral mit der Temperatur.
Keine Ahnung was im Arbeitsschutzgesetz steht. Was du gesschrieben hast ist eine Richtlinie, also nur ein Empfehlung und die scheint mir schon recht kalt.
Was ich ausdrücken wollte ist, dass bei dieser "Abwägung" schon ohne jedes Nachrechnen klar sein dürfte, dass es lohnt, ordentlich zu heizen.
Hab´ich mir im Nachgang auch gedacht, dass Du das rüberbringen wolltest.
Übrigens die Temperaturen werden rechnerisch, also zur Planung und Größendimensionierung der Heizungen, so angesetzt. Das muss die Heizung dann mindestens bringen (bei rechn. tiefster Außentemperatur).
Hallo, kein Grund zu verzweifeln... Lies doch mal die ASR A3.5 durch. Das ist eine Arbeitsschutzregel bezüglich der Raumtemperaturen. Dort ist eine Tabelle aufgeführt, bei der die Temperaturne untergliedert sind. Bei leichten Arbeiten demnach im Sitzen müssen es dann mind. 20° sein, mittelschwere Arbeiten 19° usw. Aber mal ganz ehrlich, wenn es dann ein Grad weniger ist, hat es halt ein Grad weniger. Dann muss man sich halt dementsprechend auch kleiden. Es ist doch auch klar, dass wegen einem Grad nicht die Heizung für weiß Gott wie viel tausend Euro hier investiert werden kann. Ich würde evtl. den Bürobereich im Lager durch OSB - Platten mit Isolierung abtrennen, dann bekommt man gleich ein paar Grad mehr und die Heizkosten sind nicht ganz so groß.
Schau Dir bitte Deinen Mietvertrag an, steht in diesem "Lager incl. Heizung" ist der Vermieter verpflichtet sicher zu stellen, dass im Lager min. 16° und in den Büroräumen min. 21° Celsius erreichbar sind. Hast Du das Lager nackt gemietet, musst Du selbst für die erforderlichen Temperaturen, die übrigens in der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben sind, sorgen. Ein Heizungsfachmann kann Dir hier helfen.
1) Du hast gewerblich ein Lager gemietet und kannst das verlangen was Dir in Deinem Mietvertrag versprochen ist. Verwechsle es nicht mit Wohnräumen.
2a) Büro - leichte Arbeit - sitzend = 20 °C
2b) Lager - leichte Arbeit 19 °C - mittel 17 °C - schwer 12 °C (stehend oder gehend)
2c) Toilette, Pausenraum, Liegeraum, etc. 21 °C
2d) Waschräume, Duschen, etc. 24 °C
Das ist verkürzt aus den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR 6).
Gruß
Sorry. Da hab´ ich das wohl falsch verstanden, mit dem Arbeitsschutzgesetzt. Wenn man das so abwägen kann.