Mein noch Mann hat vor Ehe Grundstück von Eltern bekommen, Haus wurde in Ehe gebaut darf er ohne eine Unterschrift nun das Haus verkaufen?
Meine Frage ist mein noch Mann hat das Grundstück von seinen Eltern vor der Ehe schnell noch überschrieben bekommen. Wir haben das Haus aber zusammen, in der Ehe gebaut mit viel Eigenleistung von meinem Vater der das leider nicht geldend gemacht hat. Haben fünf Jahre umsonst im Haus meines Vater s gewohnt das auch nicht geldend gemacht wurde und er hat die Türen noch bezahlt alle. Er steht im Grundbuch alleine drinnen, er will das Haus nun verkaufen bzw hat er schon eine Maklerin und auch einen käufer kann ich was dagegen tun dass das Haus nicht verkauft wird? Oder kann er es ohne ein Schriftstück oder Unterschrift von mir einfach so verkaufen? Mein Vater leitet sehr darunter er ist 81 und hat umsonst 850 std gearbeitet aber leider wird sowas nicht anerkannt. Gutmütigkeit wird leider immer bestraft :( weiß jemand ob ich wenn ich auch nicht im Grundbuchamt stehe ein Recht da rauf habe mit zu entscheiden ob er das Haus ohne mich verkaufen kann? Danke für eure Hilfe schon im vorraus, ich bin total verzweifelt meine Scheidung läuft schon seit drei Jahren ein Brief hin und ein Brief her nur weil er nichts reden kann. Man hätte sich sehr viel Geld sparen können aber leider wollte er das so haben .Danke für eure ehrliche Antworten, ich habe zwar einen Termin am Mittwoch bei meiner Anwältin aber so lange kann ich nicht mehr warten. Kann keine Nacht mehr schlafen das schlimme ist noch das meine Anwältin die ich hatte in Rente nun ging und mich jetzt eine neue vertritt. Ich habe zwar mündlich mein ok gegeben da nicht noch mehr Streitigkeiten auf kommen aber meine Anwältin hat mir keine Kopie wie sie es sonst gemacht hat was sie seinem Anwalt geschrieben hat gegeben. So bin ich nun sprachlos und weiß nicht ob ich das noch rückgängig machen kann :( vielen herzlichen Dank für eure Hilfe
7 Antworten
Sofern Sie für Ihre Ehe keine Gütertrennung oder den Verzicht auf Zugewinnausgleich vereinbart haben, also im gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft leben, bedarf die Veräußerung des Grundstückes nebst aufbauten Ihrer formalen Zustimmung nach §1365 BGB beim Notar. Eine Ausnahme wäre dann gegeben, wenn der Verkauf dieses Grundstückes keine Verfügung über wesentlich Teile des Grundvermögens Ihres Mannes bedeuten würde. Diese BGB-Vorschrift soll Ihren Zugewinnausgleichsanspruch im Falle einer Veräußerung von wesentlichen Teilen des Ehegattenvermögens schützen. Sie können folglich die Zustimmung beim Notar an die Auskehr eines angemessenen Zugewinnausgleichsbetrages aus dem Verkaufspreis knüpfen, der durch Gutachten zu ermitteln wär oder die Zustimmung zum Verkauf verweigern, falls Ihnen der Ausgleichsbetrag nicht ausreichend erscheint.
Wenn du nicht im Grundbuch stehst, so gehört das Haus als solches dem mann allein und er kann darüber verfügen, es auch verkaufen. Aber er müsste dich dann ggf. "auszahlen".
Denn wenn ihr keinen extra Ehevertrag geschlossen habt, so seid ihr eine "Zugewinngemeinschaft", für die gilt.
Das, was jedem Ehepartner vor der Ehe allein gehörte, gehört ihm auch während und nach der Ehe allein.
Aber alles, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde bzw. der "Geldwert" dessen bildet den "Zugewinn" und muss am Ende der Ehe auf beide aufgeteilt werden.
Wenn ihr das Haus also gemeinschaftlich gebaut habt, muss sein Wert auf euch beide aufgeteilt werden (abzüglich das, was jeder von seinem vorehelichen Vermögen/ Ersparnissen daran eingebracht hat...).
Kann er so ohne weiteres nicht, auch wenn er als Alleineigentümer im Grundbuch steht.
Es gibt § 1365 BGB
§ 1365 Verfügung über Vermögen im Ganzen (1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. (2) Entspricht das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, so kann das Familiengericht auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Abgabe einer Erklärung verhindert und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.Das kannst Du ihm mal unter die Nase halten.
Ich bedanke mich ganz herzlich bei Euch allen, für eure ehrlichen Antworten. Da ich ja auch vom Gerichtsarzt untersucht wurde, muss er mir auch nachehelichen Unterhalt zahlen. Das ist eigendlich der Grund so wie ich gehört habe, das er das Haus verkauft. Er hätte mit mir reden können und man hätte es dann klären können. Denn ich bin keine Frau die einen aus nimmt mit mir kann man reden aber das hat er noch nie getan. Still und leise die Scheidung eingereicht aber was auf ihm zu kommt das wusste er scheinbar nicht. Man hätte vieles klären können aber das wollte er nicht. Wenn diese Scheidung vorbei ist mache ich drei Kreuzzeichen. Nochmal vielen herzlichen Dank Euch allen.
nein, wenn du nicht im grundbuch stehst, hast du da keine rechte
du kannst vielleicht einen geldanteil bekommen, aber er ist alleiniger eigentümer
Schon mal etwas im BGB gestöbert? lies mal § 1365 BGB, bevor Du so etwas schreibst.
wenn ihr zugewinn habt, fließt das haus da mit ein, er muss dich dann an dem geld beteiligen
aber verkaufen kann er es jetzt wohl alleine
Ja mir gehört von allem die Hälfte so wurde mir gesagt,das Haus ist schuldenfrei hab mein ganzes Vermögen rein gesteckt. Ich bin gespannt was noch alles kommt. Vielen dank für deine Antwort.
danke dir für deine ehrliche und schnelle Antwort