Mein Kumpel möchte mir 20.000€ überweisen, dass ich für ihn Aktien kaufe, muss ich dem Finanzamt nachweisen woher das Geld kommt?
Darf ich für meinen Kumpel Aktien kaufen und handeln? Ich muss das natürlich auch versteuern. Muss ich das dann dem Finanzamt mitteilen woher das Geld kommt oder wie funktioniert das? Oder ist das Geldwäsche, weil man über 10.000€ in Duetschland schon garnichts mehr überweisen darf, bzw. es schon muss aber bei Auslandsüberweisung mitteilen woher das Geld kommt etc. Alleine die Nichtmitteilung ist strafbar. Ich sehe da absolut keine Straftat wenn man das nachweisen kann. Aber eine Auslandsüberweisung wenn man z.B. bei einer ausländischen Bank Aktien kauft muss man immer zeitnah mitteilen. Da müssen Kaufkurs und Stückzahlen angegeben werden. Aber warum ist das so? Das ist total lästig. Kauft man da 3x am Tag Aktien muss man alles mitteilen. Ist mehr Arbeit als eine Aktie zu kaufen und zu verkaufen.
10 Antworten
Schau mal in die Verträge mit der Bank, für dein Konto, das Depot und die AGBs.
Irgendwo findest du sicher den Hinweis, dass du alleiniger wirtschaftlich Berechtigter bist, also nur Zahlungen in deinem Namen über dein Konto und vermutlich auch Depot laufen dürfen. Schon alleine als Geldwäsche Prävention ist das wichtig.
Möchte dein Freund dir das Geld also schenken, ist alles ok.
Sollst du es ihm hingegen zurück zahlen und die Gewinne durch die Aktien auch, ist das vermutlich verboten.
Erst recht wenn du deinen Verlustvortrag dafür nutzen willst, das wäre Steuerhinterziehung, da es dein Verlustvortrag ist, nicht seiner.
Dazu kommt die Frage, ob du damit evtl. Finanzdienstleistungen anbietest, für die du eine Genehmigung und ggf. auch ein angemeldetes (Klein)Gewerbe brauchst, besonders wenn du einen (kleinen) Teils des Gewinns abbekommt.
Von daher lasse die Finger davon, dein Freund soll sich selber ein Depot eröffnen, du kannst ihm ja Tipps geben, Achtung: keine Anlageberatung, was er daraus macht ist seine Sache.
Nein, es ist keine Gewerbeanmeldung fällig.
Wer mit eigenen Aktien handelt, muss kein Gewerbe anmelden. Fertig.
Darum geht es nicht! Es geht darum das der Fs 30% vom Gewinn bekommt somit Gewerbliche Tätigkeit
Wieso sollte er nicht 30% von seinem eigenen Aktiengewinn bekommen?
Wer soll den Gewinn denn sonst bekommen, wenn nicht er selbst?
Der FS hat geschrieben dass er als Provision 30% des Aktiengewinn behalten darf die 70% muss er auszahlen
Gar nichts muss er auszahlen. Es sind ja seine Aktien.
Ob er dem Freund irgendwann in der Zukunft ebenfalls etwas Geld schenkt, weil er ihn so gerne mag, ist seine Privatsache.
So lange der Betrag unter der Freigrenze liegt, juckt das niemanden, und hat auch das Finanzamt nicht zu interessieren.
Sollst du es ihm hingegen zurück zahlen und die Gewinne durch die Aktien auch, ist das vermutlich verboten.
Vermutlich??? Wo steht das?
Du begehst bereits Hinterziehung, da du deinen Verlustvortrag für seine Aktien verwendest!
Das ist jetzt das einzigste stichhaltige Argument von allen die hier jetzt geantwortet haben. So könnte man das sehen, zumindest was die Steuer betrifft.
Aber ich habe ja keinen Nutzen, weil ich sowieso Verluste habe. Nur mein Kumpel würde profitieren. Würde ich dann bestraft werden wenn ich keinen Nutzen habe? Im Prinzip ja, weil ich Gehilfe bin wenn man es ganz genau sieht. Aber Nutzen hätte ich keinen.
Das Finanzamt könnte dann drauf kommen und sagen woher kommt das Geld.
Es ist egal. Dein Freund zahlt auf diese Gewinne keine Steuern! Somit hinterzieht ihr beide mit wissen und wollen steuern!
Frage:
Warum regelt das dein „Kumpel“ nicht über ein eigenes Depot? Sollte es dafür Gründe geben mieft die Sache.
Das heisst ich müsste dann von meinem Geld auf mein Aktienkonto einbezahlen. Eine Einbezahlung auf mein Konto vom Kumpel würde auffallen.
Nein dein Freund sollte lieber selber eins anmelden. Du kommst da in Teufelsküche! Tu dir das nicht an! Sag deinem Freund welche er wann und wie kaufen soll.
Dein Freund zahlt auf diese Gewinne keine Steuern!
Wieso sollte er auch? Es sind doch gar nicht seine Aktien.
der das verwaltet die Aktien vom Geld des Freundes!
Im Gesetz, Veröffentlichungen der Finanzbehörden usw.
Du müsstest bei einer Gewinnansicht vorher ein Gewerbe anmelden und dann auch die daraus resultierenden Pflichten erfüllen.
Zudem darf nicht jeder in Deutschland beliebig alle Finanzdienstleistungen für andere gegen Bezahlung anbieten und deren Vermögen verwalten, da gibt es je nach gewünschter Dienstleistung teils rechtliche Vorgaben zu.
Dazu kommt dann ja noch der Punkt gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung, die es schon illegal macht.
Hey mein Name ist Sloth
Wenn ich mal nicht beschäftigt bin, beantworte ich liebend gerne eure Fragen.
LG Demon
Du musst der Bank gegenüber erklären, dass es Dein eigenes Geld ist und kein Handel für jemanden anderes.
Also wäre ein Handel mit fremden Geld hier schon mal eine Falscherklärung die natürlich auch das Geldwäschegesetz und Steuergesetze tangiert.
Wenn er Dir das Geld schenkt (es also in Deinen Besitz übergeht und Du es nicht zurück zahlen musst oder so) dann sieht die Sache anders aus.
Geschenke darf man annehmen und bis zu 20.000 Euro ist das auch steuerfrei.
Mag ja sein, dass es für Dich lästig ist aber anders ist der internationalen Geldwäsche, Beeinflussung von Wahlen, Finanzierung von kriminellen oder terroristischen Aktivitäten und Steuerflucht nicht zu begegnen. Und es nützt im Endeffekt auch Dir weil Dein Leben sicherer wird und Du nicht mehr Steuern bezahlen musst weil sich Steuerbetrüger davor drücken.
Wenn Dein Freund sich nicht auskennt, dann sage ihm doch was er machen soll und die Sache ist somit erledigt.
Du darfst für ihn gar keine Aktien kaufen und die Bank wird bei einer Summe SOFORT drauf aufmerksam und wird dir realistisch dein Konto kündigen. Geschäfte für eine dritte Person sind NICHT erlaubt
Nein. Sie wird höchstens eine Meldung machen wenn kein Nachweis erbracht wird.
Auf welche gesetzliche Grundlage stützt du dich.
§43ff GwG
§ 187 StGB
Die Anzeige muss GmE §43gwg erfolgen der §187 StGB wird von der Staatsanwaltschaft angewandt nicht von der Bank ;)
§187 StGB wird vor allem bei Leuten angewandt, die Andere haltlos der Steuerhinterziehung und Geldwäsche bezichtigen.
Na das tut hier ja keiner. Es sind hier theoretische Ausführungen ;)
Doch, du.
Dann zeig mich doch an! Falsch Anzeige ist übrigens auch strafbar
und da ich ja Lt dir ihn der fälschlichen Hinterziehung bezichtige bist du ja sicherlich im Recht und hast nichts zu befürchten. Also bitte zeig mich an
Falsch Anzeige ist sicherlich nicht strafbar, das steht in keinem Gesetz. Nichtmal Falschanzeige wäre strafbar, denn auch den Begriff gibt es juristisch nicht.
Unterlasse doch bitte einfach diese unsachlichen Bemerkungen, und sage uns endlich, worauf deine haltlosen Mutmaßungen basieren.
Wo steht das?
In den AGB deines Vertrages mit der Bank.
Schenkungen (er überweist dir ja Geld) bis 20.000€ bewegen sich innerhalb des Freibetrages. (innerhalb von 10 Jahren)
Alles darunter muss weder versteuert, noch dem Finanzamt gemeldet werden.
Vielleicht möchte er dir ja nur 19.999€ überweisen. 🙃
(Bei Familienmitgliedern gibt es nochmal andere Regelungen. Bei eigenen Kindern liegt der Freibetrage beispielsweise bei 400.000€, aber ist in dem Fall ja irrelevant.)
Darüber! 20.000€ wären auch noch gedeckt.
Tatsächlich? Hätte nicht erwartet, dass man das so unkompliziert gestaltet. Bin mehrfach absichtlich darunter geblieben. 😂
Der Freibetrag beträgt 20.000€. Somit sind 20.000€ steuerfrei. Und beträgt die Erbschaftssteuer weniger als 50€ wird ebenfalls nicht erhoben. Das wäre also bei einem fremden Dritten sogar 20.165€ möglich
Hey mein Name ist Sloth
Wenn ich mal nicht beschäftigt bin, beantworte ich liebend gerne eure Fragen.
LG Demon
Muss man da ein Schenkungsvertrag machen und muss der notariell sein oder kann man das unter Privatleute regeln.
Wenn ihr es euch wirklich schenken wollt, empfehle ich einen Vertrag als Nachweis. Die Schenkung ist auch anzeigepflichtig.
Grds ist eine Schenkung notarpflichtig! Jedoch wird die Schenkung bewirkt wird dieser Mangel geheilt.
ich empfehle jedoch dann einen Vertrag den du präsentieren kannst!
Grds ist eine Schenkung notarpflichtig! Jedoch wird die Schenkung bewirkt wird dieser Mangel geheilt.
Na also, wozu dann dieser Satz?
Wenn sich beide Seiten über die Schenkung von 20.000 Euro einig sind, braucht es keinen Notar.
ich empfehle jedoch dann einen Vertrag den du präsentieren kannst
Wem denn präsentieren? Private Schenkungen zwischen zwei Personen, die die Freigrenze nicht übersteigen, gehen doch niemanden etwas an.
Wo steht das mit dem Freibetrag? Das ist ja keine Schenkung, ich muss ihm das Geld wieder zurücküberweisen. Weil ich mich mit Aktien gut auskenne vertraut er dies mir an. Ich habe ihm gleich gesagt, dass ich dann nur in sichere Aktien investiere und seine Meinung von 50% pro Jahr eher nicht realisierbar ist. Weil mit fremden Geld möchte ich nicht zocken. Lieber 10 Prozent im Jahr also 2000€ sicher und gut ist.
Was hat das mit Erbsteuergesetz zu tun?
Du wolltest die Freibeträge wissen
Ich erbe ja nichts und zahle es ihm wieder zurück. Ansonsten wäre es auch verboten wenn jemand einem eine Reise für 30.000€ schenkt.
Nee, wollte er nicht wissen. Es geht hier um Schenkung bzw. Leihen.
die § der Erbschaftssteuer gelten auch für die Schenkungssteuer!
nein es ist nicht verboten wenn die jmd eine Reise für 30.000€ schenkt. Du müsstest lediglich 10.000€ versteuern bei einem fremden dritten
Er hat gefragt „wo steht das mit dem Freibetrag“
D.h. dass man einen bestimmten Betrag von jemanden annehmen darf ohne Schenkungssteuer zu bezahlen? Meinst du das?
Es geht hier aber um Schenkung, nicht um Erben.
Wenn es sich um eine Schenkung handelt.
ich beziehe mich hier lediglich auf die ursprüngliche Antwort.
mir ist bewusst das keine Schenkung vorliegt
Die §§ für Schenkung stehen nun mal im ErbtsG
Aber es ist ja keine Schenkung. Ich bezahl das Geld ja wieder zurück.
Und was wäre wenn er mir 2x jeweils 11000€ bezahlen würde?
Alles über 20.000€ in den letzen 10 Jahren fällt Grds unter die Steuer. Es liegt jedoch keine Schenkung vor sondern eher eine Verleihung.
du musst jedoch eigentlich ein Gewerbe anmelden, da du im Namen eines anderen das Geld anlegst. Dein Freund schuldet zudem eigentlich die Kapitalertragssteuer da diesem auch die Aktien gehören.
Gut. Also siehst du ein, dass §15 ErbstG und §16 Erbstg damit nichts zu tun haben.
Natürlich der FS möchte 30% des Gewinns behalten, somit liegt eine gewinnerzielungsabsicht vor!
Du mutmaßt hier. Der Fragesteller erhält eine Schenkung von einem Freund. Davon kauft er sich Aktien. Deren Ertrag läuft ganz legal auf seinen Namen.
Weil er den Freund so gerne mag, schenkt er ihm nach einer Weile auch etwas zurück (ein bisschen weniger Geld, als der Freund ihm einst schenkte).
Nichts davon ist illegal, nichts erfordert die Anmeldung eines Gewerbes.
Erzähle hier bitte keine falschen Sachen und triff keine falschen Annahmen. Danke.
er bietet hier eine Finanzdienstleistung an
Quatsch, wie kommst du denn darauf?
Du schreibst selber ständig Schenkung und auf Schenkung finden nun mal gem §1(2) ErbstG die Regeln für Erbschaftssteuer Anwendung
Schenkungen in Höhe von 20.000 Euro sind steuerfrei. MfG
das handeln von Aktien in fremden Namen ist eine Finanzdienstleistung
Er handelt ja nicht in fremdem Namen, sondern unter seinem eigenen.
der FS hat unter einem anderen Post geschrieben er würde 30% des Gewinns bekommen
Er handelt die Aktien unter seinem eigenen Namen. Wieso sollte er also ein Gewerbe anmelden müssen, wenn er seinen eigenen Gewinn behält?
Ich habe den Eindruck, du hast null Ahnung von Aktienhandel und dem zugrunde liegenden Recht.
rechtlich handelt es sich hier auch nicht um ein zinsloses Darlehen, der FS soll das Geld anlegen.
Woraus geht das hervor? Gibt es hierzu was Schriftliches?
Der Fragesteller erhält eine steuerfreie Schenkung von 20.000 Euro, und kauft sich davon Aktien. Den Gewinn versteuert er legal unter eigenem Namen (sofern er den Freibetrag übersteigt).
Irgendwann schenkt er dem Freund ebenfalls etwas Geld, weil er ihn so gern hat.
Wo ist das Problem?
Da hier rechtlich definitiv keine Schenkung vorliegt, dann könnte der FS das Geld auch für ein Auto ausgeben und ich denke nicht das der Freund das will
Wieso soll hier rechtlich definitiv keine Schenkung vorliegen?
Da er das Geld definitiv nur für den Freund anlegt und es bestimmt nicht für was anderes ausgeben dard
Da er das Geld bestimmt nicht für andere Zwecke verwenden darf
Woher möchtest du das wissen? Du triffst hier reichlich viele hypothetische Annahmen.
Ich zitiere den FS
„Wo steht das mit dem Freibetrag? Das ist ja keine Schenkung, ich muss ihm das Geld wieder zurücküberweisen.“
es handelt sich offensichtlich um keine da er es selber sagt!
Du behauptest hier Dinge wie "Steuerhinterziehung". Für sowas braucht es handfeste Beweise, andernfalls sind es haltlose Unterstellungen.
30% des Gewinns für sich behalten und diese nicht versteuern ist Hinterziehung
ich zitiere wieder den FS
Das ist richtig. Er geht davon aus, dass ich das Kapital in einem Jahr verdoppeln kann, was blödsinn ist und dann sagt er dass ich 30Prozent bekomme.
30% seines eigenen Aktiengewinns zu behalten ist illegal? Davon habe ich noch nie gehört.
Und wer spricht hier von "nicht versteuern"? Für Aktiengewinne werden von den meisten Brokern die Steuern automatisch abgeführt.
Triff bitte nicht schon wieder haltlose Annahmen.
Er kauft Aktien mit Geld das ihm nicht gehört
Zitat FS
Wo steht das mit dem Freibetrag? Das ist ja keine Schenkung, ich muss ihm das Geld wieder zurücküberweisen.
somit erwirbt er sie im fremden Namen und verwaltet sie lediglich.
somit schuldet Grds der Freund die Steuer nicht der FS
die Bank schuldet ja auch nicht die Steuer sondern du selber! Die Bank muss diese nur abführen!
Er kauft Aktien mit Geld das ihm nicht gehört
Wie kommst du darauf, ihm gehöre das Geld nicht? Der Freund schenkt ihm die 20.000 Euro doch.
somit erwirbt er sie im fremden Namen und verwaltet sie lediglich
Quatsch, er erwirbt die Aktien unter eigenem Namen.
somit schuldet Grds der Freund die Steuer nicht der FS
Unsinn, der Freund erwirbt ja keine Aktien.
Du solltest die Frage genauer lesen.
weil der FS schreibt es liegt keine Schenkung vor
Zitat FS
Wo steht das mit dem Freibetrag? Das ist ja keine Schenkung, ich muss ihm das Geld wieder zurücküberweisen.
du solltest dich dringend mit dem Gesetz beschäftigen! Sowie mit den Ausführungen des FS du bist der einzige der behauptet es sei eine Schenkung obwohl der FS was anderes sagt
Was liegt denn sonst vor? Ein Darlehen? Wenn ja, wo ist der zugehörige Vertrag?
Triff bitte nicht einfach irgendwelche Annahmen.
Gewerbliche Vermögensverwaltung
dienstleistung gegen geld
das ergibt sich wie aus den bereits zum 100 mal beschrieben Ausführungen des FS
Unsinn. Wie kommst du denn darauf?
Er erhält Geld! Für die Verwaltung und anlegung in Aktien. Siehe Kommentare des fs
anlegung
Was soll das sein? Meinst du Anlage?
Und wie kommst du darauf - existiert dazu denn ein entsprechender Vertrag? Wenn nein, ist von einer Schenkung unter Freunden auszugehen.
Nein ist es nicht! Der Fs sagt es ist keine Schenkung! Also kannst du davon auch nicht ausgehen das es keine ist.
beide sind sich einig dass es keine Schenkung ist also ist es keine.
Nur weil du nicht eingestehen kannst unrecht zu haben, wird es noch lange nicht zu einer Schenkung.
Wie kommst du darauf, dass sich beide dessen einig wären?
Triff doch hier nicht ständig irgendwelche hypotetischen Annahmen.
Nur weil du nicht eingestehen kannst unrecht zu haben
Unterlasse derartige persönliche Ausfälle und halte dich an die Nettiquette dieser Plattform.
Es reicht wenn einer sagt dass es keine Schenkung ist, was der Fs schrieb
Dann kann der Freund das Geld per Bankrückruf zurückholen. Oder schlüssig darlegen, dass die Überweisung ein Versehen war, und die 20.000 Euro zurückfordern. Nichts davon ist illegal.
Davon redet keiner. Bitte bleib bei der Frage
Doch, du.
als Ergänzung:
Ja tut er, er bekommt 30% des Gewinns. Somit ist eine EÜR , Est und eine Gewerbeanmeldung fällig.