Darf man mir jeden Monat Geld überweisen (einfach so )?
Mein Opa hat jetzt eins seiner Häuser verkauft und möchte mir jeden Monat 500€ überweisen. Wird die Bank irgendwann mal fragen woher das kommt oder wie sieht das mit dem Finanzamt aus ?
4 Antworten
Das fällt unter Schenkung.
Du darfst das Geld annehmen und brauchst nichts weiter zu machen. Das ist legal.
Auch wird Dich die Bank nicht fragen woher das Geld kommt.
Kein Problem. Ich denke der Freibetrag liegt bei 20.000€ innerhalb 10 Jahre. Darunter brauchst Du nichts zu melden.
Super ich danke dir sehr
20k ist der Freibetrag für Hinz und Kunz und alle Nichtverwandten. Enkel dürfen hingegen mehr Geschenke bekommen.
Na dann ist ja alles in trockenen Tücher.
der Fragesteller möge jetzt nicht gierig werden: der Freibetrag von lieben Großelternteilen an die Enkel liegt bei fluffigen 200k :D
Nein, sofern es die 10.000€ Marke nicht erreicht werden solche Beträge nicht beanstandet.
Jedoch fällt dies unter eine Schenkung und muss dem Finanzamt eigenständig gemeldet werden, damit ggb. eine Besteuerung stattfindenden kann.
Ergänzung: Du hast einen steuerfreien Freibetrag i.H.v 200.000€.
auch Enkel haben hohe Freibeträge. also "ja" zum Anmelden, aber ein fröhliches "nö" zum Thema Steuern.
Exakt. Danke für die Ergänzung.
Soll 24 Monate gehen :/
Deiner Bank und auch dem Finanzamt ist das egal. Eine Schenkungssteuer fällt erst an, wenn der Freibetrag überstiegen wird.
Natürlich wenn du öffentliche Gelder beziehst, bist du verpflichtet, diese regelmäßigen Zuwendungen anzugeben. Dann bist du ja entsprechend weniger "bedürftig"
Das wirst du bei deinem Einkommen dem Finanzamt gegenüber angeben müssen. Die Bank weiß, woher es kommt.
Was hat das Finanzamt damit zu tun?
Es ist Geld, das er einnimmt. Das Finanzamt interessiert sich für Einnahmen. Entweder hast du noch nie eine Steuererklärung gemacht oder du willst spöttisch etwas andeuten, was du aber dich zu nennen schämst.
Das sind keine Einnahmen, sondern Schenkung. Dafür gibt es Freibeträge. darunter braucht man nichts zu melden.
Na dann verbucht er es eben unter Schenkung, auch dafür interessiert sich das Finanzamt, auch wenn erst mal bis 200000 Euro für zehn Jahre frei ist.
Ich habe auch schon Geld geschenkt bekommen. Wenn das unterm Freibetrag liegt kräht kein Hahn danach.
Ich lese dazu:
Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet.
Zudem glaube ich nicht, was ihn davon befreien würde, dass jeder Betrag gerichtlich oder notariel beurkundet wird. :-)
Interessiert mich aber nicht!
Oh okay danke dir
Auch dem Finanzamt nicht melden ? Der möchte das nämlich per Dauerauftrag für 2 Jahre machen