Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein Steam Guthaben auf Skinbaron auszahle?

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Ja, grundsätzlich ist der Handel mit elektronischen Gegenständen, genauso wie der Handel mit Bitcoin etc. oder alten Ölgemälden steuerpflichtig. - Allerdings handelt es sich hier möglicherweise noch um private Veräußerungsgeschäfte. Wenn man die Gegenstände ein Jahr oder länger in seinem Privatvermögen hält, so ist der Verkauf steuerfrei. - Falls nicht, so sind die Geschäfte als so genannte sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. - Ob daraus direkt eine Besteuerung entsteht ist noch von anderen Faktoren abhängig (Wie viel verdient man sonst noch? - Stichwort: Grundfreibetrag)

Handelt man allerdings regelmäßig mit der Absicht, Gewinne zu erwirtschaften, so hat man eine Gewerbe. Die oben beschriebene Spekulationsfrist von einem Jahr gilt hier dann auch NICHT. (das heißt, Verkäufsgewinne wären dann immer steuerpflichtig, egal ob man sie ein Jahr und länger hält oder nicht)

Sie müssen einschätzen, ob Sie regelmäßig und nachhaltig solche Geschäfte durchführen, mit dem Vorsatz Gewinne zu erzielen. - Ich könnte Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie eher 'zufällig' an die Sachen gelangt seien, die Sie nun nicht mehr haben wollen (da sich vielleicht Ihr Hobby geändert hat) - Sofern Sie also Ihre Altbestände verkaufen und nichts Neues hinzukaufen, würde ich einmal vorsichtig von einem privatem Veräußerungsgeschäft sprechen. - Das heißt, wenn Sie die Gegenstände bereits länger als ein Jahr gehalten haben, dann wären die Verkaufsüberschüsse (Verkaufspreis minus Einkaufspreis minus sonstige damit verbundene Kosten) steuerfrei.

Ob, Sie sich nun Geld auszahlen lassen (Bankkonto) oder einen Umweg über Bitcoin gehen, spielt für die Besteuerung überhaupt keine Rolle mehr. - Sollten Sie, wie oben beschrieben steuerfrei sein, dann können Sie sich auch alles auf das Bankkonto auszahlen lassen, ohne dass dies "Ihren gesunden Nachtschlaf raubt".

Die Steam-Karten wären als Nachweis ohnehin ungeeignet, da nur Geld umgewandelt wurde (Bank in elektronisches Guthaben) und das noch kein Beleg für einen Kauf darstellt. - Im Falle des Falles sollten Sie dem Finanzamt belegen können, wann Sie etwas gekauft haben und was es damals gekostet hat. - Es reicht wohlmöglich aber schon, wenn Sie nur nachweisen können, dass Sie bei Verkauf die Gegenstände länger als ein Jahr gehalten haben.

Wahrscheinlich alles halb so wild.

Falls Sie planen, den Handel zu "professionalisieren" sind Sie zukünftig wohl in einem Gewerbe. - Dann fallen wohlmöglich auch Steuern an ...