Finanzamt und Neuwagen?
Hallo,
wie sieht es aus, wenn ich mir einen Neuwagen kaufe. Wird das Finanzamt fragen woher das Geld kommt?
(Barzahlung beim Autohändler) Oder bekommt das Finanzamt das gar nicht mit?
Denn ich hatte soeben eine Diskussion mit ein Paar Kollegen und die meinten, dass das Finanzamt immer davon mitkriegt ob man sich ein Neuwagen holt oder nicht.
Kann ich aber schlecht glauben, denn dann würde das Finanzamt ja eine Menge zu tun haben.... ist da was dran?
Danke.
14 Antworten
Natürlich bekommt das Finanzamt das mit.
Hast Du schon einmal das Wort KFZ-Steuer gehört?
Allerdings wird sich das Finanzamt nur dafür interessieren, wenn sich eine deutliche Diskrepanz zeigt. Jemand der ein Durchschnittseinkommen hat und einen Lamborghini zulässt, wird sich unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.
Das Finanzamt erfährt nur über die Zulassungsstelle, dass ein Fahrzeug zugelassen wurde sowie die für die Besteuerung relevanten Daten, aber nicht, wie das Fahezeug bezahlt wurde.
Ja, bei Bar Beträgen über 10 000 gibt es immer eine Meldung! Man muß immer einen Herkunftsnachweis haben! Das Finanzamt hat gar nicht viel Arbeit damit! Die Behaupten einfach irgendwas und schicken dir einen Steuerbescheid! Dann bist du in der Beweispflicht!
Das Finanzamt hat gar nicht viel Arbeit damit! Die Behaupten einfach irgendwas und schicken dir einen Steuerbescheid!
Du stellst Dir das etwas sehr einfach vor.
Ich stell mir das gar nicht vor! Ich hab es so erlebt!
woher hast du denn diese Weisheit? Das gilt nur bei Einzahlungen auf der Bank. Also zahlt man max. 9.999,00€ ein.
Ja eben! Was glaubst du denn was der Autohändler mit der Kohle macht! Da tritt das Geld wieder ins System ein und da geht dann eine Spur ans Finanzamt und die sagen dann "Hoppla, wer hat denn hier 100 000 € in Bar auf den Tisch gelegt" Bei Kleingeld sparen die sich natürlich die Arbeit! Aber so ab 30000 wird es doch interessant!
Du glaubst nicht, womit man sich beim FA alles beschäftigt. Wenn Dein Bargeld "legal" ist, dann hast Du doch nichts zu befürchten.
Mit Barzahlung bei Händler machst Du Dich schon verdächtig. Wenn beim Händler eine Prüfung gemacht wird, was ja meist so alle 4 Jahre gemacht wird und die finden einen Barkauf von einem Inländer, dann können die schon darüber fallen. Dann machen die eine Prüfung bei Dir (auf bei Privatleuten wird eine FA-Prüfung gemacht). Und dann kriegst Du Ärger mit Deinem schwarz verdienten Geld. Nachzahlung und Strafe, wenn es einige Zigtausend sind die Du schwarz gemacht hast auch Gefängnis. Neuerdings auch ohne Bewährung.
Exakt so ist das! Die Querprüfung bringt den Ärger!
Im Zusammenhang mit Kfz-Steuer bekommt das Fa das immer mit sofern Du da Auto auch zulässt. Aber sofern Du aus dem Besitz bzw. Gebrauch gegenüber dem FA keine zusätzlichen steuermindernden Kosten ausser km-Pauschale o.ä. geltend machst. ist das Auto für das FA uninteressant.
Über die Kfz-Steuer dürften solche Barkäufe eher weniger auffällig werden!