Mein Fitnessstudio ist insolvent gegangen, ich erhalte aber keine Bestätigung meiner Kündigung - kann ich Kosten weiterberechnen?
Mein Fitnessstudio ist insolvent gegangen. Ich erhalte jedoch keine Bestätigung meiner Kündigung. Ein anderes Studio hat mir ein Angebot gemacht, wo die Anmeldegebühr wegfällt, wenn ich bis Ende des Monats den Vertrag bei denen abschließe. Ich möchte aber erstmal die Bestätigung meiner Kündigung erhalten. Könnte ich die Kosten ggf. an mein "altes" Studio weiterberechnen, wenn ich wegen der fehlenden Kündigung eine Anmeldegebühr zahlen muss, weil ich es nicht bis Ende des Monats schaffe?
4 Antworten
Die Kosten für Anmeldegebühr kannst du nicht weiterleiten und wirst dem entsprechenden keine Rückerstattung bekommen. Ein Tipp hätte ich noch: wenn ein fitnestudio bereit ist auf Anmeldegebühr zu verzichten dann werden die auch in nächsten Monaten es tun. Die wollen nur so schnell wie möglich Kunden binden..... damit du es dir nicht anders Überlegst. Also es ist reine Verhandlungssache
nein, das kannst Du nicht.
Du kannst aber dem jetzigen Studio die Kündigung überreichen und Dir den Empfang auf einer Kopie gegenzeichnen lassen.
Du musst allerdings fristgerecht (d.h. nach den AGB) kündigen - ein Insolvenzverfahren ist i.d.R. kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Hallo,
Du willst praktisch eine Art Schadensersatz dafür haben, dass #Dir Deine Kündigung nicht bestätigt worden ist.
Wo steht, dass eine Kündiigung bestätigt werden muß?
Eine solche Norm gibt es nicht.
Du willst doch mit Deiner Illusion von der Kündigungsbestätigung vor allem auch nur das Problem umgehen, dass Dir der Nachweis des Zugangs fehlt.
Die Kündigung ist eine zugangsbedürftige, einseitige Erklärung und den Zugang realisiert man entweder idealerweise durch persönliche Vorlage und Empfangsbestätigung auf einer Kopie. Sonst gibt es noch paar Tricks, der ganze Kram mit Einschreiben und alles sowas ist im Grunde Mist und wenn gar nichts anderes geht oder hilft, muß man halt durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Wenn der Zugang belegt ist - wozu brauchst Du eine Künmdigungsbestätigung? Das leuchtet mir nicht ein.
Natürlich steht Dir auch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt heraus Schadensersatz zu, wenn Deine Kündigung nicht5 bestätigt wurde.
Die Insolvenz ist auch regelmäßig ein wichtiger Grund für einen Verbraucher zur Kündigung. Das mußt Du natürlich beweisen können, dass Insolvenz eingetreten war. Sonst könnte es sein, dass Du schon mal plötzlich ziemlich alt ausschaust.
Viele Grüße Vollstreckerin
Solltest du fristgerecht gekündigt haben, so braucht es keine Bestätigung. Ob in dem Falle ein Sonderkündigungsrecht gibt? man frage den Inso-Verwalter.
Irgendwelche Kosten kannst da nicht weiterleiten; wo nix ist kann man auch nix holen.