Mein Exfreund hat mir ein Auto geschenkt, nach der Trennung fordet er es jetzt zurück
Hallo, mein Exfreund hat mir während unserer Beziehung ein Auto geschenkt, jetzt nach unserer Trennung fordert er es zurück. Er steht im Brief und Schein, aber ich zahle die Versicherung und alle Reperaturen und laufenden Kosten . Was kann ich tun . Das Auto ist noch nicht abbezahlt und ich weiß auch nicht ob er die Raten noch zahlt.
9 Antworten
könnt ihr das nicht so regeln das du das auto komplett übernimmst, wenn du es dir finanziell leisten kannst?
geschenke kann man NICHT zurück fordern. Ein Schenkungsvertrag (auch mündliche Absprachen zählen dazu)gilt wie ein Kaufvertrag!
Die einzige Ausnahme ist: Er kann seinen Lebensunterhalt nicht mehr ohne den Wert der Schenkung allein bestreiten. Dann klagt das Amt den Wert der Schenkung ein. Ich denke, dass das hier nicht der Fall ist.
Wenn der Brief auf deinen Freund ausgestellt ist, hast du wahrscheinlich trotzdem schlechte Karten.
Man sagt zwar, dass die Person, die den Brief in der Hand hält, auch der Bestitzer des Autos ist, aber normalerweise musst du bei der Umschreibung irgendeinen Nachweis erbringen, dass dein Freund damit einverstanden ist. Wenn er den Brief bei sich aufbewahrt, ist es wahrscheinlich unmmöglich.
Hast du irgendwelche Beweise, dass er dir das Auto geschenkt hat? Eine Karte vielleicht? Kannst du vielleicht beweisen, dass du alle laufenden Kosten bestritten hast?
Die Tatsache, dass das Auto noch nicht abbezahlt ist hat nichts zu sagen. Wenn du beweisen kannst, dass er dir das Auto geschenkt hat, dann wird er es abbezahlen müssen - egal ob es in seinem Besitz oder in deinem ist. Du musst dich als Beschenkter nicht um die Finanzierung kümmern. Das ist völlig egal.
normal ist geschenkt geschenkt ,aber in dem fall ,wo er im brief steht ,hat er sich ein türchen offen gelassen bevor du probleme bekommst ,weil er nicht zahlt oder dergleichen ,gib es zurück. es könnte ein rechtsstreit werden ,solltest du ihn verklagen
man darf geschenke zurückholen
darf er zurückfordern
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht. (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
Wer im Brief als Halter eingetragen ist, der ist ja auch der Besitzer - allgemein. Wer zahlte denn die raten fürs Auto ? Ist da wenigstens was geschrieben worden - dann hast du was auf der hand.