Mein exfreund hat mir ein Handy geschenkt was er monatlich noch abbezahlen muss. Jetzt hat er mich angezeigt und möchte es zurück. Geht das?

10 Antworten

wenn man dir was schenkt, gehört es dir. z.B. auch wenn es um ein Haustier geht. Da es aber nicht abbezahlt wurde und er es evtl. nicht weiter zahlen kann, musst entweder du ihm den rest vom Geld geben um es behalten zu können oder du hast due Arschkarte...

LauraDiamond070 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 09:35

Echt jetzt? Aber es war doch sein freier Wille das Handy selbst zubezahlen da kann ich doch jetzt nichts dafür?

Hey Liebe Laura.

Bin grad auf deine Frage gestoßen. Hab mich deswegen extra angemeldet.

Meine Freundin hat/hatte grad das selbe Problem. 

Es komm natürlich drauf an ob du glaubwürdige zeugen hast bzw vllt sogar mehr als er. Denn ich geh davon aus das er auch welche hat wenn er sagt er hat es dir nicht geschenkt. 

Meine Freundin und ihr Ex haben sich auch ewig drum gestritten wegen den Handy.... eig total blöd (hab ich ihr auch gesagt)

Schluss endlich haben sie sich vorhin geeinigt das sie die Raten übernimmt. Sie nutzt es ja und somit sind die streitigkeiten vom Tisch und jeder hat seine ruhe und hat mit dem anderen nix mehr zu tun.

Aber ich kenne ja nicht deine persönlich Situation und kann da jetzt auch nicht sagen was du machen sollst.

Liebe Grüße Maja




Objektiv betrachtet würde ich sagen er hats dir geschenkt, die dabei natürlich auch gegeben und damit sollte es dir gehören. Ob er nu Ratenzahlung macht oder nicht ist normal sein Problem.

DIe andere Sache ist wer was nachweisen könnte. Hat er es z.b. zu deinem Geb gekauft hätte ich ja geschätzt das es dir hilft da liegt das Geschenk nahe. Er wird drauf bestehen das es kein Geschenk war sondern nur zur Nutzung überlassen.

LauraDiamond070 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 09:34

Ja aber was würde das für ein Sinn machen mir ein Handy zu "leihen" was er erst über Ratenkauf erwerben muss wenn er das gleiche Modell selber besitzt ?

zonkie  07.08.2015, 09:42
@LauraDiamond070

Der Sinn wäre es wäre sein Eigentum im Fall einer Trennung ^^ Da hätte er natürlich ein Recht es wieder zu bekommen. Das ist vermutlich sein Standpunkt. Denn ein Geschenk zuückfordern ist im Regelfall nicht drin.

Anders könnte ich es mir nicht erklären warum so eine Anzeige überhaupt jemand aufnehmen sollte. (Weitergedacht würde das ja bedeuten das ich jedes Geschenk das ich mal gemacht hätte zurückfordern kann und das auch noch jemand ernst nimmt ^^)

LauraDiamond070 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 09:45
@zonkie

Also wenn er es gleich bezahlt hätte dann wäre es nicht mehr sein Eigentum im Falle einer Schenkung gewesen? Verstehe ich das richtig, durch die Ratenzahlung hat er ein Anspruch auf das Handy und ohne nicht ?

zonkie  07.08.2015, 09:55
@LauraDiamond070

Die Ratenzahlung sollte frei davon sein. Nur wenn ich das richtig gelesen habe hängt da nicht nur die Ratenzahlung sondern noch der monatliche Mobilfunkvertrag dahinter ? Da wäre ich mir wie gesagt nicht mehr sicher hier hätte man ja ein monatliches nutzungsrecht das man bezahlt und keine ratenzahlung für 1 gegenstand...

Übertragen gesagt würde ich hier den Unterschied sehen

a) "Hier hast du ein Fussball mach damit was du willst" -> geschenkt und bleibt auch so ...

b) "Du kannst in meinem Garten Fussballspielen, den Ball der da liegt kannst du nutzen" -> Das ist keine Erlaubnis auf Lebenszeit eher eine Duldung die wiederrufen werden kann.

Das kann wohl schnell komplexer werden und man müsste wohl wirklich alle Fakten dazu wissen. (Das simple Schenken eines Gegenstands ohne weiteres sollte hingegen recht eindeutig sein)

LauraDiamond070 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 09:58
@zonkie

Nein da hängt kein Mobilfunkvertrag dahinter. 

Nur das iPhone das er mir deutlich geschenkt hat. Dieses muss monatlich abbezahlt werden. 

Hallo Laura, meine Meinung: Egal, ob du rechtlich auf der sicheren Seite bist oder nicht - ich wäre froh, dass er mein "Ex" ist und würde ihm das Handy zurückgeben, nachdem ich meine persönlichen Sachen gelöscht hätte... Ich würde nichts haben wollen, das mich an jemanden erinnert, der eine derart linke Nummer bringt und versuchen, damit abzuschließen. Anstand kann man sich leider nicht kaufen... Alles Gute für dich ! :)

Gruß, Elsie

nein, Geschenk ist Geschenk es gibt nur wenige Ausnahmen wann man ein Geschenk zurück fordern kann. Was ich nicht verstehe: Anzeige? wegen was. Das ist doch Blödsinn. Lass dir die Anzeige schriftlich vorlegen.

Hört sich sehr nach RTL 2 Nachmittagsprogramm an.


LauraDiamond070 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 09:32

RTL trifft es gut. :D 

Polizei hat mich gestern angerufen und meinte der Herr **** sitzt bei uns vor und möchte sie anzeigen und behauptet es sei keine Schenkung gewesen