Mein 12 jähriger Sohn wurde angezeigt wegen einer angeblich vorsätzlich einfachen körperverletzung.?
Liebe Gute Frage Nutzer, wir kamen heute aus dem Urlaub zurück, und als ich an den Briefkasten ging fand ich eine polizeiliche Ladung die meinen Sohn betrifft vor. Die Vorsätzliche einfache körperverletzung soll er am 23.06.2018 begangen haben. Nun zu dem Vorfall, mein Sohn saß am 23.06 in der Straßenbahn als sich 3 Mädels zu ihm auf den Vierersitz setzten, sofort begangen die 3 Mädels damit meinen 12 jährigen Sohn körperlich anzugreifen. Mein Sohn stieg an der Station xy aus um den nach Hause weg anzutreten, die 3 Mädels verfolgten ihn und traten immer wieder nach meinem Sohn. Nun fast einen Monat später erhalten ich ein Schreiben von der Polizei wo der Tatvorwurf gegen meinen Sohn erhoben wird. Was erwartet meinen 12 jährigen Sohn & was kann ich gegen die Anzeige unternehme?es wurde ganz bewusst eine falschaussage der 3 Mädels gegenüber der Polizei getätigt. ( mein Sohn ist wirklich kein Kind der Ärger sucht oder Körperlich tätig wird. Er ist nie auffällig in solchen Sachen gewesen, er ist seit dem er die Grundschule besucht hat Streitschlichter, auf der weiterführen Schule genauso) ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank im voraus
5 Antworten
Ich habe den Verdacht, dass die 3 Mädchen deinen Sohn irgendwie kennen, entweder direkt, oder indirekt über dritte, vielleicht Freunde oder Familienangehörige der Mädchen.
Vielleicht soll hier eine "offene Rechnung" beglichen werden, weshalb sie deinem Sohn zusetzen wollen.
Hier scheint es ja schon fast regelrechten Hass zu geben.
Dein Sohn ist 12, also strafunmündig, passieren kann ihm also nichts.
Aber die Gefahr besteht, dass jemand die Absicht hat dem Jugendamt Lügen zuzutragen.
Es ist wichtig, dass dein Sohn von jeglicher Schuld reingewaschen wird.
Nehmt mit der Polizei Kontakt auf, notfalls einen Rechtsanwalt nehmen, falls ihr die Kosten dafür nicht scheut.
Danke für den Stern !
Ok, ich wünsche eurer Familie alles Gute !
Vielen Dank.
Das ganze Verfahren wird eingestellt, da dein Sohn unter 14 Jahre alt ist und somit strafunmündig.
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Nein,bei manchen Straftaten gilt die Strafmündigkeit schon ab 12
Für eine vorsätzliche einfache körperverletzung die mein Sohn nicht mal begangen hat? Sollte ich als Mutter eine gegenanzeige erstatten wegen Beleidigung/Körperverletzung/Falschaussage?
Ja,das wäre in diesem Fall eigentlich schon notwendig
Vielen Dank für deine Antwort, dann werde ich gleich bei der Vernehmung eine gegenanzeige erstatten.
Gute Idee
Dann kannst du bestimmt auch darstellen, welche Straftaten das sind. Blöderweise hat der Gesetzgeber nämlich im § 19 StGB vergessen, die Ausnahmen aufzuführen. Wäre schön, wenn du ihm da unter die Arme greifen könntest.
Geh hin sage aus und warte ab. In Sbahnen gibt es übrigens Video
Vielen Dank.
Strafe gibt mit 12 eh keine:-)
Vielen Dank.
Ein typisches provokatives Vorgehen von jungen Mädchen-"Gangs": Attackieren und dann den Weibchen-Bonus ausspielen indem man einfach erklärt "Der böse Bub hat uns arme Mädchen attackiert". Nicht gerade neu. Ich würde mir da keine Gedanken machen. Erstens aufgrund seines Alters (12) und zweitens weil es selbst in schweren Fällen von Gewalt in solchen Fällen externe Zeugen (Passanten usw...) bräuchte um ernsthaft Schwierigkeiten zu machen
Hast du das beobachtet oder ist das die Version deines Sohnes?
Die wenigsten Kinder in dem Alter geben ihre eigene Beteiligung an einem Konflikt wahrheitsgetreu wieder.
Das heißt jetzt nicht das ich deinen Sohn für schuldig halte, aber ich würde zumindest behaupten das er irgendeinen Anteil sicher hatte.
Er soll zu der Anhörung gehen, soll seine Version der Sache erzählen und dann ist es mit großer Wahrscheinlichkeit auch schon rum, denn er ist erst 12 Jahre alt und somit kann ihm so oder so nichts passieren.
Guten Abend Sanja, er hatte keinen Anteil daran. Das bestätigte mir eben ein junger Herr der bei uns in der Tankstelle um die Ecke arbeitet und zufällig mit in der Bahn saß und dieses ganze treiben beobachtet hat. Er ist auch bereit als Zeuge auszusagen. Also die Version meines Sohnes stimmt mit der des Tankstellen Angestellten überein.
In der Tat kennt er einer der Mädels, die haben die Grundschule gemeinsam besucht.