Mehrere Fahrer bei Pkw mit Kurzzeitkennzeichen möglich?
Ich möchte morgen ein von mir gekauftes Fahrzeug holen und am Samstag einem Bekannten übergeben, der es auf sich anmeldet.
Das ganze soll mit einem Kurzzeitkennzeichen geschehen. Nun lese ich dass Kurzzeitkennzeichen nicht übertragbar sind.
Was heißt das? Nicht übertragbar im Sinne von Fahrzeug zu Fahrzeug oder darf nur die Person das Fahrzeug bewegen, die das Kurzzeitkennzeichen + evB beantragt hat?
Danke schon mal für die kompetenten Antworten!
2 Antworten
Nun lese ich dass Kurzzeitkennzeichen nicht übertragbar sind.
Das heißt, nicht übertragbar auf ein anderes Kraftfahrzeug; wer und wie viel das Kfz nun fahren ist völlig egal.
Gerne
Nicht übertragbar ist in diesem Sinne von, du bist durch dieses Kennzeichen versichert (weshalb dieses auch verhältnismäßig teuer ist). Deshalb musst du auch deinen Namen und den Fahrer bei der Abholung des Kennzeichens angeben, somit darfst nur du mit diesem Kennzeichen fahren (hatte das gleiche Problem erst vorletzte Woche).
Du könntest allerhöchstens bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob es möglich ist, mehrere Personen einzutragen
Danke! :-)