Auf dem Weg zur Uni- Arbeitsunfall?
Ich bin auf dem Weg zur Uni mit dem Fuß zwischen S Bahn u Bahnsteig gerutscht-hab nun ne Schwellung u Blutergüsse am Bein. Zählt das als Arbeitsunfall,weil ich ja nur" zur Uni bin? Hab dazu im Internet nichts gefunden. .. Danke:)
4 Antworten
Meines Wissens nach bist Du als Stundent (genau wie als Schüler) gesetzlich unfallversichert.
Gehe am besten zu einem sogenannten Durchgangsarzt oder, wenn Du z. B. zu Deinem Hausarzt gehst, erwähne dort, dass es sich um einen Wegeunfall zur Uni handelt.
Der Arzt wird wissen, ob er mit der Krankenkasse oder der gesetzlichen Unfallversicherung abzurechnen hat.
Super,danke!
Hiernach bist Du tatsächlich gesetzlich versichtert, musst den Unfall aber der Hochschule melden "damit diese eine Unfallmeldung an die Unfallkasse vornehmen kann":
versicherungswissen.org/Studenten/Gesetzliche_Unfallversicherung.html
Das ist ein Wegeunfall, wenn Du ohne Umwege auf dem Weg von oder zur Arbeit warst. Hast Du zwischendurch z.B.: Zigaretten gekauft oder eine Zeitung vom Kiosk, ist das kein Wegeunfall. Wende Dich an die Verwaltung Deiner Uni, in der Du eingeschrieben bist.
Nein zählt es nicht. Dazu müsstest du auf dem Weg in den Betrieb gewesen sein oder es hätte dort passieren müssen.
Nope - komplett falsch!
§ 2 SGB VII Versicherung kraft Gesetzes
(1) Kraft Gesetzes sind versichert
8.a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches,
b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,
c) Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen,
§ 8 SGB VII Arbeitsunfall
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
- das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,
ich glaube das war nicht betriebs unfall