marode stromleitungen pflichten des vermieter
Hallo zusammen
ich wohne in einem ca 50 jahre altem haus . solange wurde schätzungsweise auch nichts mehr an den stromleitungen gemacht.
neulich wollte ich im flur das licht anmachen da kammen funken aus dem lichtschalter und die sicherung flog raus.hab mir dann die leitung an der lampe mal genauer angeschaut und hab gesehen das die völlig ohne isolierung und ohne erdungskabel sind ( das gleiche auch im wohn und schlafzimmer). ich habe die kabel am lichtschalter isoliert weil an der sicherung auch der strom aus der küche dranhängt.
nun zu meiner frage. nächste woche kommt mein vermieter um sich das anzuschauen. jetzt wolte ich wissen welche rechte ich habe. kann ich verlangen das der vermieter die leitungen auf seine kosten saniert und wer muss anschliesend das verputzen der wand bezahlen?
danke im vorraus
2 Antworten
Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Das betrifft natürlich auch die in der Wand oder Decke verlegten Leitungen. Hier ist auch, wenn es eine Kleinreparaturklausel im MV gibt, der VM in der Pflicht. Da es sich um Altbestand handelt, ist eine Nachrüstung eines Schutzleiters und somit der Austausch der Leitungen nicht Pflicht. Diese Forderung wird also ins Leere laufen. Die Instandhaltung der maroden Leitungen muss der VM allerdings veranlassen, um auch den vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und schlußendlich auch eine Gefahr abzuwehren. MfG
Eine Lampe muß nicht immer ein Erdungskabel haben. Ein Erdungskabel braucht man nur, wenn die Lampe die Schutzklasse 1 hat, also einen Metallkörper hat.
Die meisten Deckenlampen haben kein Erdungskabel.
Deshalb kannst Du nicht von maroden Stromleitungen sprechen.
LG murkeltimo
aber wenn die leitungen blank sind dann doch schon ;-)