Mitgliedschaft bei ASB kündigen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstmal, eine Mitgliedschaft ist dort nicht Pflicht!

Du hast das Recht den Vertrag zu widerufen und solltest es unverzüglich machen. Gib einfach deinen Namen und die Adresse an und widerrufe auch der erteilten Einzugsermächtigung.

Wenn dann doch von deinem Konto abgebucht wird, kannst du es von der Bank oder auch im Online-Banking zurück buchen lassen. Konto einfach im Auge behalten.

Evtl. schriftlich per Einwurfeinschreiben machen oder per Fax, dann mit Protokoll.

Soroko 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 14:56

Könntest du mir vielleicht sagen wie die Kündigung wiederrufe?

Muss ich zB schreiben :

Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der ASB und wiederrufe die erteilten Einzugsermächtigung.

ellaluise  15.04.2016, 15:02
@Soroko

Hiermit widerrufe ich, Name Adresse,  den/die am xx.xx.xx abgeschlossen Vertrag/abgeschlossen Mitgliedschaft fristgemäß.

Die erteilte Einzugsmächtigung widerrufe ich ebenfalls.

Unterschrift mit Datum

Soroko 
Beitragsersteller
 26.04.2016, 15:06
@ellaluise

Darf es handgeschrieben sein ?
Oder muss es gedruckt sein ?

ellaluise  26.04.2016, 15:29
@Soroko

Selbstverständlich auch handgeschrieben.

Soroko 
Beitragsersteller
 30.04.2016, 14:38
@ellaluise

wäre eine email  nicht auch ok ?

ellaluise  30.04.2016, 18:29
@Soroko

Ich würde es nicht machen.

Normalerweise muß schriftlich gekündigt werden, manchmal sind Kündigungen per Email erlaubt/möglich, im Allgemeinen bei Mobilfunkanbietern.

Du hast bestimmt einen Durchschlag des Vertrages bekommen? Da stehen die Bedingungen drauf und auch die Daten, wohin Du Dich bei einem Widerruf wenden kannst. Am besten direkt dort den Vertrag widerrufen, dann kann / darf Dir auch nichts abgebucht werden

Soroko 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 14:42

Was ist ein Durchschlag des Vertrages?

Ich habe halt einen Zettel erhalten wo Beitrittserklärung draufsteht.SIe kamen halt vor meiner Haustür und meinten es wäre Pflicht weshalb ich den ausgefüllt habe .Da steht man kann die Mitgliedschaft jedderzeit beenden per Mail Brief Fax .Ich frage michwoher sie nun wissen sollten wer die Mitgliedschaft kündigt

Struffoli  15.04.2016, 14:51
@Soroko

Wurde mal von den Maltesern zu einnem Vertrag genötigt, aber da hatten die einen richtigen Vertrag, ich bekam einen Durchschlag inkl. Anschrift, wohin ich dann per Einschreiben die Kündigung geschickt habe. Hat auch funktioniert. Beweis (Durschlag + Beleg zum Einschreiben) hatte ich ja

Bei allen vier „großen“ Hilfsorganisationen wie Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Malter-Hilfsdienst (MHD), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) oder Deutschem Roten Kreuz (DRK) genügt die Absendung eines Widerrufs oder einer Kündigung.

Sie wird mit der Zustellung SOFORT wirksam, auch wenn das Widerrufs-/Kündigungsschreiben nicht gesondert bestätigt wird. Leider fallen die ersten beiden erstgenannten Organisationen ASB und MHD häufiger nicht nur mit eher zweifelhaften Werbemethoden, sondern auch mit Nachlässigkeiten bei der Beantwortung der „Mitglieder“-Schreiben auf.

Hast Du Dein Schreiben per Email versandt, befindet sich ein Sendebericht in Deinem Email-Account. Hast Du das Schreiben per Post versandt, ist es hilfreich (und regelmäßig ausreichend), wenn eine zweite Person den Briefeinwurf in einen Briefkasten bezeugen kann.

In diesen Fällen kannst Du einen eventuellen Abbuchungsversuch durch Deine Bank zurückbuchen lassen oder eine postalische „Erinnerung“ getrost ignorieren.

Sollten diese Organisationen die Gerichte bemühen, um an ihr Geld zu kommen, wird ein glaubwürdiger Beleg der Absendung (wie oben beschrieben) regelmäßig als Beweis genügen, die eingegangene Unterstützungszusage wirksam beendet zu haben.

Beim DRK kontaktierst Du bitte den DRK-Kreisverband, der auf dem unterschriebenen Formular aufgedruckt ist. Da dieser lokalen Bezug hat, ist hier eine (meist freundliche) Beantwortung sicher. Beim DRK ist eigentlich auch immer eine lokale Telefonnummer angegeben, die Du in Zweifelsfällen kontaktieren kannst.

Auch die JUH ist bisher eigentlich nicht mit vergleichbaren Zweifelsfällen in Erscheinung getreten.