Mahnungskosten von Creditreform gerechtfertigt - Auskunfts- und Gläubigerkosten?
Hallo,
kann jemand beurteilen ob folgende Kosten für eine Mahnung auf eine Krankenhausrechnung von Creditreform gerechtfertigt sind:
1.2.16 Rechnung vom Krankenhaus / Hauptforderung 465,31 € 4,17% Zinsen vom 9.3 bis 30.3 auf Hauptforderung 1,13 € 31.3.16 Auskunftskosten gemäß §§ 280, 286 BGB 10,00 € " Geschäftsgebühr nach Nr. 2300VV RVG gemäß §§280, 286 BGB 58,50 € " Mahnkosten des Gläubigers 20,00 € " Pauschale Post / Telekommunikationskosten nach 7002 RVG gemäß §§ 280, 286 BGB 11,70 € " Umsatzsteuer auf 80,20 €, der Gläubiger ist nicht vorsteuer- abzugsberechtigt 15,24 €
Sind insbesondere die 10,00 € Auskunftskosten nach §§ 280, 286 BGB gerechtfertigt, obwohl das Krankenhaus meine Adresse hat und sind 20 € Mahnkosten des Krankenhauses bei einem Verzug von 8 Wochen gerechtfertigt?
3 Antworten
Alles außer den Zinsen und maximal 2,50 pro Mahnung ist nicht durchsetzbar.
Daher so mit entsprechendem Verwendungszweck an den Gläubiger überweisen
Auskunftkosten können gestrichen werden, wenn deine ladungsfähige Anschrift bekannt war.
Inkassokosten auch und der ganze Rotz dazu (z.B. TK-Pauschale). Einfach ans Krankenhaus zweckbebunden bezahlen (HF, Mahnkosten, Zinsen).
Mahnkosten des Gläubigers entsprechen 8 postalischen Mahnungen, also definitiv zu hoch. Pro Mahnbrief 2,50 €.
Die Inkassokosten sowie die Mahnkosten sind überhöht
Ich würde die HF 465,31 plus 5 € Zinsen plus pauschal 20 € an Mahn/Verzugskosten zweckgebunden direkt ans Krankenhaus überweisen und mich mental auf einige böse Briefe einstellen