Mahnung wegen unentschuldigten Fehlens auf der Arbeit?
Hallo Leute, ich versuche es mal kurz zufassen:
Am Montag haben wir auf der Arbeit telefonisch Bescheid gegeben, dass wir mit dem Auto von der Türkei nach Deutschland im Griechenland im Stau festsitzen und nicht voran kommen können, und dass die Mama dadurch nicht auf die Arbeit kann.
Am Montag Abend kam es noch zu einer Autopanne. Am Dienstag waren wir sehr gestresst, weil wir schauen müssten wie wir voran kommen. Uns hat ADAC bei der ganzen Angelegenheit unterstützt.
Am Mittwoch haben wir auf der Arbeit Bescheid gegeben, dass wir ein Flugticket gefunden haben un Mama am Donnerstag die Arbeit wieder aufnehmen kann. Donnerstag hat dann Mama auch wieder angefangen zu arbeiten.
Sie bekam eine Mahnung, da sie unentschuldigt gefehlt hat. Wir haben schriftlich die Situation erklärt und auch eine Bestätigung wegen der Panne von ADAC vorgelegt, der von Montag bis Mittwoch deckt. Leider haben die das nicht akzeptiert. Nun steht das immer noch in der Arbeitsakte.
Meine Mutter hat keinen Rechtsschutz. Hat momentan Geldmangel. Kann uns jemand vielleicht sagen, ob sich das lohnen wurde, zum Anwalt zu gehen? Bestehen Rechte von unsere Seite? Wurde mich auf hilfreiche Antworten freuen.
Liebe Grüße Esra
21 Antworten
je nach Größe hat eine Firma einen Betriebsrat; wenn deine Mutter wenig Geld hat, kann sie sich einen Beratungsschein beim Gericht holen. Wegen der Abmahnung ist es so, dass diese im Grunde nicht gerechtfertigt war, weil ihr bescheid gegeben habt. Einerseits ist es sehr wichtig, sich nichts gefallen zu lassen; andererseits muss klar sein, welchen Status deine Mutter denn in dieser Firma hat. Arbeitet sie schon länger in dieser Firma? Ich würde mich an eurer Stelle einerseits kostenlos (über einen Beratungsschein) von einem Anwalt beraten lassen; man sollte jedoch klug vorgehen. In einer Firma finden die immer etwas; aber so leicht ist das nicht, wenn deine Mutter von vielen Kolleginnen und Kollegen anerkannt wird:)
es wurde entsprechend beuscheid gegeben; passieren kann immer etwas:)!
@ Effigies:
Ganz so einfach ist es nicht!
Es kommt immer auch auf den Grund an; und eine Abmahnung wäre dann nicht gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer einen solchen Grund nicht zu vertreten hat, er also ohne eigenes Verschulden verhindert war, was auf "Stau" und "Wagenpanne" allerdings nicht zutrifft.
ist mir auch erst später aufgefallen, Sie standen am Montag im Stau und haben dies auch dem AG am Montag mitgeteilt; damit war die Rückreise definitiv zu spät. Sie hätte gar nicht zur Arbeit erscheinen können.
Das ist eine sehr große Firma. Sie arbeitet seit 18 Jahre schon dört. Bis jetzt war nie ein Fall, war alles bestens.
dann rate ich, dies zuerst mit dem Betriebsrat zu regeln, denn jede größere Firma hat so eine Abteilung.
Die Begründung "unentschuldigtes Fehlen" ist zwar falsch, denn sie hat ja Bescheid gegeben. Andererseits hat sie, wenn auch durch höhere Gewalt, ihre Arbeit versäumt. Damit muss der Betrieb ihr diese Zeit auch nicht bezahlen.
Es gehört zu den Arbeitspflichten, nach dem Urlaub rechtzeitig wieder zurück zu sein. Und bei einem Verstoß dagegen, sofern es sich nicht um absolut unvorhersehbare Umstände handelt, kann eben auch eine Abmahnung zur Folge haben. Gerade wenn es sich schon um mehrere Tage handelt, würde ich also gar nicht erst einen Anwalt bemühen. Es würde vermutlich nicht viel ändern.
Nein, es lohnt sich nicht. deine Ma hat leider unentschuldigt gefehlt. Daher hat sie die Abmahnung, die in ihren Akten verbleibt.
Die Sache ist die: wenn so was nicht nochmal vorkommt, ist es egal.
Sie ist nur ermahnt worden.
Es wird nur zu8m Problem, wenn sie genau deswegen nochmal auffällt.
seid FROH dass nur eine Abmahnung gekommen ist, der Chef hätte auch wegen Arbeitsverweigerung die Fristlose Kündigung aussprechen können. Haltet den Ball flach. Was willst mit dem Anwalt? Spart das Geld
der Chef hätte auch wegen Arbeitsverweigerung die Fristlose Kündigung aussprechen können.
Das ist völliger Unsinn!
Wo soll denn - nebenbei - hier eine Arbeitsverweigerung vorliegen, also die Weigerung, eine übertragene Arbeit auszuführen?!?!
Wenn das Auto kaputt geht oder man im Stau steht ist man da allgemein selber schuld, muß man halt früher los.
Eine Ausnahme ist nur "höhere Gewalt", wenn es also zu gravierenden Behinderungen auf Grund unvorhersehbarer Hindernisse kommt. Politische Verwerfungen, Terror oder Unwetter. z.b. die Leute die in Ägypten fest saßen weil alle Flüge wegen Terrorgefahr abgesagt wurden. In dem Fall muß die Firma ihr unbezahlten Urlaub geben. Man kann sie da nicht abmahnen aber der Einkommensverlust geht auch da auf ihr eigenes Risiko.
In eurem Fall wird aber nicht mal das etwas bringen, weil man schon seit Monaten weis, daß es zwischen Syrien und Deutschland zu Staus kommen kann. Wenn man da mal ein paar Tage in Griechenland hängt, hätte man auch damit rechnen müssen.
Das ist komplett egal. Sie hat bei der Arbeit zu erscheinen und wenn sie ned da ist , interessiert das keinen ob sie mit Ansage fehlt oder nicht.