Mahngebühren wegen Postunterschlagung muss ich diese Zahlen?

4 Antworten

Vorab: Inkassogebühren müssen nicht gezahlt werden. So oder so nicht.

Aus Sicht des Unternehmens ist aber kein Fehler passiert. Du musst auf jeden Fall ggf. die Kosten für Mahnung und Adressermittlung zahlen. Aber nur im nachvollziehbaren Rahmen (Mahnung je nach Gericht zwischen 1€ und 2,50€, sowie Adressermittlung maximal 10€). Auch sind ggf. Verzugszinsen (5% über Basiszins) zu zahlen.

Und zwar aus zwei Gründen: 1. Geht den Gläubiger nicht an, was für Probleme du im Innenverhältnis mit der Ex oder der Post vorliegen hast und 2. gibt es sicherlich auch vertragliche Verpflichtungen für dich (AGB mal lesen), Adressänderungen dem Gläubiger mitzuteilen.

ABER: Der eigentliche Schadensverursacher muss dir diese Gebühren allsamt erstatten. Im ersten Moment ist aus meiner Sicht die Post Schadensverursacher, daher würde ich mich an sie wenden. Wenn trotz Nachsendeauftrag das nicht klappt, muss die Post auch dafür gerade stehen.

Ja, das musst du. Aber du kannst sie evtl. von der Post und/oder deiner Frau zurückfordern.

franneck1989  15.06.2015, 09:44

Inkassogebühren und sonstigen Quark muss man regelmäßig nicht bezahlen

Oh,oh Exfrau! Theoretisch könnte Deine Frau einen Schaden verursacht haben,für den diese einzustehen hat.Ob Du dies aber durchsetzen könntest ist eine andere Frage.Du hast nun Kenntnis ,und zahlst.Ist wohl das praktikabelste.Dann gehst Du zum Anwalt und forderst die Mahngebühren von Deiner Frau.Gleichzeitig würde ich Strafanzeige ankündigen,sofern ein derartiger Fall noch einmal eintritt.Bitte noch einmal zur Post und Nachsendung klären.Alle Dir wichtigen und erinnerlichen Absender könntest Du mit Deiner jetzigen Anschrift info.Aufwendig,aber sicher praktikabel um dem Streß zu entkommen,oder? Beste Grüße.

Geheim0815  15.06.2015, 09:43

Warum die Exfrau, diese ist ja nicht zuständig Briefe sofort weiterzuleiten. Das ist der Job der Post sie richtig zuzustellen.

Miramar1234  15.06.2015, 10:03
@Geheim0815

Eine Eheverbindung beinhaltet Rechte und Pflichten.das ist nicht so leicht,wie Du glaubst.Wenn der Frau bekannt ist,was ich annehme,das Schäden entstehen,wenn eine nur falsch zugestellte Post,nicht einfach weitergeschickt wird,und dieser Schaden bewusst in Kauf genommen wird,kann es es zu Schadenersatzansprüchen kommen.Ein Firmenboß kann seine Reputation verlieren,seine Kreditwürdigkeit ,seine Existenz.Es soll Frauen geben,die das toll finden und die wundern sich dann,wenn ein Mann zum Anwalt geht und mal Dinge auf Verwirkung prüft.Die bösen,gelle?)

mepeisen  15.06.2015, 11:39
@Miramar1234

Du hast die Frage nicht richtig gelesen. Der TE hat bei Post einen Nachsendeauftrag gestellt. Es ist vollkommen egal, was nun passiert ist, denn der erste Fehler liegt zunächst einmal eindeutig bei der Post.

Wenn der Briefträger Briefe beispielsweise nachweisbar in den Müll wirft statt sie zuzustellen, haftet er auch für Probleme, die daraus entstehen.

Das Stichwort Verwirkung hat auch absolut nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun oder mit deinem anderen Szenario. Wie kommst du nur auf so etwas?

Miramar1234  15.06.2015, 11:59
@mepeisen

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p>Ich habe damit gemeint,das es möglich ist Fehlverhalten aufzusummieren,oder ein krasses Fehlverhalten (Straftaten,Üble Nachreden etc) mit Forderungen aufzurechnen.Im Falle von Ansprüchen ,beispielsweise dem Unterhalt ,kann es zu Verwirkungen (man verliert einen Anspruch) kommen.Dies ist hier nicht möglich,aber es könnte ein Faktor dazu sein.Sehr laienhafte Darstellung eines Hobbyschreibers.)

mepeisen  15.06.2015, 12:25
@Miramar1234

mit Forderungen aufzurechnen

Das ist ohne Weiteres gerade nicht möglich. Bei so etwas muss es überhaupt erst mal zu einer zivilrechtlichen Geldforderung kommen.

Verwirkung ist das völlig falsche Wort. Was du meinst, steht in §1579 BGB. Google danach und lies es dir durch.

Miramar1234  15.06.2015, 12:33
@mepeisen

Danke Mepeisen.Das mach ich mal gerne.

Miramar1234  15.06.2015, 14:01
@Geheim0815

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p>Nö,aber ein Anruf zum informieren,oder die Frage ob es geöffnet werden soll,ein Austausch ,kann schlimme Auswüchse verhindern.Und eine Nachsendung ,in ein ,zwei Wochen hätte auch gereicht und wäre angemessen und zumutbar.Und auch die Nachsendung hätte der Mann sicherlich gleich geklärt und auf die ggf.1 Mahnung reagiert.Das sollte eigentlich Geheim 0815 kommentieren.Sorry.

Ich tippe mal das das Inkassobüro die Adressermittlung gestartet hat nachdem ein Brief zurück kam, wenn du aber einen Nachsendeantrag hattest ist das ein verschulden der Post (das es überhaupt erst zu nem Inkassoverfahren kam) die die deinen Schaden zu erstatten haben.