Dürfen die das überhaupt ... Rainer Haas & Kollegen?

9 Antworten

Moment mal -

  • von wann ist die ursprüngliche Forderung -
  • wurden zwischenzeitlich weitere Raten auf diese Forderung bezahlt?
  • oder anders wann hast Du zum letzten Mal etwas an die Verkehrsbetriebe?? gezahlt?
  • handelt es sich um eine titulierte Forderung?
WilsonDolores 
Beitragsersteller
 04.04.2019, 11:30

Von 2015. Es gab nicht einmal ein Inkasso. Ich habe seit 2 Jahren von keiner Forderung was gehört. Und auf einmal waren die Kosten doppelt so hoch.

Zum letzten Mal gezahlt habe ich im gleichen Jahr. Das Problem ist, dass ich gar nicht wusste, dass eine Rechnung offen ist, da ich gar nicht darüber benachrichtigt wurde.

Ohne Titel

wilees  04.04.2019, 11:36
@WilsonDolores

Keine Titulierung, keine forderungsanerkennenden Zahlungen in 2016 oder später ? -

ergo dürfte die Forderung aus 2015 dann per 31.12. 2018 verjährt sein.

2015? Dazwischen irgendwas an Mahnungen gekommen oder Rechnungen?

2016 - 2018: 3 Jahre

Vielleicht schon verjährt?

mepeisen  04.04.2019, 16:31

Wobei Mahnungen exakt keinen Einfluss auf die Verjährung solcher Forderungen haben.

nur mal so um die kosten einzuschätzen... bist du in der Zeit umgezogen (evt. mehrmals)?

such dir einen Anwalt bzw, wenn du dir so keinen leisten kannst gibt es auch für mittellose Menschen kostenlose Rechtsberatungen, die werden dir den juristischen Teil genauestens erklären und wenn es nicht Rechtens ist kannst du Prozesskostenhilfe beantragen

Das ist legal.

Mit dem Abonnement für die Monatsfahrkarte bist Du einen Vertrag eingegangen, der u.a. vorschreibt, die Teilzahlungen pünktlich zu leisten-

Da Du diese Raten nicht bezahlt hast, bist Du in Verzug geraten, und nun kostet es halt viel Geld.

LouPing  04.04.2019, 11:33

Damit ist alles gesagt.

mepeisen  04.04.2019, 16:30
@LouPing

Nö. Das ist verjährt. Bezahlt werden muss nichts, wenn es keinen Titel gibt.