Mahngebühr zahlen (Fahrschule)?
Servus, habe mich vor kurzem bei einer Fahrschule angemeldet um meinen A2 Schein zu machen. Aber dank Corona dürfen die Fahrschulen keinen Theorieunterricht anbieten. Jetzt habe ich vor 1-2 Wochen eine Anmeldegebühr von 250 Euro bekommen und wollte diese erst zahlen wenn ich mit den Theoriestunden anfangen darf. Und heute kam die erste Mahnung rein, in der steht :
"Wir wären ihnen dankbar, wenn Sie sie dabei unterstützen und den offenen Betrag über 250 Euro umgehend zahlen würden" .
Jetzt wollte ich euch Fragen wie die Rechtslage aussieht? Wäre es möglich vom Vertrag sich zurückzuziehen (Führerschein vorerst wann anders machen sprich Fahrschule "kündigen")
6 Antworten
Ich kenne den Vertrag nicht, den du abgeschlossen hast. Die 250 Euro sind keine Mahngebühren, sondern wie ich das verstanden haben die ganz normalen Anmeldegebühren. Ob du die bezahlen musst, musst du mit der Fahrschule klären. Ich denke die Corona-Situation bestand schon als du dich angemeldet hast, von daher solltest du dir eine andere Begründung überlegen.
Schau in Deinen Vertrag. Es kann sein, dass die Anmeldegebühr zwar auch den Theorieunterricht beinhaltet. Aber möglicherweise noch mehr. Und diese Leistung ist ja mit der Anmeldung von Deiner Seite aus erbracht.
Außerdem: In Deiner Frage steht was von Mahngebühr, unten ist aber nur von den 250 Euro die Rede, also keine Mahngebühr.
Dann sind die mit der Anmeldung zu zahlen.
Die Grundgebühr wird immer mit der Anmeldung in der Fahrschule fällig und 250€ ist sowieso günstig. Warum zahlst du es nicht einfach?
Er zahlt nicht, weil er keine Gegenleistung dafür bekommt. Wenn ich keine Autos ausliefere, bekomme ich auch kein Geld vom Kunden, trotz Vertrag.
Der Theorieunterricht ist nur ein Teil der Grundgebühr. Im Vertrag stehen außerdem keine festen Termine, wann der Theorieunterricht stattfindet. Sobald die Fahrschule wieder geöffnet ist, kann man sofort den Theorieunterricht besuchen.
Stimme ich zu. Ich würde erst dann zahlen wenn ich auch ne Leistung dafür bekomme die leider nicht möglich ist
Warum hast du dich dann überhaupt angemeldet?
Wie du selbst geschrieben hast, handelt es sich bei den 250€ um die Anmeldegebühr. Deine Fahrschule hat dich angemeldet also musst du diese Gebühr bezahlen.
Keine Gegenleistung möglich = Keine Zahlung von dir. Kündigen würde ich nicht, sondern nur darauf hinweisen, dass du für die 250,- Euro z.Zt. keine Leistung der FS bekommst. Sobald Theorie oder Praxis wieder möglich ist, zahlst du selbstverständlich.
Ja, die 250 Euro sind ledeglich die Anmeldegebühr und nicht die Mahnung