Kann der Fahrschullehrer verlangen, dass man die Kamera einschalten muss?
Mein Fahrschullehrer drohte mir wörtlich mich "rauszukicken“, wenn ich mich nicht vor der Kamera zeige. In der Universität oder während des Abitur war das Einschalten der Webcam nie verpflichtend.
Ich fand seine aggressive Rhetorik einschüchternd, und es war eine Überlegung wert, die Fahrschule zu wechseln. Allerdings habe ich 300€ Anmeldegebühren gezahlt.
Ist das nicht ein Verstoß gegen das persönliche Freiheitsrecht und gegen das Datenschutz?
Die Rechtslage ist nur verlangt!
7 Antworten
Fahrschulen dürfen den Unterricht coronabedingt ausnahmsweise online abhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nachweislich dokumentieren, dass die Schüler tatsächlich anwesend sind und dem Unterricht folgen. Die Kamera muss somit zwingend eingeschaltet werden, andernfalls wird der Fahrschule die Erlaubnis für den Onlineunterricht entzogen. Der Fahrlehrer hat somit keine andere Wahl als dich zu entfernen.
Ich bin auch nicht gesetzlich verpflichtet den im Einkaufswagen vor Lidl liegenden Müll in den Mülleimer zu werfen bevor ich den Wagen nutze.
Ich mache es dennoch.
Warum ist immer der Zweifel da etwas zu tun oder zu lassen obwohl man nicht dazu verpflichtet ist? Wo ist der Schaden, wo das Problem? Dann sieht Dich der Fahrlehrer halt, na und?
Wenn du so 500-1000€ zusätzlich rumliegen hast, kannst du zum Anwalt gehn und dich beraten lassen, Beratungsgespräch kostet 100-200€. Man kann bestimmt von wegen Verletzung der Privatsphäre dumm machen. Aber die 300€ biste dann los und zusätzlich noch ne Stange Anwaltsgebühren.
Ob sich das lohnt, wegen ner Webkamera so ein Drama zu veranstalten, oder vielleicht mal die Überpriviligiertheit nen Gang runterzuschalten, musst du wohl selbst beantworten.
Fahrschulen kriegen doch die Pflichten vom Verband so reingedrückt auch bei Corona VO. Heisst wenn er überprüft wird kann er Berufsverbot kriegen. Also nimmt er seinen Job ernst.
Mein Fahrlehrer meinte zu mir, er ist dazu verpflichtet darauf zu achten dass die Kamera eingeschaltet ist. Wenn er nicht hundertprozentig kontrollieren kann, dass die person sich auch direkt vor dem Bildschirm befindet, darf er die stunde nicht zählen lassen. Wäre ähnlich, wie wenn du eine Pflichtfahrstunde nicht fahren würdest, zB die nachtfahrt. Dann dürftest du dich gar nicht zur Prüfung anmelden. Also es ist für fahrschulen soweit ich weiß verpflichtend darauuf zu achten dass dje Schüler die Kamera anhaben