Fahrschule: Grundgebühr zahlen trotz Kündigung?
Hallo, Ich bin umgezogen und habe mich von meiner Fahrschule abgemeldet, Nun habe ich eine Rechnung bekommen wo ich die Grundgebühr Zahlen soll (190,00€). Im Vertrag steht das ich den vollen Grundbetrag bei Vertragskündigung nur zahlen muss wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt allerdings habe ich bis jetz nur die hälfte der theoriestunden gemacht also noch nicht ganz abgeschlossen.
Muss ich nun den vollen Betrag für die Grundgebühr zahlen?? Ich wäre sehr dankbar wenn mir da jemand helfen kann. Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Wenn deine Schilderung richtig ist, musst du nicht zahlen.
Eine Grundgebühr kann schon mal mit bis zu 350€ zu Buche schlagen, in deinem Fall ist das nur eine anteilige Gebühr und sicher damit rechtens.
Was wäre im ersten Fall die volle Grundgebühr?
190,00 €
Würde ich mit dem Inhaber nochmals reden, statthaft wäre laut Vertrag nur eine anteilige Gebühr.
Hmm okay, danke
Naja, da du ja schon deine Theorie bis zur Hälfte in dieser Fahrschule gemacht hast, wäre ein gewisser Betrag schon gerechtfertigt.
Also 190€ als Grundgebühr, ist wirklich geschenkt. Ich habe damals 250€ zahlen müssen und da war schon ein Rabatt von meinem Fahrlehrer mit eingerechnet. Klar ist auch, dass deine neue Fahrschule die Grundgebühr verlangen wird. Das ist halt so. :/
Ja ein gewisser Betrag aber doch nicht der Gesamtbetrag..
Ich habe mich bereits bei einer anderen Fahrschule angemeldet wo ich die Grundgebühr nochmal Zahlen darf. Ich seh es nicht ein den vollen Betrag zu Zahlen und das 2 mal.