Mäusebefall in der Wohnung
Hallo!!! Ich stelle hier mal eine Frage für meinen ehemaligen Nachbarn. Er wohnt in einem Reihenhaus und hat seit ca. 1 Jahr Mäuse in der Wohnung. Der Vermieterin wurde das damals auch mitgeteilt und eine Mietkürzung angedroht ( natürlich mit Einschreiben ). Es ist schon so schlimm das die Mäuse unter der Dusche schon alles zerfressen haben und die Duschewanne nur noch im schaukelnden Zustand zu nutzen ist. Von der Vermieterin kam keine Reaktion. Jetzt hat er eine Kündigung bekommen, weil sie das Haus verkaufen möchte und ohne Mieter wird sie es natürlich besser los. Nun unterstellt sie meinem ehemaligen Nachbarn das es für die Mäuse verantwortlich ist, also das er sie eingeschleppt hat, und will die Mietkürzung wieder haben. Ich muß dazu sagen das mein Bekannter, seine Frau und sein Kind sehr gepflegt sind und die Wohnung immer sauber ist. Mein Bekannter zieht allerdings sowieso im August aus und hat jetzt allerdings die Sorge das er seine Mietkaution nicht wieder bekommt. Kann er dagegen irgendetwas machen? Er kam nun schon auf die Idee sich von den Vormietern ein Schriftstück aufsetzten zu lassen das sie auch Mäuse hatten ( das stimmt, weil ich die auch kenne ). Bringt ihn das weiter oder ist er auf verlorenem ´Posten??
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
7 Antworten
Dadurch daß sie die mietkürzung akzeptiert hat, hat sie bestätigt, daß der mangel (die mäuse in dem fall) nicht vom mieter verursacht wurde. Vor gericht hätte sie keine chance
wo steht, dass die mietminderung angenommen wurde? es heisst angedroht !!!! kompletter böldsinn diese antwort.
da kann eigendlich nur ein anwalt helfen,er könnte aber im vorfeld noch einen kammerjäger beauftragen und der vermieterin in rechnung stellen...-)
Auf alle Fälle braucht er einen Anwalt.
richtig albatros
mit mietkürzung meinst du vermutlich mietminderung. mietkürzung könnte u.u. auch ausübung des zurückbehaltungsrechtes heißen. zurückbehaltene miete wäre nach abstellung des mangels nachzuzahlen. nach drei jahren aber verjährt. es ist wichtig, in rechtsfragen immer mit richtigen begriffen zu arbeiten. bei diesem mäusebefall war bzw. ist der nachbar berechtigt, fristlos zu kündigen. den mietminderungsbetrag braucht er selbstverständlich nicht zurückzuzahlen. die vermieterin könnte klagen, davon aber nicht beeindrucken lassen, sie bekäme kein recht. ihre argumentation, er habe die mäuse eingeschleppt, ist ja lachhaft. wie sollte das gehen? die mietkaution darf nicht einbehalten werden. da fällt die vermieterin auch voll auf die nase.
das einfachste wäre doch einen schädlingsbekämpfer zu holen wenn der vermieter das nicht in auftrag gibt. der kann auch beurteilen woran der mäusebefall liegt. schädlingsbekämfung ist in der betriebskostenabrechnung umlagefähig. dazu ist nun wichtig ob es eine oder mehrere wohungen oder das ganze haus betrifft. bis einb anwalt bzw ein gericht hier befindet gibt es die 6. generation der mäuse
kaum, wozu? schade ums geld