Darf ich als Hartz 4 Empfänger in eine andere Stadt ziehen?
Hi!
Ich möchte gerne umziehen, bin aber alleinerziehend und Hartz 4 Empfänger. Wer kann mir sagen, ob ich umziehen darf?! Kann mir auch jemand sagen, wie das ist, mit der Arbeitsagentur dort? Muss ich mich vorher melden oder erst wenn ich mich hier abgemeldet habe? Ist eine andere Stadt, ca. 150 km weit weg! Bekomme ich, ohne dortigen Wohnsitz, ( hier habe ich aber einen) die Genehmigung für eine Sozialwohnung?
15 Antworten
Selbstverstaendlich kannst Du umziehen, wann immer Du willst. Es ist im Grundgesetz verankert, naemlich die Freizuegigkeit. Aber auch selbstverstaendlich musst Du Dich an Deinem jetzigen Wohnort abmelden, somit auch bei der Arge und dann - alles moeglichst schnell - am neuen Wohnort anmelden. Dann eben auch die Antraege auf Alo neu stellen. Wie lange das dann alles dauert, kann ich hier nicht sagen. Es kann Dir in der Bundesrepublik niemand verbieten an einen anderen Ort zu ziehen. Das ist eben unter anderem einer unserer wichtigen Freiheiten.
Wenn der Buerger umziehen will, gibt es keine Einschraenkungen. ABER, wenn er den Umzug vom Staat bezahlt haben moechte, muss er sich natuerlich auch Fragen stellen lassen, und die Leistung (Geld) begruenden. Das ist aber dann keine Einschraenkung des Grundrechtes. Scheint doch klar und (Sozio-)logisch zu sein.
Huhu Katjajasmin,
ja, umziehen darfst du natürlich schon. Nur, was ich hier bisher nicht lesen konnte ist folgendes: Du wirst die Anträge für Hartz 4 o.Ä. neu stellen müssen. Ich war selbst schon in der Situation. Die Bearbeitung meines 1. Hartz 4 Antrages hatte mehrere Monate gedauert, trotz ständiger Nachfragerei, trotz Unterstützung der AWO und des zuständigen Rathauses.... Das mit dem Umziehen habe ich mir also nochmals überlegt ;( Solltest du allerdings in deiner Wunsch-Stadt eine Arbeit haben, bzw ein Stellenangebot, wird dir sogar der Umzug bezahlt. Das musst du nur beantragen. Ich spreche aus eigener Erfahrung, wer mich berichtigen möchte darf das gern tun... Meine Angaben sind allerdings 100% die, die mir aus 1. Hand gegeben wurden, mehrmals! (Landratsamt, Rathaus, ARGE, Arbeitsamt)
Hallo....
Ich möchte euch mal was zu dem Thema schreiben, denn ich habe damit schon Erfahrung gesammelt, nur leider keine gute... Wenn man Arbeitslosengeld 2 bekommt, darf man nicht in eine andere Stadt ziehen, es sei denn, man bekommt da 100% einen Job... Oftmals wissen die Mitarbeiter in den Ämtern nichtmal selbst richtig bescheid, so war es zum Beispiel bei mir, dass Arbeitsamt in meiner Stadt meinte, dass es überhaupt kein Problem wäre, in eine andere Stadt zu ziehen, ich muss nur alles rechtzeitig abmelden... Und als es dann soweit war, stand ich komplett ohne was da, und ich wollte bloß 25 Km weiter ziehen, also noch im selben Bundesland... Aber in der Stadt, in die ich ziehen wollte, wies man mich gleich ab und sagte mir, dass ich nicht einfach mal so da hin ziehen kann und von dort auch kein Geld bekomme.... Tja und dann ging das ganze Theater erst richtig los, in meiner alten Stadt alles neu beantragen und 1000 Fragebögen ausfüllen, warum ich erst alles abmelde und dann doch wieder anmelde.... Im entdefekt stand ich 2 Monate komplett ohne Geld da, was ich auch nicht nachbezahlt bekam... Also seit schön vorsichtig damit und macht euch überall, wo es nur geht, schlau, ob ihr umziehen dürft oder nicht...
MfG
Ja du darfst hinziehen, wohin du magst. Allerdings wird dir der Umzug nur unter bestimmten Umständen bezahlt. Ansonsten mußt du für denn Umzug selbst aufkommen. Wichtig ist, dass du in der neuen Stadt wieder eine Wohung suchst, die dem Hartz-IV -Standard entspricht. Erfahren kannst du das bei der Arbeitsagentur der neuen Stadt (oder Arge oder Sozialamt). Abmelden mußt du dich bei deinem jetztigem Amt.
Du musst zu deiner jetzigen ARGE gehen und dir den Umzug genehmigen lassen. Deine jetzige ARGE will auch wissen was die neue Wohnung ksotet usw. Dann bei der neuen ARGE anmelden und HArztIV erneut beantragen
Du brauchst keine Genehmigung von der ARGE, es sei denn, Du willst den Umzug bezahlt haben, dann gibt es schon sicher einige Fragen.
Abs 1 im Art. 11 sieht das so vor. Aber im Absatz 2 wird das ganze schon wieder eingeschränkt. Könnte ggf. auch auf Hartz IV-Empfänger zutreffen.