Mängel Brief vom Schornsteinfeger...?

8 Antworten

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Nach dem genannten Paragrafen muß das Schreiben an den Hauseigentümer gehen, der ist für die Mängelbeseitigung zuständig. Diesem muß der Schornsteinfeger auch die Mängel nennen. Für euch könnte das nur eine Mitteilung sein.

Was im weißen Feld steht, ist nur eine Belehrung.

RedTigerchen 
Beitragsersteller
 18.12.2012, 17:27

wozu eine belehrung wenn bei der prüfung schon fest gestellt wurde das wir den holzofen richtig befeuern und auch trockenes holz benutzten ? es liest sich halt so als ob wir etwas völlig falsch machen und er uns nun dies als mangel auslegt und uns mit der belehrung sagt wie wir es richtig zu machen haben... das ist für uns schon wichtig, da es hier im kamin glanzruß gibt (war schon vor einzug vorhanden) und wir keine lust haben als die schuldigen dafür da zu stehen...

bigsur  18.12.2012, 18:35
@RedTigerchen

reine Formsache - darüber mußt du dir wiklich keinen Kopf machen. Damit sicher sich der Schornsteinfeger ab, falls du bei einem Brand behauptest, du hättest dieses oder jenes nicht gewußt.

Evtl. ist hier ja ein netter Schornsteinfeger oder User und kann mir erklären was das zu bedeuten hat.. Dankeschön

Du hast die Antwort vom Schornsteinfeger bekommen, verweigerst hier aber die Angabe der entsprechenden Passagen aus dem Schreiben, da schreibst Du lapidar "da folgt eine erklärung wie man mit Holz zu heizen hat, Verbrennungsluft reglelung, Holz tockenheit etc. ...

Wie soll hier ohne die entsprechenden Textpassagen jemand eine sinnvolle Antwort geben können???

RedTigerchen 
Beitragsersteller
 18.12.2012, 18:48

es gab hier schon ein paar sinnvolle antworten. aber ich kann dir das auch gerne abtippen:

hinweis für den feuerstättenbetreiber: Für den Betrieb der Festbrennstofffeuerstätten ist die Bedienungsanleitung des jeweiligen Feuerstättenherstellers zu beachten bzw. einzuhalten. Insbesonders ist beim Brennstoff *Holz auf dessen Trockenheit zu achten. Die Leistung der Feuerstätten sollte über die zugeführten Brennstoffmengen geregelt werden, Nur so viel Brennstoff auflegen, wie für den momentanen Wärmebedarf erforderlich. Die Leistung der Feuerstätte nicht mit der Verbrennungszuluft regeln, d.h. bei gefülltem Brennraum die Verbrennungszuluft nicht drosseln, ansonsten ist von einem emissionsträchtigem Schwelbrand mit möglicher Glanzrußbildung sowie Rauch- und Geruchsbelästigung auszugehen.

MosqitoKiller  18.12.2012, 20:33
@RedTigerchen

Wie der Schornsteinfeger sagte, liest sich das nach einem reinen Hinweis. Ein Mangel wird nicht genannt und eine Frist zur Behebung wurde offensichtlich auch nicht gesetzt. Wie der Schornsteinfeger sagte: Leg' es zu dem Akten...

also wie ich es lese, ist "SchfG § 13 Abs. 1 Ziffer 3" einfahc nur die mitteilung, das er den ofen gegutachtet hat, mehr nicht.

der hinweis, wie man heizt, wird warscheinlich standart sein, wie die rechnung fürs reifenwechseln, da steht auch immer bitte räder nach 50 kilometer nachziehen.

wenn er Mängel festgestellt hätte wäre ein Vermerk auf dem Schreiben indem er dir eine Frist setzt diese zu beheben, das hast du aber nicht bekommen somit ist es in Ordnung.

Das ist nur eine Information das muss er verschicken.Wenn er nichts bemängelt hat dann ist doch gut.