Mache ich mich strafbar wenn meine 15jährige Tochter mit Freundin feiert und Alkohol getrunken wird
Meine 15 jährige Tochter möchte gern ihren Geburtstag mit zwei Freundinnen 16 und 17 zusammen feiern, es soll Sekt und Bier eingekauft werden und ein Onkel einer Freundin wäre anwesend. Ich soll nicht dabei sein und es kann davon ausgegangen werden, dass Jugendliche auch noch anderen Alkohol mitbringen. Die drei Mädchen möchten sich einen Raum mieten mit Hilfe dieses Onkels. Mich interessiert inwiefern ich für die geladenen Gäste haftbar bzw. strafbar gemacht werden kann? Und was wäre, wenn meine Tochter auch nur Gast ist und die anderen beiden haben eingeladen?
6 Antworten
Du hast eine Aufsichtspflicht gegenüber deiner Tochter, wenn ihr etwas passiert, oder sie einfach nur Alkohol trinkt und es der Polizei/dem Ordnungsamt auffällt, hast du ganz schöne Probleme am Hals.
Mit Aufsichtspflicht ist keine totalüberwachung gemeint. Generell ist es fast unmöglich wegen verletzung der Aufsichtspflicht als Eltern verurteilt zu werden.
naja risiko,der onkel ist schonmal verantwortlich,deine tochter darf gar nichts trinken und wenn es au dem ruder läuft bist du die mutter die es erlaubt hat
Das JuSchG regelt ausschließlich die Abgabe von Alkohol an öffentlichen Orten (Gaststätten, Kinos, Handel, Tankstellen etc.) aber nicht auf privaten Partys. Auch dürfen ja Jugendliche im Beisein der Eltern in der Öffentlichkeit auch schon mal ab 12 Bier trinken.
Das JuSchG kennt ohnehin keine Straftaten, sondern nur Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld. Ansonsten gilt die Aufsichtspflicht der Eltern, wobei die mit 15 und eine Onkel dabei relativ ist. Wenn die Kiddies den harten Vodka rausholen, kann der ja einschreiten. Sie als Gast ist wieder was anderes.
Du hast erst was zu befürchten, wenn die Tochter mit Komasaufen im Krankenhaus landet, weil dann idR auch Jugendschutzstellen eingeschaltet werden.
Die einzige die hier erwähnt wird, an die kein Alkohol abgegeben werden darf, ist deine Tochter. Für die hast du die Fürsorgepflicht. Im Zweifelsfall ist der Onkel dran, danach du. Also beide.
Die Frage ist aber, was da groß passieren soll. Wenn deine 15-jährige Tochter Geburtstag feiert, wird sie doch dabei 16, oder nicht? ^^ Ist das der Fall, dann ist die Sache eh gegessen.
Was soll aus dem Ruder laufen? Tja ich denke, dass es heute immer mehr Jugendliche gibt, die ihre Grenzen nicht kennen, was ist wenn ein Jugendlicher mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus muss? Was ist wenn zwei Jungs sich wegen einem Mädchen schlagen? Oder was ist wenn jemand nach der Feier sich betrunken auf die Straße legt und überfahren wird? Fragen über Fragen
Nein. Der Konsum ist gesetzlich nicht geregelt. Auf Privaten Feiern darf deine Tochter trinken was sie will. Wenn du deine Tochter einfach nur hinbringst und wieder abholst, bist du für nichts haftbar zu machen.
Nein es ist ihr 15. den sie feiern will