Mache ich mich als "Mitwisserin" strafbar?

8 Antworten

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Bin ich verpflichtet sie anzuzeigen oder mache ich mich gar strafbar wenn ich es nicht tue?

Ja ... laut Gesetz bist du verpflichtet diese Aussagen zur Anzeige zu bringen. Aber nur dann wenn du tatsächlich dran glaubst, dass es tatsächlich so ist, wie diese Bekannte dir erzählt hat.

Das Blöde bei der Sache ist ... gesetzt den Fall du machst eine Anzeige und die Frau bestreitet alles was du angeführt hast, dann müsstest du beweisen können, dass sich dieses Gespräch tatsächlich so zugetragen hat.

Wenn diese Person aber behauptete, dass davon kein Wort wahr sei und "den Spieß" umzudrehen versuchte und dich wegen Verleumdung und Rufschädigung klagte, dann hättest du ein Problem an der Backe.

Und nachdem du ohnehin wegen des Gesundheitszustandes deines Mannes genügend erstzunehmende Probeleme hast, würde ich dir raten ... vergiss dieses Gespräch (viele Menschen erzählen etwas um sich in Szene zu setzen und berichten von Dingen und Handlungen, welche ihrer Fantasie entsprungen sind). Und wenn diese Frau tatsächlich die eine oder andere kriminelle Handlung begehen sollte, dann wird sie bestimmt auch erwischt werden, da bin ich mir sicher.

Denn, wenn sie so wenig intelligent ist, dass sie dir als "eingeschränktem Kontakt" das alles erzählt, was denkst du, erzählt sie dann erst den Menschen, welche sie regelmäßig trifft?

Daher mein Rat: Brich den Kontakt zu dieser Person komplett ab ... fertig !!!

Mitwisserschaft bei schweren Verbrechen ist in Deutschland nur unter den Voraussetzungen des § 138 StGB als Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar und dort mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(wikipedia)

Wenn du sie nicht anzeigst, und bei Versicherungsbetrug und urkundenfälschung spricht man auch von schweren Verbrechen, machst du dich leider auch damit strafbar... Aber sieh es mal so: Wenn du sie anzeigst, und sie verhaftet wird, dann geht es ihr "besser" - Verpflegung im Gefängnis, usw, weswegen sie nicht mehr stehlen müsste ~ vlt. lernt sie dann endlich etwas daraus, und du hast auch deine Ruhe vor ihr.'

Weiteres:

http://de.wikipedia.org/wiki/NichtanzeigegeplanterStraftaten

MinnieMay 
Beitragsersteller
 10.10.2011, 17:36

Okay, aber hier geht es um geplante Straftaten. Gilt der Paragraph auch, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Ich habe so im Hinterkopf die Angst wegen "Behinderung der Justiz" belangt werden zu können.

ja, das sind ja keine Kavaliersdelikte, sondern schwere Straftaten. Wenn du davon bescheid weißt und das nicht anzeigst, macht du dich durchaus strafbar.

Klar kannst du zur Polizei gehen, und deiner bekannten dann sagen, dass du es nur gut mit ihr gemeint hast. Du kannst der Polizei auch einen Anonymen Hinweis geben.

Du hast genug Probleme mit der Krankheit Deines Mannes,was mir sehr leid tut.Sonder Dich ab von Deiner Bekannten.Natürlich könnte man Dich belangen.Aber Du weißt nicht,ob alles stimmt,was sie Dir erzählt.Also brauchst Du keine schlechtes Gewissen zu haben.Du könntest sie zwar anzeigen,dann wärst Du aus der Nummer raus,aber was willst Du der Polizei denn berichten?Beweise hast Du keine. Wenn sie Dich noch einmal kontaktiert,sage ihr ganz einfach,dass Du keine Zeit hast.LG