Lohn vom Häftling bei Steuer absetzen?

4 Antworten

Wer Häftling war und dort, wie wenig es auch sein mag, Geld verdient hat, kann dafür nichts von der Steuer absetzen. Allerdings sind diese Bezüge auch steuerfrei.

Nur wenn ein Dienstverhältnis entstanden wäre (Freigänger) ist es Arbeitseinkommen.

Liniatil 
Beitragsersteller
 29.02.2016, 12:21

Ja, derjenige war als Freigänger arbeiten. 

Und wo kann ich dies absetzen?

wfwbinder  29.02.2016, 12:22
@Liniatil

Wieso absetzen? Die Einkünfte aus der Tätigkeit muss der versteuern, wenn sie entsprechend hoch sind.

Liniatil 
Beitragsersteller
 29.02.2016, 12:24
@wfwbinder

Ich dachte man kann dies wie bei einem normalen Lohn von der Lohnsteuer absetzen

PatrickLassan  29.02.2016, 12:40
@Liniatil

Auch bei einer 'normalen' Tätigkeit kann man nicht den Lohn von der Lohnsteuer absetzen. ^^

In Haft werden keine Steuern gezahlt. Die arbeitenden Gefangenen erhalten nach dem StVollzG ein Arbeitsentgelt für die geleisteten Arbeitsstunden.

Anders ist es jedoch, wenn er als Freigänger ein freies Beschäftigungsverhältnis nachgeht und dort "normalen" Lohn erhält.

Liniatil 
Beitragsersteller
 29.02.2016, 12:23

Achso.. Also derjenige war als Freigänger unterwegs, aber die Beschäftigung ging von Gefängnis aus. Derjenige hat somit die Haftkosten bezahlt u etwas für sich davon zurück gelegt. Wie ist das nun anzusehen? 

Nein. In der Anlage SO sind sonstige Einkünfte nach § 22 Einkommensteuergesetz anzugeben. Die an Häftlinge gezahlte Vergütung gehört nicht dazu.

Liniatil 
Beitragsersteller
 29.02.2016, 12:12

Hm.. Und warum steht dass dann auf dieser "Gehaltsabrechnung" drauf.. Was meint dass dann damit? U wie gebe ich das in der Steuererklärung an, dass derjenige eine gewisse Zeit nicht da war?

PatrickLassan  29.02.2016, 12:42
@Liniatil

Auf der Gehaltsabrechnung steht mit ziemlicher Sicherheit nicht, dass das in der Anlage SO anzugeben ist.

Wenn ein Freigänger einer bezahlten Tätigkeit außerhalb der JVA nachgeht, dann wird er steuerlich wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt und der Bruttoarbeitslohn sowie die einbehaltene Lohnsteur usw. sind in der Anlage N anzugeben.

Richtig, da gibt's nämlich auch nichts.

Liniatil 
Beitragsersteller
 29.02.2016, 12:01

Und was gebe ich dann in der Steuererklärung für die Zeit an wo derjenige in Haft war? 

Aber selbst auf den "Gehaltsabrechnungen" steht, dass der Bruttolohn in der Anlage SO zu vermerken ist?