Chef droht mein Gehalt nicht auszuzahlen Hilfe?
Hallo, ich bin Azubi im 2 Lehrjahr. Mein Chef hat mir am 28.7 gedroht mein Gehalt nicht auszuzahlen da ich vergessen habe mein Zeugnis im Büro abzugeben und ich auch Urlaub hatte... Sie hat mich am telefon angeschrien und gesagt das wenn ich mein Zeugnis vergesse das sie auch meinen Lohn vergisst auszuzahlen... Mittlerweile haben wir den 5.8. den Lohn haben alle bekommen.. Außer ich.
Das einzige was ich bekam ist meine lohnabrechnung. Die hätte auch genauso sagen können das sie mich abmahnt damit wäre es okay gewesen, aber den Lohn nicht auszahlen ? Wofür ich den ganzen Monat gearbeitet habe ?! Darf sie das ?
Ich hab hier schon etliche Mahnungen liegen und sehr hohe arztkosten.. Kann ich mich da in die IHK wenden ? Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht 😔
Ich hoffe mir kann da jemand helfen.
Lg Tatjana
14 Antworten
Deine Chefin macht sich sogar strafbar, wenn sie Dir den Lohn verweigert. Jedes Arbeitsgericht würde sie verurteilen.
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, sprich noch heute mit den Kollegen.
Falls nein, versuche, der Chefin ihr das sachlichem Ton klarzumachen, daß Du sie verklagen könntest und sie vor Gericht haushoch verlieren würde.
Das geforderte Zeugis mußt Du allerdings nun wirklich abgeben.
Verweis sie auf §18 BBiG. Laut diesem Paragraphen MUSS sie dich bezahlen. Sie kann dir dafür natürlich eine Abmahnung geben, aber deinen Lohn muss sie dir schon zahlen. Schließlich ist Sklavenarbeit in Deutschland verboten.
Schreib dem Arbeitgeber eine Abmahnung mit Fristsetzung zur Lohnauszahlung. Man darf Dir den Lohn nicht verweigern. Nutzt das nichts, so geh zum Anwalt für Arbeitsrecht.
Dass Du verpflichtet bist, das Berufsschulzeugnis dem Ausbilder vorzulegen und dass auch dieser verpflichtet ist, Deinen Lernfortschritt zu überprüfen, ist Dir hoffentlich genauso klar wie die Tatsache, dass Deine Chefin mit Sicherheit auch noch etwas anderes mitteilen möchte.
Natürlich muss die Ausbildungsvergütung unabhängig von der Vorlage des Zeugnisses gezahlt werden und wenn Du das unbedingt durchsetzen willst, solttest Du Dich an folgende Ansprechpartner wenden.
- Jugendvertretung
- Betriebsrat
- Berufsschullehrer (Vertrauensleherer)
- Ausbildungsberater der IHK
In jedem Fall würde ich trotzdem eine Kopie des verdammten Zeugnisse vorbeibringen, schicken, faxen oder als gescannte Datei mailen.
genauso klar wie die Tatsache, dass Deine Chefin mit Sicherheit auch noch etwas anderes mitteilen möchte
Und was genau meinst Du damit??
Ganz klar: Er darf NICHT deine Ausbildungsvergütung einbehalten. Da laut Gesetz dein Geld bereits am 29.07.2016 auf deinem Konto sein musste, befindet sich der Arbeitgeber bereits im Zahlungsverzug und du kannst sogar deswegen Schadenersatz verlangen. Bitte dem AG, sofort dein Geld auszuzahlen und so den Klageweg verhindern.
Was nun das Zeugnis angeht. Klar Azubis dürfen Fehler auf der Arbeit machen, deswegen lernen sie schließlich. Allerdings wenn du ständig den gleichen Fehler machst und einfach das Zeugnis nicht abgibst, so kann der AG schon verärgert werden und ggf. eine Abmahnung erteilen.