LKW weichen auf Budensstraße auf den Standstreifen aus, um Autos vorbei zu lassen - erlaubt?

10 Antworten

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Das ist sogar geboten, daß der LKW dort möglichsts rechts fährt, um den schnelleren Verkehr vorbei zu lassen. Allerdings darf er nur so lange ganz rechts fahren (auf dem Seitenstreifen), bis der schnellere Verkehr an ihm vorbei ist.

Wenn der Seitenstreifen allerdings durch Beschilderung als ein Rad- und/oder Fußweg ausgewiesen ist, darf er das eigentlich nicht und tut es nur, um den PKW trotzdem das Überholen zu ermöglichen, bzw. zu erleichtern.

Nimm das Angebot an und überhole ihn. Wenn Du Dich danach durch ein Winken oder ein kurzes "Links-Rechts-Blinken" bei ihm bedankst, freut er sich darüber und wird Dir kurz die Lichthupe geben.

Übrigens: Danke, daß Du uns LKW-Fahrer in Deiner Frage als nett bezeichnet hast. Das hört man eher selten. Schön, daß auch mal Positives gesehen wird.

Allzeit gute Fahrt wünscht Dir

Mausi2548

Spenny448 
Beitragsersteller
 11.03.2012, 19:43

Danke für die Antwort.

Die machen platz so das man trotz Gegenverkehr noch an dem LKW vorbei fahren kann. Also in drei Reihen. So meine ich das.

Mausi2548  11.03.2012, 19:54
@Spenny448

Hab schon verstanden, was Du meinst. Genauso ist es auch gedacht. Eine breite Straße, auf der 3 Fahrzeuge aneinander vorbeikommen. :-)

Verboten ist es nicht, solange an der Stelle kein Überholverbot herrscht bzw. eine Fahrbahnbegrenzung (durchgezogene Linie in der Straßenmitte) nicht überfahren werden müsste:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

StVO § 5, Abs. 6

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

Aber wenn man überholt, ist mann immer zur Rücksicht und absoluter Vorsicht gezwungen - im Zweifel nie!

jakynrw  11.03.2012, 20:41

Deine Antwort ist nicht ganz richtig.

Es geht hier um den Standstreifen auf Bundesstraßen und nicht um einen sonstigen Seitenstreifen!!

http://www.autorecht24.de/Bussgeldkatalog/Standstreifen/standstreifen.html

Eichbaum1963  11.03.2012, 20:55
@jakynrw

Auf Bundes- und Landstraßen gibt es keine grundsätzlichen Standstreifen sondern Mehrzweckstreifen. Standstreifen gibt es nur auf der Autobahn bzw. autobahnähnlichen Straßen bzw. Kraftfahrstraße. Erklärt mein Auszug aus der StVO eigentlich ja deutlich.

Außerorts muss dort auch geparkt werden (außer auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen - dort ist halten und parken eh verboten).

Steht übrigens auch explizit unter deinem Link:

Wer auf dem Standstreifen einer Autobahn/Kraftstraße fährt (z.B. am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt) erhält mindestens...

Und Bundesstraßen sind nicht unbedingt Kraftfahrstraßen. :D

Was hier viele verwechseln ist der Standstreifen auf der Autobahn und der Mehrzwegstreifen auf Bundessrtaßen.

Der Standstreifen auf der Autobahn darf nicht befahren werden außer bei Panne und evtl. beim bilden einer Rettungsgasse.

Auf einer Bundesstraße mit Mehrzwegstreifen muß dieser sogar von langsameren Fahrzeugen benutzt werden um schnellere vorbeizulassen.

Jedoch darf er nicht durchgehend befahren werden. Man sollte schon auf dem Fahrstreifen fahren und nur zum vorbeilassen rechts rüber.

Selbst bei Gegenverkehr bleiben doch viele rechts, wenn sich noch Fahrzeuge hinter ihnen befinden, mach ich auch so. Ob Du dann vorbeifährst oder wartest bis der Gegenverkehr durch ist, ist egal. Solange sich Fahrzeuge hinter dem Kolonnenführer befinden wird dieser auf dem Mehrzwegstreifen fahren. Außer er trifft selber auf einen langsameren und will vorbei oder die Verkehrslage läßt es nicht mehr zu.

Strafbar macht sich in diesem Fall keiner.

Ich habe auf der B4 zwischen Uelzen und Lüneburg schon mal 30,-- Euro bezahlen müssen, weil ich den Pkw´s Platz machte. Der "freundliche" Polizist erklärte es mir folgendermaßen:

  1. Sie haben eine durchgezogene Linie überfahren.
  2. Fahrzeuge, die schneller fahren DÜRFEN, aber NICHT KÖNNEN (Trecker, u.ä.) MÜSSEN auf diesen Streifen ausweichen.
  3. Fahrzeuge, die schneller KÖNNEN, aber NICHT DÜRFEN (Lkw´s dürfen auf Landstraßen 60 km/h, könnten aber schneller), dürfen den Streifen nicht befahren.

Ich weiche NIE WIEDER auf den Seitenstreifen aus. Das paradoxe ist, dass an dieser Strecke Schilder stehen mit der Aufschrift: freundliche Brummis machen Platz - verbunden mit einem erklärenden Bild...

Das "Befahren" der Standstreifen ist Verboten!

Das weiß jeder, der die Klasse C/CE (alte 2) hat!

  • Es fängt ja schon damit an, dass der LKW eine durchzogene weiße Linie fahren müsste! Dabei rede ich von der Trennung der rechten Fahrspur und dem Standstreifen!
  • Warum heißt der Standstreifen wohl Standstreifen!

Wenn ich dann noch die Kommentare dazu sehe, wird mir Grauselig!

http://www.autorecht24.de/Bussgeldkatalog/Standstreifen/standstreifen.html

Ausnahme: Bei einer Panne mit einer entsprechenden Ausschilderung (Warndreieck!!).

Eichbaum1963  11.03.2012, 21:08

Wie schon oben erwähnt; auch dein Link sagt es doch deutlich:

Wer auf dem Standstreifen einer Autobahn/Kraftstraße fährt (z.B. am Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt) erhält mindestens...

Und Bundesstraßen sind nicht grundsätzlich Kraftfahrstraßen!^^

Im Übrigen darf im Gegensatz zur Fahrstreifenbegrenzung (die durchgezogene Mittellinie) die Fahrbahnbegrenzung sehr wohl überfahren werden - denn der Seitenstreifen ist nicht Teil der Fahrbahn.

Denn: ist ein Seitenstreifen vorhanden, ist rechts von der Fahrbahnbegrenzung zu parken (außer auf BAB oder Kraftfahrstraßen, klar).

Sorry, aber "grauselig" wird uns eher bei deiner Antwort. ;))