lied umschreiben und veröfentlichen?
hallo ich habe das lied geboren um zu leben textlich verändert und wollte wissen ob ich es wenn ich es jetzt aufnehem und ins internet stellen will ob ihc das darf und wenn muss ich irgendwelche anträge stellen oder so
es ist die selbe melodie aber der text des liedes ist anders
mfg philipp
6 Antworten
Das wäre eine Verletzung von Rechten Dritter...
Mit einer textlichen Änderung im Sinne von § 3 UrhG, aber der gleichen Melodie handelst du § 15 UrhG zuwieder, was nach § 106 UrhG strafbewährt ist. Ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers darfst du - a.) den Text nicht verändern vgl. § 23 UrhG und b.) darfst du es nicht veröffentlichen vgl. § 17, 19, 19a UrhG
Die Folge - Abmahnung, Unterlassungserklärung, Anwaltskosten - im schlimmsten Falle 3 Jahre oder Geldstrafe...
Nichts anderes beinhaltet meine Antwort... ich sehe wie immer das ganz und nicht nur die Hälfte wie sie werter Herr... *Blub*
Dein untaugliches argumentum ad hominem übergehe ich mal und bleibe lieber bei der Sache. Du schreibst: "Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers darfst du [...] den Text nicht verändern". Da diese Aussage falsch ist, bist du entweder der deutschen Sprache nicht mächtig oder einsichtsresistent.
Ich würde vorschlagen Sie kontaktieren den Urheber, also den Liedschreiber des Originals. Wenn der Ihnen die Erlaubnis gibt diese neue Version des Liedes zu nutzen ist es ok. Da das Urheberrecht bei dem Urheber liegt, ist er derjenige, der es entscheiden kann.
Bitte frag den Verlag oder das Label an, jedenfalls den Rechteträger, ob Du Deine Version veröffentlichen darfst. Das geht formlos. Die Angaben stehen normalerweise auf der CD drauf bzw. lassen sich ergooglen. Auch über die Webseite der GEMA lassen sich mit der Repertoiresuche die Rechteinhaber finden.
trotzdem bleibt es ein Plagiat und unterliegt dem Urheberrecht.
Du kannst auch ein Lied nicht einfach "umschreiben". Dafür brauchst du die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers. Sonst wird das richtig teuer für dich.
Den Text darf er sehr wohl verändern, das so bearbeitete Werk jedoch weder veröffentlichen noch verwerten (§ 23 S. 1 UrhG). Liest du eigentlich, was du zitierst?