lied umschreiben und veröfentlichen?

6 Antworten

Das wäre eine Verletzung von Rechten Dritter...

Mit einer textlichen Änderung im Sinne von § 3 UrhG, aber der gleichen Melodie handelst du § 15 UrhG zuwieder, was nach § 106 UrhG strafbewährt ist. Ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers darfst du -  a.) den Text nicht verändern vgl. § 23 UrhG und  b.) darfst du es nicht veröffentlichen vgl. § 17, 19, 19a UrhG

Die Folge - Abmahnung, Unterlassungserklärung, Anwaltskosten - im schlimmsten Falle 3 Jahre oder Geldstrafe...

Stan82  13.04.2011, 23:50

Den Text darf er sehr wohl verändern, das so bearbeitete Werk jedoch weder veröffentlichen noch verwerten (§ 23 S. 1 UrhG). Liest du eigentlich, was du zitierst?

stelari  14.04.2011, 07:16
@Stan82

Nichts anderes beinhaltet meine Antwort... ich sehe wie immer das ganz und nicht nur die Hälfte wie sie werter Herr... *Blub*

Stan82  14.04.2011, 20:37
@stelari

Dein untaugliches argumentum ad hominem übergehe ich mal und bleibe lieber bei der Sache. Du schreibst: "Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers darfst du [...] den Text nicht verändern". Da diese Aussage falsch ist, bist du entweder der deutschen Sprache nicht mächtig oder einsichtsresistent.

Ich würde vorschlagen Sie kontaktieren den Urheber, also den Liedschreiber des Originals. Wenn der Ihnen die Erlaubnis gibt diese neue Version des Liedes zu nutzen ist es ok. Da das Urheberrecht bei dem Urheber liegt, ist er derjenige, der es entscheiden kann.

Bitte frag den Verlag oder das Label an, jedenfalls den Rechteträger, ob Du Deine Version veröffentlichen darfst. Das geht formlos. Die Angaben stehen normalerweise auf der CD drauf bzw. lassen sich ergooglen. Auch über die Webseite der GEMA lassen sich mit der Repertoiresuche die Rechteinhaber finden.

Du kannst auch ein Lied nicht einfach "umschreiben". Dafür brauchst du die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers. Sonst wird das richtig teuer für dich.