Copyrights/Urheberrechte bei Arrangements?

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Zu deinen Urheberrechten an dem veränderten Werk schreibt UrhG § 3 Bearbeitungen:

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

Daraus ergibt sich:

Wenn du keine wesentlichen schöpferischen Veränderungen am Original-Werk vorgenommen hast, muss dich niemand um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten, wenn er dein Arrangement verwenden möchte.

Zu den Urheberrechten der Schöpfer des Original-Werks schreibt UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:

(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.

Daraus ergibt sich:

Wenn du keine wesentlichen schöpferischen Veränderungen am Original-Werk vorgenommen hast, musst du die Urheber des Original-Werks um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten, wenn du dein Arrangement verwenden möchtest.

Und das müssen "dann andere Content Creators im Internet" auch. Das geht am einfachsten über die gema.de, falls die Urheber des Original-Werks dort Mitglied sind.

Gruß aus Berlin, Gerd

"Darf ich damit Geld verdienen"

Nein, denn das Urheberrecht liegt bei dem jeweiligen Rechteinhaber.