Benötigt man eine Lied-Lizenz, wenn ein öffentlich gespieltes Lied aufgenommen und hochgeladen wird?

2 Antworten

Wenn es Stücke sind, deren Komponist weniger als 70 Jahre tot ist, darfst Du es nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber veröffentlichen. Wenn es sich z.B. um klassische Musik handelt (und der aufführende Musiker nichts dagegen hat), darfst Du das Video veröffentlichen.

Du musst natürlich mit dem gefilmten Musiker klären, ob er auch mit der Veröffentlichung des Videos einverstanden ist (nicht nur mit der Aufnahme).

424234 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 16:46

Also das heißt, ich darf es auch nicht hochladen, wenn es an einem öffentlichen Ort gefilmt/gespielt wurde und die spielende Person einverstanden ist?

(kein Klassisches Lied & der Komponist ist nicht Tot)

germanils  14.09.2020, 16:47
@424234

Genau, darfst Du nicht (ob es irgendwen kümmert, wenn Du es trotzdem tust, steht auf einem anderen Blatt).

5Leonarda  14.09.2020, 16:50
@424234

So sieht´s aus, würd ich sagen. Und der Musiker muss möglichweise eine Liste schreiben von den Cover Songs, die er gespielt hat und mit der GEMA abrechnen.

Für den Straßenmusiker - und nur für den und nur für die Straße - gibt es eine Ausnahme. In Paragraph 3 Punkt 2 des GEMA-Gesamtvertrags heißt es laut dieser Quelle:

„Die GEMA wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für Musikaufführungen von Straßenmusikanten keine Aufführungstantiemen beanspruchen.“

Von dir aber schon, falls du die Video-Aufnahme des Straßenmusikers öffentlich zeigst, etwa auf YouTube - und falls der Komponist Mitglied der GEMA ist. Wieviel, steht unter gema.de.

Vielleicht auch nichts, falls die Vereinbarungen zwischen YouTube und der GEMA auch dieses Werk dieses Komponisten umfasst.

Gruß aus Berlin, Gerd