Letztes Arbeitszeugnis nur ein befriedigend - keine Chance mehr auf einen neuen Job?
Hi,
mMn ist mein letztes Arbeitszeugnis befriedigend, nicht einmal gut, habe ich mit dem Wisch überhaupt Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
5 Antworten
Du kannst gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis Gerichtlich vorgehn. Aber man sollte erst versuchen bei dem Arbeitgeber das er Dir ein besseres Arbeitszeugnis ausstellt, wenn er das nicht tut dann sag ihn das Du Gerichtlich dagegen vorgehen wirst. Wenn der Arbeitgeber ein neues Zeugnis ausstellen sollte, dann würde ich es auf jedenfall nochmal prüfen lassen, bei Deinen ehemaligen Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft selbst. Weil viele Arbeitszeugnise die von ehemaligen Arbeigebern ausgestellt werden sind immer wieder mal so genannte versteckte fallen drin. Also immer besser prüfen lassen. Mfg. Wolf.
Der Wortlaut eines Zeugnisses lautet:
Herr ... hat sich in die wesentlichen Technologien eingearbeitet. Aufgrund seines breiten Wissens über Java-Technologien ist Herr... vielseitig einsetzbar und leistete wertvolle Arbeit für unsere Kunden. Er setzte beständig seine umfassende Fachkenntnisse erfolgreich ein und fand sich auch in neuen Situationen zurecht.
Die Herrn ... übertragenen Aufgaben löste er auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen in jeder Hinsicht fortwährend zu unserer Zufriedenheit. Er identifizierte sich mit seiner Aufgabe und zeigt gute Einsatzbereitschaft.
Seine Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich. Besonders positiv zu würdigen ist seine Aufgeschlossenheit gegenüber seinen Vorgesetzten und Kollegen.
Wir wünschen Herr ... auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.
Das ist nur ein Ausschnitt. Ein Zeugnis beginnt mit der Überschrift und endet mit Datum / Unterschrift. Eine nutzbringende Bewertung ist so leider nicht möglich.
Also folgendes steht da noch drinnen:
Herr ... ist seit dem ... in unserem Unternehmen als Berater angestellt. Seitdem war er im Bereich Softwareberatung auf basis der TIBCO Technologie tätig.
... GmbH ist Anbieter von Integrationslösungen auf Basis von TIBCO Technologie. Als Partner anerkannter Technologieführer und mit modernen Integrationskonzepten (z.B. SOA, CEP, BPM) arbeitebn wir kundenindividuell und beraten bei der Umsetzung von Integrationslösungen.
Zu den Aufgaben von Herrn... gehörte im Wesentlichen die Beratung bezüglich den Einsatzes von Integrationslösungen bei Kunden der ... GmbH unter besonderer Berücksichtigung von
TIBCO Produkten
EMS
BusinessWorks
Verteilte Architekturen
Relationale Datenbanken
Integration kundenspezifischer Softwaresysteme
Die Tätigkeit reichte dabei von der Mitwirkung beim Betrieb von Lösungen bis zur Realisierung dieser Lösungen.
Nun beginnt der Teil mit der Auswertung:
Herr ... hat sich in die wesentlichen TIBCO Technologien.....usw.
Du kannst gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis Gerichtlich vorgehn.
Nö - wenn die Leistung nicht gut war hat man keinen Anspruch auf ein gutes Zeugnis. Ein Zeugnis muss nur wohlwollend formuliert sein, aber nicht gut in der Bewertung.
Personaler erkennen aber eben auch an fehlenden Passagen, dass der Mitarbeiter nicht so toll war. Die Note des Zeugnisses also nicht gut.
Zu mindestens darf kein Arbeit´s Zeugnis so ausgestellt werden, das er kein anderen Job mehr bekommt. Selbst wenn seine tätigkeit nicht so gut war.
Richtig - es darf nichts Schlechtes konkret angesprochen werden als Beispiel.
Aber wenn da eben nur aufgezählt wird, was zu den Aufgaben gehörte und nicht drin steht dass diese stets zur vollen Zufriedenheit erledigt wurden, weiß jeder Bescheid.
Genauso wenn die Dankes- und Bedauernsformel am Ende fehlt.
Genauso wenn die Dankes- und Bedauernsformel am Ende fehlt.
Die ist kein zwingender Bestandteil eines Zeugnisses und man hat auch keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Schlussformel.
Zu mindestens darf kein Arbeit´s Zeugnis so ausgestellt werden, das er kein anderen Job mehr bekommt. Selbst wenn seine tätigkeit nicht so gut war.
So kann man das nicht sagen. Ein Arbeitszeugnis muss zwar wohlwollend geschrieben sein, es muss aber auch wahrheitsgemäß sein. Wenn ein AN keine sehr guten oder guten Leistungen gezeigt hat, bekommt er eben auch nur ein entsprechendes Zeugnis.
Die ist kein zwingender Bestandteil eines Zeugnisses und man hat auch keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Schlussformel.
Habe ich ja auch so geschrieben. Man hat keinen Anspruch auf ein "gutes" Zeugnis, sondern auf ein wohlwollend formuliertes.
Indem der AG gewisse Formulierungen weglässt wie z. B. die positive Schlussformel, weiß ein Personaler aber genau, dass der Mitarbeiter nicht geglänzt hat. Und das ist erlaubt. Damit schreibt er ja nichts Schlechtes ins Zeugnis, sondern lässt einfach Dinge weg, die sehr positiv zu deuten wären.
Mein Kommentar war ja an den Antworter gerichtet, der der Meinung war, man hätte Anspruch auf ein gutes Zeugnis.
Grundsätzlich gebe ich dir da zwar Recht. Aber da eine - wie auch immer formulierte - Schlussformel kein notwendiger Bestandteil eines Zeugnisses ist, kann man aus dem Fehlen m. E. keine negativen Schlüsse ziehen, sondern nur aus einer schlechter formulierten Schlussformel.
Die Rechtsprechung billigt dem AN grundsätzlich keine Schlussformel zu. Nur wenn sie vorhanden ist, muss sie zum Zeugnis "passen."
Aber das alles ist Spekulation, da wir das Zeugnis des Fragestellers nicht kennen, sondern wir haben nur die Behauptung, das Zeugnis wäre befriedigend.
Hast Du denn ungerechtfertigt eine schlechte Bewertung bekommen oder warst Du nicht gut?
Wenn Du bereits mehrere Zeugnisse hast kann es gut sein, dass es gar nicht so stark ins Gewicht fällt beim Bewerben, wenn alle anderen Unterlagen gut sind.
Wenn Du wenig vorzuweisen hast und das dann noch schlecht ist, wird es natürlich keine Türen öffnen.
Was war denn los, dass man nicht sehr zufrieden mit Dir war?
Sicher hast du. Wenn du noch andere Zeugnisse hast, die ggf. besser sind, dann erst recht.
Woher weißt du so genau, dass es befriedigend ist?
Aber es ist grundsätzlich auch so, dass man laut aktueller Rechtsprechung nur Anspruch auf ein durchschnittliches (=befriedigendes) Zeugnis hat. Willst du eine bessere Beurteilung haben, musst du nachweisen, dass du es verdient hast -> z. B. durch Zwischenzeugnisse, Beurteilungsbögen oder ähnliches.
fortwährend zu unserer Zufriedenheit.
Diese Zusammenfassung entspricht einem befriedigend, "passt" aber m. E. nicht zu dem Rest des Zeugnisses - jedenfalls soweit man das anhand eines Auszugs aus dem Zeugnis hier beurteilen kann.
Seine Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.
Die Formulierung ist ungewöhnlich. Üblicherweise heißt es ja "das Verhalten gegenüber blabla..." Vorbildlich bedeutet eigentlich sehr gut, aber hier fehlen die Kunden, das gibt sehr zu denken. Gab es da Probleme?
Hattest du Führungsverantwortung? Wenn nicht, ist der Begriff "Mitarbeiter" sachlich falsch, stattdessen müsste es dann "Kollegen" heißen.
Besonders positiv zu würdigen ist seine Aufgeschlossenheit gegenüber seinen Vorgesetzten und Kollegen.
Dieser Satz irritiert mich...
Wir wünschen Herr ... auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.
Oh je. Kein Dank für deine Arbeit, kein Bedauern über dein Ausscheiden und man bescheinigt dir keinen Erfolg gehabt zu haben. Diese Schlussformel ist ein A****tritt!
Grundsätzlich kann man ein Zeugnis nur dann vernünftig bewerten, wenn man es vollständig liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum und der Unterschrift. Dieser Auszug aus deinem Zeugnis ist m. E. nicht schlüssig und sollte daher wohl beanstandet werden.
Lieber danke für deinen Kommentar... aber das ist alles an Bewertung, davor wurde nur geschrieben, was ich gemacht habe, welche Aufgaben die Firma hatte, welche Technologien eingesetzt worden sind etc. eine Bewertung ist da also nicht drinnen. Die andere Hälfte ist ist die Bewertung und fängt mit : Herr ... hat sich in die wesentlichen....bla bla
was ich gemacht habe, welche Aufgaben die Firma hatte, welche Technologien eingesetzt worden sind etc
Aber genau das ist für die "Entschlüsselung" wichtig zu wissen - und vor Allem, wie es formuliert ist.
Also folgendes steht da noch drinnen:
Herr ... ist seit dem ... in unserem Unternehmen als Berater angestellt. Seitdem war er im Bereich Softwareberatung auf basis der TIBCO Technologie tätig.
... GmbH ist Anbieter von Integrationslösungen auf Basis von TIBCO Technologie. Als Partner anerkannter Technologieführer und mit modernen Integrationskonzepten (z.B. SOA, CEP, BPM) arbeitebn wir kundenindividuell und beraten bei der Umsetzung von Integrationslösungen.
Zu den Aufgaben von Herrn... gehörte im Wesentlichen die Beratung bezüglich den Einsatzes von Integrationslösungen bei Kunden der ... GmbH unter besonderer Berücksichtigung von
TIBCO Produkten
EMS
BusinessWorks
Verteilte Architekturen
Relationale Datenbanken
Integration kundenspezifischer Softwaresysteme
Die Tätigkeit reichte dabei von der Mitwirkung beim Betrieb von Lösungen bis zur Realisierung dieser Lösungen.
Nun beginnt der Teil mit der Auswertung:
Herr ... hat sich in die wesentlichen TIBCO Technologien.....usw.
Wenn du nur Befriedigend gearbeitet hast dann darfst du dich auch nicht beschweren
Bitte dein AG um Änderung da er dich nicht schlecht da stehen lassen darf im az
Richtig, gegen ein schlechtes. Aber "befriedigend" ist nicht schlecht.