Lehrer nach § 203 StGB anzeigen?
Hallo
ich habe vor kurzem dem Stv. Schulleiter ein Geheimnis anvertraut. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass er das diskret und für sich behalten soll!
Das hat er nicht gemacht. Das war ein Geheimnis, wo ich einen anderen verpetzt habe und dieser nun eine Strafanzeige erhalten hat (-> ich übrigens als Zeuge).
Er hat es der Polizei sowie den Lehrer erzählt.
Kann ich ihn da nach https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html anzeigen?
LG
9 Antworten
Hallo
Lehrer sind nach Dienstrecht verpflichtet, bei entsprechenden Taten diese an die Behörden zu melden. Egal was ihr besprochen habt....
Der Lehrer hätte es höchstens "überhören" können oder dich klar warnen können. Vielleicht konnte er aber nicht abschätzen, dass du anfängst von einer Straftat zu erzählen...
Natürlich nicht!
Du kannst niemanden verbieten, wenn derjenige von einer Straftat erfährt, dass er diese zur Anzeige bringt.
Dann hättest Du ihm das nicht erzählen dürfen.
So einfach ist das.
So einfach ist das auch wieder nicht.
Ein arzt dürfte beispielsweise sein Arztgeheimniss nicht brechen und ein Anwalt muss auch nicht anzeigen, wenn sein Mandant ihm mancherlei beichtigt.
Das Brechen von Versprechen ist kein Grund für ne Anzeige.
Ich weiß ja nicht, was für ein privates Geheimnis das war, aber wenn der Lehrer damit zur Polizei gegangen ist, war es wohl etwas Illegales, wovon Du ihm erzählt hast.
Wenn es sogar um eine Straftat ging, ist der Lehrer verpflichtet, es der Polizei zu melden.
Ganz einfache Antwort: NEIN! Insbesondere, wenn es um strafrechtliche Sachen geht ist der Lehrer unter Umständen sogar verpflichtet das zu melden selbst wenn er dir Verschwiegenheit versprochen hat.
Lies bitte: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV290600-11?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Die Schulordnung gebietet sogar ausdrücklich, dass Lehrer eine Straftat zur Anzeige bringen. Wenn du Rat bei einem Anwalt, einer Ärztin oder einer Psychologin gesucht hättest--nur dann hättest du Recht: Nur dieser Personenkreis ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Dauernd arbeiten Polizei, Jugendamt und Schule zusammen. Ziel ist die Sicherheit des Schulbetriebs und der Schutz der Schülerinnen vor (sexuellen) Übergriffen und der Anstiftung zu einer Straftat durch ein kriminelles Milieu.