Kann ich ein Bokken (Holzschwert) zur selbstverteidigung nutzen?
Dürfte ich mich mit einem Bokken (Holzschwert) verteidigen oder währe es strafbar ?
4 Antworten
Wenn etwas absolut notwendig ist um dich selber zu verteidigen, es angemessen ist und es keinen anderen Weg gibt, begehst du, soweit ich weiß, keine Straftat.
Ein Bokken gilt in Deutschland meines Wissens als Trainingsgerät. Man darf es grundsätzlich mit sich herumtragen, jedoch solltest du erklären können warum du das tust, sonst macht das einen gaaaanz schlechten Eindruck. ("Bin auf dem Weg zum Training bei Verein XY." Wäre eine brauchbare Erklärung) Wenn du also nicht gerade auf dem Weg zum Training bist, würde ich das nicht am Gürtel mit mir herumschleppen. Wenn du das jedoch tust, und in der Kneipe rempelt dich ein Betrunkener an, woraufhin du ihn mit dem Bokken blutig schlägst - das ist ganz sicher strafbar.
Wenn dich ein jedoch Einbrecher zu Hause mit einem Messer angreift und du nutzt das Bokken um dich in wirklicher Notwehr zu verteidigen, ist das sicher legal.
Ich würde also sagen das ist wirklich situationsbedingt. Wirkliche Notwehr: ja.
Ist ersichtlich dass du bewusst das Schwert mit dir herumschleppst, nur um mal zuschlagen zu können und wirst du nicht wirklich für dein Leben bedroht - nein. Alles dazwischen wird von der Situation und den entsprechenden Zeugen abhängen.
Kommt darauf an, in welchem Land du lebst und ob du diese Waffe die ganze Zeit mit dir herum schleppen willst. (Egal ob Österreich oder Deutschland.)
Wenn du das Schwert immer dabei haben willst, als Selbstverteidigungswaffe, wirst du Pech haben. Denn wie ich das so gelesen habe (irgendwo mal, hab selbst danach recherchiert) sind solche Waffen nicht legal, insbesondere zum dauerhaften bei sich tragen.
Wenn etwas jedoch Notwehr ist, ist es nicht strafbar. Selbst dann wird sich die Polizei fragen, weswegen du ein Holzschwert mit dir rum schleppst. xD
L.g. Peppi44
Wenn eindeutig klar ist dass du in Notwehr handelst darfst du ALLES verwenden was du in die Finger bekommst, sogar illegale Waffen.
NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Da steht nichts von Verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und
dann werden Unbeteidigte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Es geht hier um Notwehr, dass der illegale Waffenbesitz bestraft wird steht ausser Frage, aber der Einsatz zur Notwehr bleibt ungestraft.
Illegale Waffen dürfen eigentlich selbstverständlich NIE genutzt werden!