Leasing eines Autos bei Nebentätigkeit?
Hallo, kann ich überhaupt ein Auto bei Nebentätigkeit(Tätigkeit auf Honorarbasis) wie ein Selbständiger leasen ? Dh. keine Sonderanzahlung, Absetzbarkeit der Leasingsrate und wenn ja in welcher Höhe ?
Gruß
Michael
3 Antworten
leasing eines fahrzeugs, egal ob für privat oder geschäftlich, geht immer und da wird auch so mancher autohändler kein problem sehen.nach welchen modalitäten musst du halt verhandeln.
die frage ist doch, ob du die anschaffungskosten und die betriebskosten des fahrzeugs als betriebsausgaben geltend machen kannst........verstehe ich das so richtig ?
gehen wir mal davon aus, dass du außer diesem fahrzeug dann kein weiteres fahrzeug in privater nutzung hast, dann ist bei der geltendmachung von fahrzeugkosten entweder die sogenannte 1% regel anzuwenden oder du führst fahrtenbuch und weist nach, in welchen verhältniss das fahrzeug geschäftlich genutzt wird.
der andere fall ist, dass du noch ein weiteres fahrzeug besitzt, welches du für deine privaten dinge nutzt, dann kannst du das leasingfahrzeug voll kostenmäßig anrechnen.
bedenke aber bitte folgendes, leasing ist erheblich teurer als eine finanzierung und du musst schon nebenbei ordentlich geld verdienen, damit sich das lohnt solche kosten zu erzeugen.
falls du sowieso bereits ein privatfahrzeug hast, ist es mit sicherheit günstiger anteilige haltungskosten geltend zu machen......dann sind wir wieder beim fahrtenbuch und dann ist eben ein wenig kreativität gefragt :-))
kann ich so nicht bestätigen, ich habe in meinem unternehmen den ähnlichen fall und es ist eindeutig, welches fahrzeug für welche aufgaben eingesetzt wird. damit ist die steuerliche klarheit hergestellt.
Das sind zwei Dinge die nichts miteinander zu tun haben. Acuh privat kann man einen so genannten Kilomter-Leasingvertrag ohne Anzahlung abschließen. Wenn du für deine Nebentätigkeit ein Fahrzeug brauchst, kannst du die Kosten dafür absetzen, egal ob Leasing, Kauf, oder Nutzung eines privaten Autos.
Hast du dafür ein Gewerbe angemeldet? Falls nicht, was soll das Leasing steuerlich bringen? Falls ja kannst du das natürlich machen sofern du einen Leasinggeben findest der den Vertrag mit dir macht.
Was bitte hat die Erlaubnis, ein Gewerbe auszuüben, mit der Steuer zu tun?
auch wenn er 2 Pkw besitzt, wird immer ein Privatanteil angerechnet! Nur wenn das betriebliche Fahrzeug ein ausgesprochenes "Arbeits-Fahrzeug" ist, also z.B. LKW kann es ohne Privatnutzung angesetzt werden