Lease a Bike ist für Arbeitnehmer ja recht interessant geworden, nur was passiert nach Ablauf der üblichen 36 Monate des Leasingvertrages mit dem Bike?
Welche Kosten kommen auf Arbeitnehmer zu nach Ablauf des Vertrages? Welche Möglichkeiten stehen nach Vertragsende überhaupt zur wahl?
3 Antworten
ich habe gerade telefoniert.
das Finanzamt akzeptiert die 10% Regelung nicht mehr bei Übernahme nach 3 Jahren.
Kostet das also 4000 €, sind nicht mehr 400 € vom Nutzer Arbeitnehmer zu zahlen, sondern dann 1600 €, weil 40% Restwert angenommen werden seitens des Finanzamts
Business-Bike & Eurorad würden dann 15 % Restwert ansetzen, also 600 € & die Differenz des geldwerten Vorteils übernähme dann die Leasingfa. zu Gunsten des Leasingnehmers (Arbeitgebers) & des Nutzers.
Also hier die 1000 € zwischen 15% Restwert & den vom FA geforderten 40% Restquote nach 3 Jahren
Dies würde dem Finanzamt auch mitgeteilt. Ist doch nett von diesen Leasinggebern.
Auskunft so auch von Jobrad.org
Zitat aus der Email: "EURORAD wird das Dienstrad für 15% des ursprünglichen Verkaufspreises an den Nutzer verkaufen und den beim Nutzer anfallenden geldwerten Vorteil über eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG übernehmen."
bei E-Bike-Leasing ist es wie bei den Autos auch, du mietest 36 Monate das Bike, danach musst du es zurückgeben, oder kannst es zu einem vereinbarten Preis erwerben
keine Ahnung, das müsste aber im Vertrag stehen
genau deshalb gibt es leider Schwierigkeiten.
Das steht jetzt z. B. im Buhl Wiso Heft für die nächste Steuererklärung
Der Leasinggeber darf das Rad dann an den Nutzer zu 10% verkaufen. Also Du kannst das Rad über 36 Monate leasen, die Rate wird ja vom Bruttogehalt abgezogen
Leider ist das dem Finanzamt zu wenig. Du mußt den geltwerten Vorteil versteuern.
Kostet mein S-Pedelec dann 4500 €, kannst Du das für 450 € nach 3 Jahren vom Leasinggeber abkaufen.
Dieser geldwerte Vorteil ist aber immens, weshalb Arbeitgeber das Leasing ablehnen abgesehen vom Aufwand als Kraftrad wie bei mir mit einer 0.03% Km Pauschale pro Tag vom Anschaffungswert, weil es eben kein Rad, sondern ein Kraftrad ist
Das FA akzeptiert hier 40%. Also mußt Du 1350 € als geldwerten Vorteil versteuern
Hier also 4500 €, Restwert 10% mit 450, vom Finanzamt 1800, also 1350 €
Oder Du nimmst nach 3 Jahren eine neues Rad
Zurückgeben kann dann jedoch auch mit Finanziellem Schaden verbunden sein wie beim Auto? Sprich Restwert laut Liste und Restwert nach Begutachtung des Bikes?