LCD Fernseher kaputt - zahlt die Haftpflicht?
Guten Abend,
heute abend ist folgendes passiert: Mein kleiner 7-jähriger Neffe war bei mir zu Besuch und hat sich nach kurzer Zeit an der Wiii, seiner absoluten Lieblingbeschäftigung zu schaffen gemacht. Beim Bowling-Spiel ist es dann passiert: Der Stick ist ihm aus der Hand geflogen und voll in meinen neuen, halbes Jahr alten, LCD-Fernseher gekracht. Das gute Stück läuft seitdem nicht mehr und hat wohl einen ordentlichen Schaden abgekriegt.
Nun die Frage(n): 1. Lässt sich der Apparat überhaupt noch reparieren? Ich weiß, recht schwierig so was aus der Ferne zu sagen... 2. Kommen die Eltern meines Neffen, also mein Bruder u seine Frau für den Schaden auf?
Danke vorab für die Antworten!
8 Antworten
auf jeden Fall der PH melden... die brauchen dann eine KV , Libis und die Anschaffungsrechnung des LCD Fernsehers
Versicherung wird halt ganz genau fragen, wie das passiert ist. Aber ab 7 JAhre ist dein Neffe nicht mehr deliktsunfähig, das heisst , es wird nicht geschaut ,ob die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde
Ups, sorry... Lichtbilder :o) Versicherungsdeutsch
kein Ding ... danke ;-)
Wie müsste sich der Vorgang ereignet haben,damit die PH zahltß? ;-))
Da kann ich dir als Versicherungskauffrau keine Tipps geben , sonst stifte ich dich eventuell zum Betrugsversuch an :o)
Die Versicherung wird halt genau nachfragen wie er den Stick gehaltenhat und welche Bewegung er dabei gemacht hat. Eventuell wird ein Sachverständiger prüfen, ob der Stick eine so derartige Wucht haben kann.
Wenn ich dir geholfen hab, freu ich mich über den Stern :o)
Kommt immer darauf an, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht. Wenn seinen Eltern das passiert wäre, würde ihre Haftpflicht das auf alle Fälle zahlen - ist nicht ganz fair, ist aber leider so.
wenn die eltern deines neffen ne gute haftpflichtversicherung haben, übernimmt die die kosten des wiederbeschaffungswertes.
neee nie den Wiederbeschaffungswert! Immer nur maximal den Zeitwert
glaub ich nicht, weil der geschädigte ja so gestellt werden muss, als wenn ihm kein schaden entstanden ist. und das ist nur mit der erstattung des zeitwertes nicht möglich! deshalb immer wiederbeschaffungswert (was muss ich aufwenden um ein vergleichbares produkt jetzt am markt zu erwerben)!
Theoretisch müsste die Haftplicht zahlen, aber nur wenn das Kind mitversichert ist und die Eltern angeben ihre Aussichtspflicht verletzt zu haben. Denn wenn sie es gesehen hätte, dann wäre es fahrlässig und die HV zahlt nicht...
Die Eltern müssen den Schaden ersetzen.Wenn sie eine Familienhaftpflicht haben,wird diese eintreten und bei "geschickter Formulierung" auch den Neuwert zahlen .
mit PH meinst Du Privathaftpflicht und KV = Kostenvoranschlag. Aber was ist Libis?