Laut Kommunikationsgesetz ist eine Initiativbewerbung SPAM, richtig?
Wenn ich eine Mail versende und sie als SPAM gewertet wird, dann gehe ich das Risiko sehr teurer Abmahnungen oder sogar Gerichtsverhandlungen ein. Spam Mails werden hart verfolgt und 5000 Euro Streitwert pro Mail sind Standard.
Ich beschäftige mich mit der Frage, ab wann eine E-Mail Spam ist, habe ein paar Fakten zusammengetragen:
SPAM ist:
- ein nicht privates Angebot
- wobei der der Empfänger nicht schriftlich (double opt in) in den Empfang der Mail eingewilligt hat
- unabhängig von der Anzahl der versandten Mails
als Beispiel dazu: Eine Mail an einen Webadmin, mit der Frage, ob er vielleicht einen Link mit mir autauscht, kann bereits als SPAM gewertet und abgemahnt werden.
Nach all diesen Fakten müsste doch eigentlich eine Initiativbewerbung, die eine Nicht private e-Mail an einen Empfänger, der mir gegenüber nicht vorher in den Empfang solcher Mails eingewilligt hat (gegben, dass die Firma nicht zu Initiativbewerbungen aufruft), ebenfalls als SPAM einzustufen.
Klar wird mich da keiner verklagen, aber wo fängt Spam an?
- "Ich habe gesehen, Ihre Fenster sind dreckig, ich mache Sie ihnen gerne sauber"
- "In der Zeitung steht etwas von Ihrer Firmengründung, herzlichen Glückwunsch. Ich möchte Ihnen gerne Ihr Partner in Sachen Windows-Administration werden"
- Mail an Firmen in Berlin: "Unfälle, die auf Ihrem Grundstück durch Schnee und Glatteis verursacht werden, können teuer werden. Buchen Sie unseren Winterservice"
Alles Spam? Keins davon?
Zitat: In dem Artikel “Abmahnung durch Linktauschanfrage” beschreibt Alexander Klaus ein bemerkenswertes Urteil. Demnach wurde eine Linktausch-Anfrage vom BGH (BGH, Urteil vom 11.03.2004 – I ZR 81/01) als Spam eingestuft. Und als solche war sie ein Grund für eine Abmahnung. Der Streitwert wurde auf 3000 EUR beziffert (von www.tagesblog.de)
4 Antworten
Alle drei Beispiele sind unzulässige Werbung im Sinne des §7 UWG und somit umgangssprachlich SPAM.
Hallo Johanne!
Eine äußerst interessante Frage....(davon gibt es hier leider viel zu wenige)
Nun zu deinem Thema:
Eine Inititativbewerbung ist kein Spam, da du (wie unknown richtig bemerkt hat) als Privatperson einem Unternehmen schreibst. Zwei von drei Beispielen sind nicht erlaubt, werben Sie doch für Ihre Dienstleistung, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, bzw. ohne dein Einverständnis.Dies ist ebenso verboten, wie diese per Fax oder per Telefon anzubieten. (unlauterer Wettbewerb)
Bei dem Beispiel mit der Zeitungsannonce bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Wenn in dieser Anzeige Kontaktdaten hinterlegt sind, erklärst du dich damit einverstanden, dass du kontaktiert wirst. Das ist so, als hättest du eine Visitenkarte abgegeben. Wenn nämlich darauf deine E-Mail-Adresse steht, so bist du mit der Übergabe deiner Visitenkarte damit einverstanden, von deinem Gegenüber kontaktiert zu werden. Dies ist dann kein SPAM.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Falls du noch Fragen hast, kannst du mich ja kontaktieren....;=))
Liebe Grüsse!
Bei dem Beispiel mit der Zeitungsannonce bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Wenn in dieser Anzeige Kontaktdaten hinterlegt sind, erklärst du dich damit einverstanden, dass du kontaktiert wirst. Das ist so, als hättest du eine Visitenkarte abgegeben. Wenn nämlich darauf deine E-Mail-Adresse steht, so bist du mit der Übergabe deiner Visitenkarte damit einverstanden, von deinem Gegenüber kontaktiert zu werden. Dies ist dann kein SPAM.>
Das ist so nicht richtig. Die Angabe meiner Kontaktdaten in einer Zeitungsannonce bedeutet nicht, dass ich dann Werbung anderer Firmen geschickt bekommen möchte. Hierzu gibt es keine ausdrückliche Einwilligung. Selbstverständlich dürfen mich andere Firmen kontaktieren und bei mir nach meinen Produkten / Dienstleistungen nachfragen. Das ja, aber nicht mir ihre eigenen Dienstleistungen anbieten. Die Übergabe einer Visitenkarte rechtfertigt übrigens auch nicht den Eintrag in einen E-Mail Newsletter meines Gegenüber. Normale Kommunikation ja, Newsletter nein. So ist die Rechtslage. Allerdings wird es in diesen Fällen recht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, daher wird es gerne so gehandhabt und deshalb auch als Grauzone bezeichnet, was in dem Fall heißt: verboten aber stört k(aum)einen.
Na Du schreibst es doch selbst: Eine Initiativbewerbung ist ein Angebot einer Privatperson an jemand anderes und ist damit kein Spam, da nicht gewerblich.
Ich denke eben nicht. Privat ist "Möchten Sie heute Abend mit mir Essen gehen?" ... Geschäftlich ist: "Ich möchte hier arbeiten." Oder lieg ich da falsch? Ziel der Mail ist doch die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung und keiner Privatbeziehung
du beantwortest es dir selber : es ist ein privates angebot!
wo ist das problem?
siehe mein Kommentar, bzw. meine Frage zur Antwort von unknown1966