Laut Kommunikationsgesetz ist eine Initiativbewerbung SPAM, richtig?

4 Antworten

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Alle drei Beispiele sind unzulässige Werbung im Sinne des §7 UWG und somit umgangssprachlich SPAM.

Hallo Johanne!

Eine äußerst interessante Frage....(davon gibt es hier leider viel zu wenige)

Nun zu deinem Thema:

Eine Inititativbewerbung ist kein Spam, da du (wie unknown richtig bemerkt hat) als Privatperson einem Unternehmen schreibst. Zwei von drei Beispielen sind nicht erlaubt, werben Sie doch für Ihre Dienstleistung, ohne dazu aufgefordert worden zu sein, bzw. ohne dein Einverständnis.Dies ist ebenso verboten, wie diese per Fax oder per Telefon anzubieten. (unlauterer Wettbewerb)

Bei dem Beispiel mit der Zeitungsannonce bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Wenn in dieser Anzeige Kontaktdaten hinterlegt sind, erklärst du dich damit einverstanden, dass du kontaktiert wirst. Das ist so, als hättest du eine Visitenkarte abgegeben. Wenn nämlich darauf deine E-Mail-Adresse steht, so bist du mit der Übergabe deiner Visitenkarte damit einverstanden, von deinem Gegenüber kontaktiert zu werden. Dies ist dann kein SPAM.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen! Falls du noch Fragen hast, kannst du mich ja kontaktieren....;=))

Liebe Grüsse!

Sockman  13.07.2012, 10:57

Bei dem Beispiel mit der Zeitungsannonce bin ich mir allerdings nicht ganz sicher. Wenn in dieser Anzeige Kontaktdaten hinterlegt sind, erklärst du dich damit einverstanden, dass du kontaktiert wirst. Das ist so, als hättest du eine Visitenkarte abgegeben. Wenn nämlich darauf deine E-Mail-Adresse steht, so bist du mit der Übergabe deiner Visitenkarte damit einverstanden, von deinem Gegenüber kontaktiert zu werden. Dies ist dann kein SPAM.>

Das ist so nicht richtig. Die Angabe meiner Kontaktdaten in einer Zeitungsannonce bedeutet nicht, dass ich dann Werbung anderer Firmen geschickt bekommen möchte. Hierzu gibt es keine ausdrückliche Einwilligung. Selbstverständlich dürfen mich andere Firmen kontaktieren und bei mir nach meinen Produkten / Dienstleistungen nachfragen. Das ja, aber nicht mir ihre eigenen Dienstleistungen anbieten. Die Übergabe einer Visitenkarte rechtfertigt übrigens auch nicht den Eintrag in einen E-Mail Newsletter meines Gegenüber. Normale Kommunikation ja, Newsletter nein. So ist die Rechtslage. Allerdings wird es in diesen Fällen recht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, daher wird es gerne so gehandhabt und deshalb auch als Grauzone bezeichnet, was in dem Fall heißt: verboten aber stört k(aum)einen.

Na Du schreibst es doch selbst: Eine Initiativbewerbung ist ein Angebot einer Privatperson an jemand anderes und ist damit kein Spam, da nicht gewerblich.

Johanne457 
Beitragsersteller
 07.12.2011, 19:20

Ich denke eben nicht. Privat ist "Möchten Sie heute Abend mit mir Essen gehen?" ... Geschäftlich ist: "Ich möchte hier arbeiten." Oder lieg ich da falsch? Ziel der Mail ist doch die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung und keiner Privatbeziehung

du beantwortest es dir selber : es ist ein privates angebot!

wo ist das problem?

Johanne457 
Beitragsersteller
 07.12.2011, 19:21

siehe mein Kommentar, bzw. meine Frage zur Antwort von unknown1966