Darf man als Minderjähriger Online Business/Affiliate Marketing betreiben?
Rein theoretisch habe ich bereits mit YouTube 3 stellig verdient, das ist ja schon quasi Online Business (oder?).
Da ich aber schon 5 Monate kein YT mehr mache und mich auf das spätere Leben vorbereiten und nicht den Mindeslohn für Schülerjobs bekommen möchte, habe ich an Online Business/Affiliat Marketing gedacht.
Ist das denn für einen Minderjährigen erlaubt?
3 Antworten
Im BGB gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes durch Minderjährige (§ 112 Absatz 1 BGB). Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Familiengericht.
Affiliate Marketing betreibe ich seit einigen Jahren erfolgreich.
Als Minderjähriger kannst du schon mal lernen was Affiliate Marketing ist. Befasse dich mit diesem Thema und lese Bücher dazu oder sieh dich im YouTube Kanal um. Sobald du die Grundlagen gelernt hast und eine erste E-Mail Liste aufgebaut hast, gibst du deinen Interessenten wöchentlich Content. Du verschickst dann eine automatisierte Mail mit Neuigkeiten zu deinem Thema.
Die Grundlagen im Affiliate Matketing zu beherrschen , das ist die Kunst. Wenn du so weit bist, dann kann dein 18. Geburtstag kommen.
Wenn du Fragen hast,schreib einfach
Einem Minderjährigen fehlt die volle Geschäftsfähigkeit. Er kann daher keine verbindlichen, rechtlich bindenden Willenserklärungen abgeben und daher auch kein Business betreiben.
Um die volle Geschäftsfähigkeit vor dem 18. Geburtstag zu erlangen, wäre einerseits die Zustimmung der Eltern erforderlich, andererseits die des Familiengerichts (Vormundschatsgericht). Anschließend haftest du aber auch mit deinem kompletten heutigen, wie zukünftigen Privatvermögen.
Völlig unabhängig davon ist die steuerliche Thematik. Das Steuerrecht kennt keine Minderjährigen. Ob du Säugling oder Rentner bist, wenn du Einkünfte erzielst musst du diese erklären. Machst du das nicht, drohen dir Konsequenzen, (Zwangsgeld, Schätzung, Ermittlungen wegen Verdachts der Steuerhinterziehung etc.).