Ist das schlimm, wenn etwa 3-4 Mal eine Lastschrift mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte?
Ist das schlimm, wenn etwa 3-4 Mal eine Lastschrift mangels Deckung nicht ausgeführt werden konnte (bezügl. der Bank und mir/der Abbuchende kriegt auf anderem Weg sein Geld)?
Bitte nur die, die es wissen - und kommt mir nicht "da gibt es nen SCHUFA-Eintrag"
9 Antworten
Dein Scoring wird fallen auch Auskunfteien bekommen das mit.
Was schreibt ihr hier teilweise für einen Unsinn? Die Bank kann dies der SCHUFA melden, jedoch werden die meisten Banken dies nicht machen!
Eine Lastschrift die mangels Deckung zurückgegeben wurde, ruiniert deinen Score bei der Bank wirklich heftig. Bei der Bank gilst du dann als zahlungsunwillig, da man weiß, wann welche LS in welcher Höhe kommen und man dann für Kontodeckung zu sorgen hat.
Bei einem Kredit hätte die Bank nämlich gerne diesen auch zurück. Wenn du diesen einmal hast, ist es der Bank scheiß egal, ob du z.B eine Ratenreduzierung brauchst. Du hast die Rate zu zahlen und aus die Maus.
Danke. Aber: In meinem Fall ist es so, dass die Lastschrift weiter abgebucht wird, obwohl die Einzugsermächtigung schon per 1.10. ordnungsgemäß und rechtens entzogen ist! Stattdessen zahle ich am Monatsersten pünktlich per Dauerauftrag. (Es geht hier übrigens um meine Miete - der Vermieter bucht also weiterhin ab.)
Auf jeden Fall musst du die Rückbuchung bezahlen. Ich glaube die Bank nimmt so etwa 10 EUR je Vorgang dafür.
Danke. Ja also es ist so, dass die Lastschrift ordnungsgemäß entzogen wurde und ein Dauerauftrag eingerichtet wurde. Die andere Seite hat ein Einschreiben erhalten.
Dann ist doch der andere sozusagen schud und hat folglich auch die Kosten zu tragen, oder?
Ja, hat er. Er hat sich ohne Ermächtigung an deinem Konto bedienen wollen. Die dadurch entstehenden Kosten bzw. der Schaden, der daraus entstanden ist, geht zu seinen Lasten.
Kriege ich einen SCHUFA-Eintrag? (hier, in diesem Fall)
nein! Wenn du einen Dauerauftrag einrichtest und dieser nicht bedient werden kann, dann bist du Schuld, wenn du eine Zahlungsverpflichtung hast. Also mußt du auch Mahngebühren bezahlen. Wenn mehrere Raten nach Mahnung nicht bezahlt werden, kann es einen Schufaeintrag geben
Stimmt. Einen Schufa-Eintrag gibt es nicht. Trotzdem ist es schädlich für die Geschäftsbeziehung mit der Bank. Es zeigt sich hier immer ganz deutlich, wer mit seinem Geld disponieren und wer halt nicht damit disponieren kann. Das bedeutet - sollte ein Kunde nach einigen geplatzten Lastschriften einen Kredit einmal beantragen, so sieht es meist nicht so gut für ihn aus, es sei denn, das Konto ist jedes Mal unverschuldet im Soll und die Lastschrift konnte deshalb nicht gezogen werden. Ich kann jedem nur empfehlen immer rechtzeitig mit der Bank zu sprechen bevor Rücklastschriften oder auch Raten nicht gezahlt werden können. Bei Ratenzahlungen kann die Bank auch mal die ein oder andere Rate bei kurzfristigen Engpässen aussetzen oder gar bei Notsituationen die Rate auf ein tragbares Maß des Kunden absenken. Spricht der Kunde nicht mit der Bank, zieht dieser immer den Kürzeren Denn jeder der Geld verleiht, möchte es auch mal wie vereinbart zurück. Aber eine Vereinbarung kann auch immer angepasst werden, wenn es für beide Parteien in Ordnung geht.
Danke. Aber: In meinem Fall ist es so, dass die Lastschrift weiter abgebucht wird, obwohl die Einzugsermächtigung schon per 1.10. ordnungsgemäß und rechtens entzogen ist! Stattdessen zahle ich am Monatsersten pünktlich per Dauerauftrag. (Es geht hier übrigens um meine Miete - der Vermieter bucht also weiterhin ab.)
Tu das auf keinen Fall, die Kosten dafür sind nicht gerade niedrig (meistens 10 € pro Vorgang) also wenn4 mal nicht abgebucht werden kann, sind das ja schon 40 €. Außerdem ist man dann bei der Bank schlecht angesehen und wenn man mal Kredit brauchst, dann mußt du gar nicht erst fragen, wirst abgelehnt. Ein Schufa-Eintrag ist auch drin und davon haste nichs als Ärger. Finde lieber ne andere Lösung.
was die Bank nimmt, ist ja erstmal egal, da dies der andere zahlen muß. Allerdings kann dieser das wiederum in Rechnung stellen